Kantonsrat

Session vom 21. Februar 2024

Session vom 21. Februar 2024 1123 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend einer kurzer Überblick zu den wichtigsten Geschäften der Februar-Session:

  1. Breit abgestützt wurde das Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung angepasst. Zukünftig sollen auch virtuell Beurkundungen vorgenommen werden können. Als einer der ersten Kantone in der Schweiz ist der Kanton Schwyz hier bereits sehr fortschrittlich unterwegs.
  2. Die Erhöhung der Trägerrestfinanzierung der FHZ um 0.5% wurde angenommen.
  3. Das Postulat für eine Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich wurde erheblich erklärt.
  4. Diverse Vorstösse konnten behandelt und abgeschrieben werden.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Bezahlkarte für Asylbewerber 1200 714 Samuel Lütolf

Am 13. Februar 2024 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und zehn Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:

«Das Asylsystem zielt in erster Linie darauf ab, verfolgten Personen Schutz zu gewähren. Leider werden die Gründe und Mittel für den Missbrauch dieses Systems immer vielfältiger. Insbesondere die finanzielle Unterstützung, die die westliche Welt Asylmigranten – mit oder ohne anerkannten Asylgrund – gewährt, wird in grossem Umfang dazu missbraucht, in die lokale Wirtschaft der Herkunftsländer zu fliessen. So machen solche Zahlungen bis zu 10% des BIP einiger Herkunftsländer aus, manchmal sogar noch mehr. Eine solche Situation muss bekämpft werden, da sie gegen die elementaren Grundsätze des Asylrechts verstösst, den Staaten hohe Kosten verursacht und letztlich die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit echter Flüchtlinge weiter reduziert.

Unter den vorgeschlagenen Lösungen haben mehrere europäische Staaten kürzlich die Idee einer Bezahlkarte für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene entwickelt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen so Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf dieser Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Erste Versuche in einigen Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.

Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft Schlepperkriminalität und senkt Anreize zur illegalen Migration. Sie verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden weitergeleitet werden können oder Dritte in den Ursprungsländern mit staatlicher Unterstützung mitfinanziert werden.

Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch in unserem Kanton die heutige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert.
  • Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.

Die Motionäre ersuchen daher den Regierungsrat, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht und bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Anpassungen in einer Vorlage erarbeitet.

Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme des Anliegens.»

Zum Vorstoss auf sz.ch

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau 1200 714 Samuel Lütolf

Am 11. Januar 2024 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf, Tony Ulrich und Alois Lüönd-Martone folgende Kleine Anfrage eingereicht:

«Diese Tage wurde öffentlich bekannt, dass die Behörden ein Bundesasylzentrum (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth planen. Bei diesem Zentrum soll es sich konkret um ein BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen handeln. Solche genannten BAZ beherbergen hauptsächlich Personen, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. D.h. diese Asylsuchenden verbleiben in den BAZ und warten dort auf Ihre Abschiebung.

Medienberichte über Regionen, welche bereits über ein BAZ verfügen, bringen regelmässig katastrophale Zustände zu Tage. So berichtet beispielsweise die NZZ am 29.03.2023 über Gewaltdelikte im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum in Boudry: «[…] Die häufigsten Fälle betreffen Ladendiebstähle, Diebstähle aus Fahrzeugen und Einbrüche. Von jenen Delikten, bei denen die Urheber bekannt sind, wurden 48 Prozent von Personen des “Typus Asylbewerber” […] verübt. Damit sind auch Personen gemeint, die einst im Asylverfahren registriert waren, aber nicht (mehr) im BAZ wohnen, sondern sonst irgendwo untergekommen sind.»

