Kantonsrat

Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im Kanton Schwyz

Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im Kanton Schwyz 1200 714 Samuel Lütolf

Am 9. August 2024 hat Kantonsrat Samuel Lütolf folgende Motion eingereicht:

«Rund ein Drittel der Landfläche des Kantons Schwyz ist mit Wald bedeckt. Der heimische Wald erfüllt dabei neben der Holz- und Energieproduktion auch zahlreiche weitere bedeutende Aufgaben. Er schützt vor Naturgefahren, trägt erheblich zur Biodiversität bei, bildet den Lebensraum für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten und dient als wertvoller Erholungsraum für die Menschen. Aufgrund dieser vielfältigen Funktionen ist der Schweizer Wald von besonderer und schützenswerter Bedeutung für Mensch und Umwelt.

Die Waldfläche in der Schweiz ist rechtlich im Bestand geschützt und darf nicht reduziert werden. Folglich hat die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten sogar zugenommen. Dies führt dazu, dass sich die Grenzen zwischen Kulturland und Waldfläche teilweise verschieben, was immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft, wertvollen Kulturlandschaften oder dem Hochwasserschutz führt. Im Gegensatz zu einer statischen Waldgrenze, die durch klare und dauerhafte Abgrenzung Rechtssicherheit schafft, muss diese geltende dynamische Waldgrenze regelmässig überprüft und neu festgestellt werden, was zu erheblichem administrativem Aufwand führt. Dies stösst auch oft auf Unverständnis bei den Grundeigentümern, die sich auf die Angaben in Kaufverträgen oder im Grundbuch verlassen.

Im Jahr 2013 trat eine Revision des Bundesgesetzes über Wald (WaG) in Kraft. Seit dieser Revision haben Kantone die Möglichkeit, den bisherigen dynamischen Waldbegriff, wonach Wald dort ist, wo er wächst, durch eine statische Waldgrenze zu ersetzen.

Bereits erfolgreich umgesetzt wurde dies beispielsweise in den Kantonen Thurgau, Aargau und Zürich. Mit der flächendeckenden Einführung von statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzone wird das Konzept des dynamischen Waldes aufgehoben. Die Waldgrenze wird damit raumplanerisch festgelegt und nicht mehr der Natur überlassen. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen gelten nicht als Wald (Art. 13 Abs. 2 WaG) und können ohne Rodungsbewilligung wieder entfernt und der ursprünglich vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Für das Kulturland bedeutet dies, dass es nicht mehr durch den Einwuchs von Waldflächen verringert wird. Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die an Wald angrenzen, dürfen neu entstandene Bestockung bis zur festgelegten Waldgrenze eigenständig entfernen.

Die Umstellung von einer dynamischen zu einer flächendeckenden statischen Waldgrenze im Kanton Schwyz würde dabei eine rein planerische Anpassung darstellen und hätte «im Feld» zunächst keine Veränderungen zur Folge. Die Festsetzung bringt aber Rechtssicherheit für die Zukunft, denn eine statische Waldgrenze schafft Klarheit.

Im Sinne der obengenannten Ausführungen beantragt dieser Vorstoss einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen für eine Einführung von flächendeckenden statischen Waldgrenzen im Kanton Schwyz. In der Folge hat der Kanton zur Festlegung des Waldareals den Richtplan anzupassen und einen Waldgrenzenplan zu erlassen. Nach dessen Erlass sollen Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals nicht mehr als Wald gelten.»

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz 1200 714 Samuel Lütolf

Am 24. April hat die Fraktion der SVP folgendes Postulat eingereicht:

«Im Januar 2024 wurde bekannt, dass der Bund gemeinsam mit dem Kanton Schwyz und der Gemeinde Arth eine Vereinbarung für die Planung eines Bundesasylzentrums (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth beschlossen hat. Das geplante Zentrum soll als BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen konzipiert sein. Diese BAZ beherbergen ausschliesslich Asylsuchende, deren Asylverfahren dem Dublin-Abkommen unterliegt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das bedeutet, dass diese Asylsuchenden dort nur noch auf ihre Abschiebung warten.

Ein dermassen grosses Asylzentrum stellt eine enorme Belastung für die örtliche Bevölkerung dar. Die Ansammlung einer derart grossen Anzahl von Personen, die nur auf ihre Ausweisung warten, wäre für unsere Region und den Kanton Schwyz katastrophal und birgt ein enormes Potenzial für Gewalttaten und damit erhebliche Sicherheitsrisiken.

