Bezahlkarte für Asylbewerber

Bezahlkarte für Asylbewerber

Bezahlkarte für Asylbewerber 1200 714 Samuel Lütolf

Am 13. Februar 2024 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und zehn Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:

«Das Asylsystem zielt in erster Linie darauf ab, verfolgten Personen Schutz zu gewähren. Leider werden die Gründe und Mittel für den Missbrauch dieses Systems immer vielfältiger. Insbesondere die finanzielle Unterstützung, die die westliche Welt Asylmigranten – mit oder ohne anerkannten Asylgrund – gewährt, wird in grossem Umfang dazu missbraucht, in die lokale Wirtschaft der Herkunftsländer zu fliessen. So machen solche Zahlungen bis zu 10% des BIP einiger Herkunftsländer aus, manchmal sogar noch mehr. Eine solche Situation muss bekämpft werden, da sie gegen die elementaren Grundsätze des Asylrechts verstösst, den Staaten hohe Kosten verursacht und letztlich die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit echter Flüchtlinge weiter reduziert.

Unter den vorgeschlagenen Lösungen haben mehrere europäische Staaten kürzlich die Idee einer Bezahlkarte für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene entwickelt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen so Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf dieser Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Erste Versuche in einigen Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.

Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft Schlepperkriminalität und senkt Anreize zur illegalen Migration. Sie verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden weitergeleitet werden können oder Dritte in den Ursprungsländern mit staatlicher Unterstützung mitfinanziert werden.

Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch in unserem Kanton die heutige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert.
  • Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.

Die Motionäre ersuchen daher den Regierungsrat, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht und bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Anpassungen in einer Vorlage erarbeitet.

Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme des Anliegens.»

Zum Vorstoss auf sz.ch