Auch das SRF berichtete im Zusammenhang mit den BAZ Kappelen in Lyss und Guglera im Kanton Freiburg über eine Häufung von Einbruchdiebstählen und eine Polizei die ohnmächtig ist angesichts der Straftäter, die keine Angst vor den Strafverfolgungsbehörden haben. Sogar der Pressesprecher des Staatssekretariats für Migration SEM bestätigt im Bericht: Es gibt Probleme rund um alle Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz. Vor diesem Hintergrund kann nicht unter den Deckel gekehrt werden, dass ein BAZ in Goldau potenziell mit massiven Sicherheitsproblemen für die regionale Bevölkerung verbunden ist.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Was ist der konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde und wer
    steht initial hinter den Plänen für die Realisierung eines BAZ in Goldau?
  2. Wie wird das Gewaltpotenzial und das mögliche Sicherheitsrisiko in Zusammenhang mit der Realisierung eines Bundesasylzentrums im Kanton Schwyz beurteilt?
  3. Wurde der Aspekt eines möglichen Sicherheitsrisikos, welches von einem solchen BAZ ausgeht,
    in den Gesprächen mit der Gemeinde und den Bundesbehörden genügend untersucht und beurteilt?
    Vielen Dank bereits vorab für die Beantwortung unserer Fragen.»

Hier gehts zum Vorstoss auf sz.ch

Zur Antwort des Volkswirtschaftsdepartements

Session vom 13. Dezember 2023

Session vom 13. Dezember 2023 1554 936 Samuel Lütolf

Nachfolgend die wichtigsten Entscheide aus der letzten Kantonsrat-Session im Jahr 2023:

  1. Die Voranschlagskredit für den Aufgaben und Finanzplan 2024-2027 (Budget) zur Erfolgs- und Investitionsrechnung wurden genehmigt. Zudem hat der Kantonsrat den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen unverändert auf 120 % bzw. 160 % der einfachen Steuer belassen.
  2. Zu meinem Bedauern wurde die Einzelinitiative EI 2/23: Zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) mit 69 zu 21 Stimmen erheblich erklärt. Ich erachte es als Fehler, eine Professionalisierung des Bankrates anzustreben und bin der Auffassung, dass wir einen Fehler machen mit dem Bestreben den Bankrat zu «entpolitisieren».
  3. Die Vorlage über eine Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde in der Schlussabstimmung mit 52 zu 38 Stimmen genehmigt. Nach ausufernder Diskussion im Rahmen der Detailberatung wurde mit der Festschreibung von zusätzlichen Fraktionsbeiträgen ein massgeblicher Inhalt der Vorlage aus dem Gesetz gestrichen. Aus Sicht der SVP sollte die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung mit allen Mitteln verhindert werden. Offensichtlich will man nun aber eine Volksabstimmung umgehen, in dem die Erhöhung der Beiträge nicht über ein formelles Gesetz festgelegt werden sollen. Von diesem Standpunkt gesehen, erachte ich den Beschluss des Kantonsrates als Fehler.
  4. Die Motion M 10/23 «Energieplanungspflicht für grössere Gemeinden» wurde deutlich abgelehnt.

Session vom 22. November 2023

Session vom 22. November 2023 1617 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend einige der Entscheide aus der KR-Session vom 22. November 2023:

  1. Der Kantonsrat genehmigt die Anpassung des Grundangebots des öffentlichen regionalen Verkehrs für den Zeitraum 2024–2027 grossmehrheitlich.
  2. Die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes wird in der Schlussabstimmung mit 75 zu 12 Stimmen genehmigt.
  3. Die Vorlage für die Sanierung und den Ausbau der Hirschenbrücke in Altendorf wurde mit 90 zu 0 Stimmen genehmigt.
  4. Die Einzelinitiative EI 2/22: Voller Teuerungsausgleich bei den Löhnen als verbindlicher Grundsatz wurde mit 12 zu 76 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  5. Die Einzelinitiative EI 1/23: Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien wird mit 34 zu 55 Stimmen leider nicht erheblich erklärt. Die SVP setzte sich hierzu leider als einzige Partei für eine wirksame Entlastung der Steuerzahler ein.