Die Errichtung eines BAZ unterliegt dem Asylgesetz des Bundes (AsylG), welches gem. Art. 24 Abs. 2 jedoch vorsieht, dass der Bund für die Errichtung solcher Zentren die Kantone und Gemeinden frühzeitig miteinzubeziehen hat.

Basierend auf den umfangreichen und den unüberhörbaren Rückmeldungen vieler Anwohner, Gemeindemitglieder und Bewohner benachbarter Gemeinden sowie einer bedeutenden Mehrheit der Schwyzer Bevölkerung, die nicht direkt über dieses Projekt an der Urne abstimmen können, wird mit diesem Postulat gefordert, dass sich der Regierungsrat im Rahmen der Konsultationen durch den Bund entschieden gegen die Errichtung eines solchen Zentrums aussprechen soll.»

Session vom 21. Februar 2024

Session vom 21. Februar 2024 1123 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend einer kurzer Überblick zu den wichtigsten Geschäften der Februar-Session:

  1. Breit abgestützt wurde das Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung angepasst. Zukünftig sollen auch virtuell Beurkundungen vorgenommen werden können. Als einer der ersten Kantone in der Schweiz ist der Kanton Schwyz hier bereits sehr fortschrittlich unterwegs.
  2. Die Erhöhung der Trägerrestfinanzierung der FHZ um 0.5% wurde angenommen.
  3. Das Postulat für eine Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich wurde erheblich erklärt.
  4. Diverse Vorstösse konnten behandelt und abgeschrieben werden.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Bezahlkarte für Asylbewerber 1200 714 Samuel Lütolf

Am 13. Februar 2024 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und zehn Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:

«Das Asylsystem zielt in erster Linie darauf ab, verfolgten Personen Schutz zu gewähren. Leider werden die Gründe und Mittel für den Missbrauch dieses Systems immer vielfältiger. Insbesondere die finanzielle Unterstützung, die die westliche Welt Asylmigranten – mit oder ohne anerkannten Asylgrund – gewährt, wird in grossem Umfang dazu missbraucht, in die lokale Wirtschaft der Herkunftsländer zu fliessen. So machen solche Zahlungen bis zu 10% des BIP einiger Herkunftsländer aus, manchmal sogar noch mehr. Eine solche Situation muss bekämpft werden, da sie gegen die elementaren Grundsätze des Asylrechts verstösst, den Staaten hohe Kosten verursacht und letztlich die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit echter Flüchtlinge weiter reduziert.

Unter den vorgeschlagenen Lösungen haben mehrere europäische Staaten kürzlich die Idee einer Bezahlkarte für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene entwickelt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen so Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf dieser Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Erste Versuche in einigen Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.

Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft Schlepperkriminalität und senkt Anreize zur illegalen Migration. Sie verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden weitergeleitet werden können oder Dritte in den Ursprungsländern mit staatlicher Unterstützung mitfinanziert werden.

Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch in unserem Kanton die heutige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert.
  • Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.

Die Motionäre ersuchen daher den Regierungsrat, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht und bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Anpassungen in einer Vorlage erarbeitet.

Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme des Anliegens.»

Zum Vorstoss auf sz.ch

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau 1200 714 Samuel Lütolf

Am 11. Januar 2024 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf, Tony Ulrich und Alois Lüönd-Martone folgende Kleine Anfrage eingereicht:

«Diese Tage wurde öffentlich bekannt, dass die Behörden ein Bundesasylzentrum (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth planen. Bei diesem Zentrum soll es sich konkret um ein BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen handeln. Solche genannten BAZ beherbergen hauptsächlich Personen, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. D.h. diese Asylsuchenden verbleiben in den BAZ und warten dort auf Ihre Abschiebung.

Medienberichte über Regionen, welche bereits über ein BAZ verfügen, bringen regelmässig katastrophale Zustände zu Tage. So berichtet beispielsweise die NZZ am 29.03.2023 über Gewaltdelikte im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum in Boudry: «[…] Die häufigsten Fälle betreffen Ladendiebstähle, Diebstähle aus Fahrzeugen und Einbrüche. Von jenen Delikten, bei denen die Urheber bekannt sind, wurden 48 Prozent von Personen des “Typus Asylbewerber” […] verübt. Damit sind auch Personen gemeint, die einst im Asylverfahren registriert waren, aber nicht (mehr) im BAZ wohnen, sondern sonst irgendwo untergekommen sind.»

