Die Oktober-Session wurde aufgrund der stark ansteigenden Fallzahlen im Kanton Schwyz abgesagt. Am 18. November waren daher insgesamt 27 Geschäfte traktandiert. Im Fokus standen vor allem die Genehmigung der Finanzen verschiedener grosser Bauprojekte und viele Vorstösse. Nachfolgend möchte ich einige Geschäfte kurz erläutern. Glücklicherweise überwiegend positiv. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und beste Grüsse
Sämi Lütolf
Positiv ???? ☀️ ????????
Neues Mitglied des Kantonsrates: Roland Müller, Bezirk Küssnacht
An der vergangenen Session wurde der Küssnachter Roli Müller, an Stelle von SVP-Kantonsrat Matthias Ulrich der zurückgetreten ist, als Kantonsrat vereidigt. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit meinem neuen Küssnachter Kollegen im Schwyzer Kantonsrat und wünsche viel Glück und Erfolg! Herzlich willkommen lieber Roli!
Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen (RRB Nr. 437/2020)
Der Reservesatz der Schwyzer Ausgleichskasse ist auf über 75% angestiegen. Das ermöglichte eine Erhöhung der Kinderzulagen von Fr. 220.– auf neu Fr. 230.– und der Ausbildungszulagen von Fr. 270 auf Fr. 280.–. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz für die Arbeitgeber von 1.4% auf 1.3% reduziert. Diese ausgewogene Anpassung wurde mit nur 8 Gegenstimmen angenommen was mich sehr gefreut hat.
Motion M 4/20:
Einführung eines variablen innerkantonalen Schulgeldes auf Sekundarstufe I (RRB Nr. 445/2020)
Die Motion verlangt eine Anpassung des Volksschulgesetzes um das innerkantonale Schulgeld für die Sekunderstufe genauer zu regeln. Heute wird das Schulgeld durch Vereinbarung zwischen den Bezirken geregelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies oftmals nicht optimal funktioniert. Die Motion wurde breit unterstützt und erheblich erklärt was ich persönlich ebenfalls befürwortet habe.
Motion M 5/20: Demokratie statt Päcklipolitik – Änderung des Wahlgesetzes für einen echten
Majorz (RRB Nr. 636/2020)
Die Motion aus CVP-Kreisen fordert eine Anpassung des Wahlsystems im Kanton was Majorzwahlen betrifft. Bis anhin wurden Listenvorschläge an die Wähler verschickt. Dies hat oftmals dazu geführt, dass Parteien oder Gruppierungen zusammengespannt haben um ihre entsprechenden Kandidaten gegenseitig zu unterstützen. Leider weisst der Vorstoss einige Mängel auf. So fordert er die Einführung der Änderung nur auf Ebene Kanton. Bezirke und Gemeinden sollen weiterhin selber wählen können wie sie ihr Wahlsystem ausgeschalten möchten. Das erweist sich wohl wenig praktikabel, so führt dies wohl eher zu Verwirrung bei den Wählern. Allgemein finde ich die Kritik aus den Reihen der CVP, das heutige Wahlsystem sei nicht zu wenig demokratisch ein wenig übertrieben. Zudem muss man sehen, dass die Kritik aus einer Partei kommt, die bis in die 2000er Jahre beispielsweise eine absolute Mehrheit im Regierungsrat stellte oder bei den Nationalratswahlen 7 Listenvorschläge einreicht. Auch bei den letzten Ständeratswahlen hat die CVP davon profitiert als die SP den CVP Kandidaten auf Ihrer Liste geführt hat. Nun grundsätzlich befürworte ich das Anliegen, denn auch ich bin der Meinung dass das Wahlsystem auf die eine oder andere Art verbessert werden kann. Weil aber die Motion zu eng gefasst ist und einige Mängel aufweist, habe ich zusammen mit der SVP-Fraktion für die Umwandlung der Motion in ein weniger verbindliches Postulat votiert. Schlussendlich wurde das Postulat erheblich erklärt. So hat nun der Regierungsrat den Auftrag, eine Auslegeordnung zu machen, ob eine Anpassung des Wahlsystems sinnvoll ist und inwiefern das ausgestaltet werden könnte. Das befürworte ich, denn solche Anpassungen wichtiger Volksrechte in einer Demokratie müssen gut abgewogen und beim Beschluss ausgereift sein.
Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz in Pfäffikon (RRB Nr. 683/2020 und RRB Nr. 762/2020)
Nach Ablehnung der Ausgabenbewilligung Franken für den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz, welche zu einer Zusammenlegung der beiden Schulen in Pfäffikon und Nuolen geführt hätte, musste nun ein Ersatzprojekt her. Denn trotz allem sind die Mängel an der Schule in Pfäffikon ausgewiesen, wodurch diese dringend Ersetzt werden muss. Die Ausgabenbewilligung über 82.5 Mio. Franken wurde einstimmig genehmigt. Ebenfalls wurde die Ausgabenbewilligung für die Einstellhalle über 3 Mio. Franken mit solidem Mehr genehmigt. Die Ausgabenbewilligungen habe ich persönlich ebenfalls befürwortet.
Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Planungskredit der Sanierung und Standortentwicklung der KSA Nuolen (RRB Nr. 684/2020)
Aufgrund der oben bereits genannten Volksabstimmung, welche zum Ausdruck brachte, dass in der Ausserschwyz weiterhin zwei Schulstandorte betrieben werden sollen, hat der Kantonsrat ebenfalls einen Planungskredit für den Ersatzbau in Nuolen über Fr. 1.65 Millionen Franken genehmigt.
Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 auf dem Abschnitt Merlischachen – Sumpf, Bezirk Küssnacht (RRB Nr. 685/2020)
In seiner Sitzung vom 18. November hat der Kantonsart ebenfalls eine Ausgabenbewilligung über 10.5 Millionen Franken für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 auf dem Abschnitt Merlischachen –Sumpf im Bezirk Küssnacht bewilligt.
Fragestunde
Im Bezirk Küssnacht stand über längere Zeit zur Debatte ob ein Asylheim im Luterbach gebaut werden soll. Die SVP Küssnacht und ich selber haben bereits die Planung eines solchen Heims aktiv bekämpft. Vor dem Hintergrund, dass der Bau Millionen kostet und die Effekte durchwegs negativ sind. In meiner Frage an den Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud wollte ich wissen wie es mit der Planbarkeit der Asylzahlen in naher Zukunft aussieht. Dank seiner Antwort ist nun klar, der Verteilschlüssel an die Gemeinden wird reduziert und man wird versuchen diesen stabil zu halten. Das bedeutet auch die Asylzahlen in Küssnacht werden kontinuierlich tief bleiben falls nicht unvorhergesehen äussere Einflüsse eintreffen. Somit ist ein Asylbau in Küssnacht auch in Zukunft nicht nötig.
Negativ ☹️ ⛈ ????????
Motion M 9/20: Jagdhunde auf der Hochwildjagd (RRB Nr. 672/2020)
In meiner politischen Arbeit sind die Werte Freiheit und Eigenverantwortung sehr zentral. Deshalb habe ich mich gegen diese Motion gestellt. Ich finde es stossend, dass durch die Annahme dieses Vorstosses, nun allen Jägern verboten werden soll, Hunde, die nicht im Schweisshundpikett eingetragen sind, aber sehr wohl über eine Gehorsams- uns Ablegeprüfung verfügen, auf der Hochwildjagd mitzuführen. Dies aufgrund einiger weniger Zwischenfälle, wo diese Hunde widerrechtlich von der Leine gelassen wurden um eine Nachsuche zu machen. Aufgrund von Einzelfällen sollte man nicht neue Paragraphen in ein Gesetz schreiben. Meines Erachtens sollte Fehlverhalten bestraft werden, und alle andern die sich an die Regeln halten sollten ihre Hunde weiterhin mitführen dürfen. Leider wurde die Motion erheblich erklärt, und damit wird in naher Zukunft eine neue Vorschrift in das Schwyzer Gesetzeswerk aufgenommen welche aus meiner Sicht völlig unnötig und übertrieben ist.