Session vom 25. Oktober 2023

Session vom 25. Oktober 2023 1619 1080 Samuel Lütolf

Hier ein Auszug aus den wichtigsten Entscheiden des Kantonsrates am 25. Oktober 2023:

  1. Der Kantonsrat wählte mit 91 Stimmen Eveline Jost, Oberrüti, zur Stellvertreterin des Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz für die restliche Amtsdauer 2020–2024.
  2. Die Vorlage zur Änderung des innerkantonalen Finanzausgleichs wurde mit 81 zu 10 Stimmen in der Schlussabstimmung angenommen. Meines Erachtens ergeben sich mit dem neuen Finanzausgleich einige strukturelle Probleme. Wohl oder über wird man in den nächsten Jahren wohl Korrekturbedarf haben und es werden weitere Justierungen nötig sein. Ab 2025 werden die Anpassungen aktiv, man wird genau hinschauen müssen wie sich die Anpassungen bewähren.
  3. Der Kantonsrat stimmt der Vorlage für ein neues kantonales Gesetz über Velowege mit 87 zu 4 Stimmen zu. Leider wurde mein Antrag auf eine Stellenbeschränkung im Rahmen der Detailberatung zum Gesetz abgelehnt.
  4. Der Kantonsrat hat die Richtplananpassung 2022 mit 61 zu 28 Stimmen mit Zustimmung zu Kenntnis genommen. Leider hat der Regierungsrat im Richtplan Vorranggebiete für Windenergie im Kanton Schwyz ausgeschieden wogegen sich die SVP bis am Schluss gewehrt hat.
  5. Die Motion M 4/23: Sprachliche Gleichstellung in amtlichen Veröffentlichungen wird mit 48 zu 46 Stimmen erheblich erklärt. Die Annahme dieses Vorstosses war unter Mitwirkung der Mitte und von Teilen der FDP möglich. Aus meiner Sicht ein schlechter Entscheid zu einem Vorstoss welcher ursprünglich aus den links-grünen «Woke»-Kreisen kommt.

Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen

Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen 1200 714 Samuel Lütolf

Am 9. Oktober 2023 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und Roman Bürgi folgendes Postulat eingereicht:

Am 13. Juni hat der Regierungsrat die Interpellation I 5/23: Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem beantwortet. Hierbei konnten praktisch keine der aufgeworfenen Fragen beantwortet werden. Der Regierungsrat begründete dies damit, dass die entsprechenden Daten nicht vorliegen würden.

Trotzdem weist der Regierungsrat darauf hin, dass eine gesamtschweizerische Untersuchung aus dem Jahr 2017 gezeigt hat, dass Notfallstationen von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund häufiger beansprucht werden. Angesicht der jährlich massiv ansteigenden Gesundheitskosten ist es daher angezeigt, potenzielle Kostentreiber im Gesundheitswesen gründlich zu untersuchen.

Aus diesem Grund möchten wir den Regierungsrat bitten die nachfolgenden Daten zu erheben und dem Kantonsrat entsprechend vorzulegen:

  1. Anzahl der Personen mit Asylstatus die jährlich im Kanton Schwyz behandelt werden oder medizinische Dienstleistungen beziehen sowie die damit zusammenhängenden Kosten.
  2. Ausländeranteil bei den Patienten in den Notfallstationen im Kanton Schwyz.
  3. Höhe der Kosten für die Leistungen von Notfallstationen, welche von Personen mit Migrationshintergrund beansprucht werden, im Verhältnis zu den Kosten für Leistungen, welche von Personen ohne Migrationshintergrund beansprucht werden.

Im Rahmen der Beantwortung des Postulates bitten wir den Regierungsrat spezifisch darzulegen, welche Informationen und Daten bereits vorhanden sind und wie eine Erhebung der gewünschten Informationen getätigt würde.

Wir danken dem Regierungsrat freundlich für die Aufnahme des Anliegens.

Session vom 20. September 2023

Session vom 20. September 2023 1800 1200 Samuel Lütolf

Nachfolgend die wichtigsten Entscheide aus der Session vom September 2023:

  1. Die Motion M 3/23: Progression bei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen anpassen wird mit 78 zu 14 Stimmen als Postulat erheblich erklärt. Den Entscheid begrüsse ich sehr. Es macht Sinn die heute relativ starke Progression bei den Kapitalauszahlungen nach unten anzupassen.
  2. Mit der Ablehnung von Motion M 1/23 wird Schaffung einer neuen Ombudsstelle im Kanton Schwyz abgelehnt. Ein guter Entscheid nach meiner Auffassung.
  3. Die Motion M 8/23: Für transparente Vormieten – Formularpflicht einführen wird mit 19 zu 72 Stimmen nicht erheblich erklärt. In meinem Votum für die SVP-Fraktion habe ich die administrative Unsinnigkeit einer solchen Formularpflicht beim Mieterwechsel aufgezeigt. Der klare Entscheid des Kantonsrates hat mich daher sehr gefreut.