Auch das SRF berichtete im Zusammenhang mit den BAZ Kappelen in Lyss und Guglera im Kanton Freiburg über eine Häufung von Einbruchdiebstählen und eine Polizei die ohnmächtig ist angesichts der Straftäter, die keine Angst vor den Strafverfolgungsbehörden haben. Sogar der Pressesprecher des Staatssekretariats für Migration SEM bestätigt im Bericht: Es gibt Probleme rund um alle Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz. Vor diesem Hintergrund kann nicht unter den Deckel gekehrt werden, dass ein BAZ in Goldau potenziell mit massiven Sicherheitsproblemen für die regionale Bevölkerung verbunden ist.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Was ist der konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde und wer
    steht initial hinter den Plänen für die Realisierung eines BAZ in Goldau?
  2. Wie wird das Gewaltpotenzial und das mögliche Sicherheitsrisiko in Zusammenhang mit der Realisierung eines Bundesasylzentrums im Kanton Schwyz beurteilt?
  3. Wurde der Aspekt eines möglichen Sicherheitsrisikos, welches von einem solchen BAZ ausgeht,
    in den Gesprächen mit der Gemeinde und den Bundesbehörden genügend untersucht und beurteilt?
    Vielen Dank bereits vorab für die Beantwortung unserer Fragen.»

Hier gehts zum Vorstoss auf sz.ch

Zur Antwort des Volkswirtschaftsdepartements

Session vom 13. Dezember 2023

Session vom 13. Dezember 2023 1554 936 Samuel Lütolf

Nachfolgend die wichtigsten Entscheide aus der letzten Kantonsrat-Session im Jahr 2023:

  1. Die Voranschlagskredit für den Aufgaben und Finanzplan 2024-2027 (Budget) zur Erfolgs- und Investitionsrechnung wurden genehmigt. Zudem hat der Kantonsrat den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen unverändert auf 120 % bzw. 160 % der einfachen Steuer belassen.
  2. Zu meinem Bedauern wurde die Einzelinitiative EI 2/23: Zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) mit 69 zu 21 Stimmen erheblich erklärt. Ich erachte es als Fehler, eine Professionalisierung des Bankrates anzustreben und bin der Auffassung, dass wir einen Fehler machen mit dem Bestreben den Bankrat zu «entpolitisieren».
  3. Die Vorlage über eine Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde in der Schlussabstimmung mit 52 zu 38 Stimmen genehmigt. Nach ausufernder Diskussion im Rahmen der Detailberatung wurde mit der Festschreibung von zusätzlichen Fraktionsbeiträgen ein massgeblicher Inhalt der Vorlage aus dem Gesetz gestrichen. Aus Sicht der SVP sollte die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung mit allen Mitteln verhindert werden. Offensichtlich will man nun aber eine Volksabstimmung umgehen, in dem die Erhöhung der Beiträge nicht über ein formelles Gesetz festgelegt werden sollen. Von diesem Standpunkt gesehen, erachte ich den Beschluss des Kantonsrates als Fehler.
  4. Die Motion M 10/23 «Energieplanungspflicht für grössere Gemeinden» wurde deutlich abgelehnt.

Session vom 22. November 2023

Session vom 22. November 2023 1617 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend einige der Entscheide aus der KR-Session vom 22. November 2023:

  1. Der Kantonsrat genehmigt die Anpassung des Grundangebots des öffentlichen regionalen Verkehrs für den Zeitraum 2024–2027 grossmehrheitlich.
  2. Die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes wird in der Schlussabstimmung mit 75 zu 12 Stimmen genehmigt.
  3. Die Vorlage für die Sanierung und den Ausbau der Hirschenbrücke in Altendorf wurde mit 90 zu 0 Stimmen genehmigt.
  4. Die Einzelinitiative EI 2/22: Voller Teuerungsausgleich bei den Löhnen als verbindlicher Grundsatz wurde mit 12 zu 76 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  5. Die Einzelinitiative EI 1/23: Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien wird mit 34 zu 55 Stimmen leider nicht erheblich erklärt. Die SVP setzte sich hierzu leider als einzige Partei für eine wirksame Entlastung der Steuerzahler ein.