Südumfahrung Küssnacht 2 – Alternative Varianten prüfen?

Südumfahrung Küssnacht 2 – Alternative Varianten prüfen? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 18. September 2023 hat Kantonsrat Samuel Lütolf folgende Kleine Anfrage eingereicht:

Vor drei Jahren wurde der erste Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht feierlich eröffnet. Ursprünglich war die Planung für einen zweiten Abschnitt mit einem Tunnel zwischen Räbmatt und Breitfeld vorgesehen (SUK2). Regierungs- und Bezirksrat haben nun am 5. September 2023 bzw. am 6. September 2023 aufgrund von gestiegenen Kosten den Abbruch der Projektierungsarbeiten verkündet.

In diesem Zusammenhang möchte ich dem Regierungsrat folgende Fragen stellen:

  1. Der Regierungsrat prognostiziert die Baukosten für die SUK2 mit neu 321 Millionen Franken, statt wie ursprünglich geplant 194 Millionen Franken. In RRB Nr. 600/2023 wurde zwar erläutert, dass namentlich der Untergrund, die Bauteuerung und die Baurisiken zu den Mehrkosten führen. Darf ich Sie bitten, in der Antwort auszuweisen, welche konkreten Faktoren im Detail wie viel zu den entsprechenden Mehrkosten beigetragen haben?
  2. Warum hat die Regierung nicht intensiver nach alternativen Projektvarianten für eine Umfahrung der stark frequentierten Grepperstrasse (DTV 10’500) gesucht, bevor die Projektplanung abgebrochen wurde?
  3. Wäre es möglich, eine erneute Grundlagen-Beurteilung vorzunehmen, um bspw. im Rahmen eines Wettbewerbes, eines öffentlichen Prozesses oder Ähnlichem nach Ideen für die Realisierung einer Umfahrungs-Variante zu suchen, welche einen entsprechenden zu definierenden Kostenrahmen einhalten kann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Baudepartements vom 17. Oktober 2023

Session vom 28. und 29. Juni 2023

Session vom 28. und 29. Juni 2023 1905 1080 Samuel Lütolf

Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Kantonsrates im Überblick:

  1. Nach der Eintretensdebatte und der Detailberatung wird der Jahresbericht 2022 mit 94 zu 0 Stimmen genehmigt.
  2. Der Kantonsrat hat den neuen Kantonsratspräsidenten, den Vizepräsidenten, zwei Stimmenzählern und eine Ersatzstimmenzählerin für ein Jahr gewählt.
  3. Der Kantonsrat hat den Rechenschaftsbericht 2022 des Kantonsgerichtes sowie des Verwaltungsgerichtes je mit Zustimmung zur Kenntnis genommen
  4. Die Einzelinitiative EI 1/22: In meinem Votum habe ich aufgezeigt, was dieser Vorstoss im Klartext bedeutet hätte: Teure Massnahmen im Bereich der Raumplanung müssten umgesetzt werden, die Liegenschaftseigentümer würde noch weiter bevormundet, die Autofahrer würden weiter übel verunglimpft und eingeschränkt, die Land- und Forstwirtschaft würde weiter massiv gegängelt und es würden noch mehr Lasten und Strapazen in massiver Höhe auf Gewerbe und Industrie zukommen. Nach angeregter Debatte wurde der Vorstoss, Klimaschutz als Grundauftrag in die Schwyzer Kantonsverfassung aufzunehmen mit 37 zu 51 Stimmen nicht erheblich erklärt. Meines Erachtens hat hier für einmal die Vernunft obsiegt.
  5. Die Ausgabenbewilligung für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord, Höli und Biberbrugg sowie die damit in Zusammenhang stehenden Strassenträgerschaftsänderungen wurde einstimmig genehmigt.