Session vom 25. Oktober 2023

Session vom 25. Oktober 2023 1619 1080 Samuel Lütolf

Hier ein Auszug aus den wichtigsten Entscheiden des Kantonsrates am 25. Oktober 2023:

  1. Der Kantonsrat wählte mit 91 Stimmen Eveline Jost, Oberrüti, zur Stellvertreterin des Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz für die restliche Amtsdauer 2020–2024.
  2. Die Vorlage zur Änderung des innerkantonalen Finanzausgleichs wurde mit 81 zu 10 Stimmen in der Schlussabstimmung angenommen. Meines Erachtens ergeben sich mit dem neuen Finanzausgleich einige strukturelle Probleme. Wohl oder über wird man in den nächsten Jahren wohl Korrekturbedarf haben und es werden weitere Justierungen nötig sein. Ab 2025 werden die Anpassungen aktiv, man wird genau hinschauen müssen wie sich die Anpassungen bewähren.
  3. Der Kantonsrat stimmt der Vorlage für ein neues kantonales Gesetz über Velowege mit 87 zu 4 Stimmen zu. Leider wurde mein Antrag auf eine Stellenbeschränkung im Rahmen der Detailberatung zum Gesetz abgelehnt.
  4. Der Kantonsrat hat die Richtplananpassung 2022 mit 61 zu 28 Stimmen mit Zustimmung zu Kenntnis genommen. Leider hat der Regierungsrat im Richtplan Vorranggebiete für Windenergie im Kanton Schwyz ausgeschieden wogegen sich die SVP bis am Schluss gewehrt hat.
  5. Die Motion M 4/23: Sprachliche Gleichstellung in amtlichen Veröffentlichungen wird mit 48 zu 46 Stimmen erheblich erklärt. Die Annahme dieses Vorstosses war unter Mitwirkung der Mitte und von Teilen der FDP möglich. Aus meiner Sicht ein schlechter Entscheid zu einem Vorstoss welcher ursprünglich aus den links-grünen «Woke»-Kreisen kommt.

Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen

Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen 1200 714 Samuel Lütolf

Am 9. Oktober 2023 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und Roman Bürgi folgendes Postulat eingereicht:

Am 13. Juni hat der Regierungsrat die Interpellation I 5/23: Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem beantwortet. Hierbei konnten praktisch keine der aufgeworfenen Fragen beantwortet werden. Der Regierungsrat begründete dies damit, dass die entsprechenden Daten nicht vorliegen würden.

Trotzdem weist der Regierungsrat darauf hin, dass eine gesamtschweizerische Untersuchung aus dem Jahr 2017 gezeigt hat, dass Notfallstationen von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund häufiger beansprucht werden. Angesicht der jährlich massiv ansteigenden Gesundheitskosten ist es daher angezeigt, potenzielle Kostentreiber im Gesundheitswesen gründlich zu untersuchen.

Aus diesem Grund möchten wir den Regierungsrat bitten die nachfolgenden Daten zu erheben und dem Kantonsrat entsprechend vorzulegen:

  1. Anzahl der Personen mit Asylstatus die jährlich im Kanton Schwyz behandelt werden oder medizinische Dienstleistungen beziehen sowie die damit zusammenhängenden Kosten.
  2. Ausländeranteil bei den Patienten in den Notfallstationen im Kanton Schwyz.
  3. Höhe der Kosten für die Leistungen von Notfallstationen, welche von Personen mit Migrationshintergrund beansprucht werden, im Verhältnis zu den Kosten für Leistungen, welche von Personen ohne Migrationshintergrund beansprucht werden.

Im Rahmen der Beantwortung des Postulates bitten wir den Regierungsrat spezifisch darzulegen, welche Informationen und Daten bereits vorhanden sind und wie eine Erhebung der gewünschten Informationen getätigt würde.

Wir danken dem Regierungsrat freundlich für die Aufnahme des Anliegens.

Session vom 20. September 2023

Session vom 20. September 2023 1800 1200 Samuel Lütolf

Nachfolgend die wichtigsten Entscheide aus der Session vom September 2023:

  1. Die Motion M 3/23: Progression bei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen anpassen wird mit 78 zu 14 Stimmen als Postulat erheblich erklärt. Den Entscheid begrüsse ich sehr. Es macht Sinn die heute relativ starke Progression bei den Kapitalauszahlungen nach unten anzupassen.
  2. Mit der Ablehnung von Motion M 1/23 wird Schaffung einer neuen Ombudsstelle im Kanton Schwyz abgelehnt. Ein guter Entscheid nach meiner Auffassung.
  3. Die Motion M 8/23: Für transparente Vormieten – Formularpflicht einführen wird mit 19 zu 72 Stimmen nicht erheblich erklärt. In meinem Votum für die SVP-Fraktion habe ich die administrative Unsinnigkeit einer solchen Formularpflicht beim Mieterwechsel aufgezeigt. Der klare Entscheid des Kantonsrates hat mich daher sehr gefreut.