Kantonsrat

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 31. Mai 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf die Interpellation «Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?» eingereicht:

Am 6. März 2022 erteilte das Bundesparlament durch die Annahme des Nachtragkredits von CHF 5.7 Mio. dem Bundesrat den Auftrag, Not-Sofortmassnahmen im Rahmen der JSV Art. 10ter Abs. 1, lt. d zu ermöglichen.

Am 9. Mai 2022, präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Katalog von temporären Massnahmen, welche zum Ziel haben, mit zusätzlichen Hilfestellungen die Weidetierhalter auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) und im Sömmerungsgebiet zum Schutz der Weidetiere zu unterstützen. Am 19. Mai 2022 hat das BAFU per Medienmitteilung die Öffentlichkeit und die Kantone darüber informiert.

Aus der Analyse des ersten Entwurfs, der vom BAFU vorgeschlagenen temporären Massnahmen geht hervor, dass in erster Linie Alpen unterstützt werden sollen, welche bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben und als zumutbar schützbare Sömmerungsbetriebe gelten. In der finalen Version verweist das BAFU auf die Kompetenz der Kantone, Weidegebiete mit installierten Schutzvorkehrungen aus dem Anhang 3 der Vollzugshilfe Herdenschutz und den temporären Massnahmen als geschützt zu deklarieren.

Damit delegiert der Bund die Verantwortung an die Kantonalen Landwirtschaftsämter. Diese sind gefordert, für den Sommer 2022 ihre Weidegebiete nach schützbar / nicht schützbar einzuschätzen und entsprechend Massnahmen zu definieren. Das Kompetenzwirrwarr zwischen den Behörden ist perfekt, die angekündigten temporären Massnahmen kommen kurz vor der Alpsaison sehr spät. Die Kantone sind kaum gerüstet, die Vorgaben des BAFU zu erfüllen.

Das Ziel der Initiantin der Not-Sofortmassnahmen, Nationalrätin Monika Rüegger, für den Sommer 2022 war es, den Alpbetrieben zu Hilfe zu eilen, die nicht oder nur schwer schützbar sind. Mit diesen temporären Massnahmen sollten die in ihrer Existenz bedrohten, nicht schützbaren Alpen gestärkt werden in der Hoffnung, dass ein künftiges griffiges Jagdgesetz die Ausbreitung der Grossraubtiere in geordnete Bahnen lenkt. Die Kantone hätten von Beginn weg über ihre Aufgabe und die Stossrichtung der zusätzlichen Massnahmen informiert werden müssen.

Die Massnahmen wurden mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgesprochen. Im vorliegenden Agrarpaket 2022 macht das BLW klar, dass auf die nicht schützbaren Weidegebiete Druck für Überlegung zur künftigen Nutzung dieser Gebiete aufgebaut werden soll (Bericht Landwirtschaftliches Verordnungspaket S.18).

Es herrscht zwischen dem BAFU und dem BLW offenbar der Konsens, dass schwer zu schützende Weidegebiete mittelfristig keine Existenzberechtigung haben und zur Aufgabe gezwungen werden sollen.

Dies widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft mit der Pflege der Landschaft und der dezentralen Besiedelung, es schadet der Strategie der Nutzung regionaler Ressourcen zur Sicherung der Ernährungsautonomie und es widerspricht den Zielen der Tourismusregionen, mit intakten Kulturlandschaften und lokalen Produkten zu werben. Vergandung und Verbuschung gehen einher mit dem Verlust an Biodiversität und der Erhöhung der Gefahren von Murgängen und Hangrutschungen.

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, sich uneingeschränkt für den Erhalt der einheimischen Land- und Alpwirtschaft einzusetzen auch in schwer zu schützenden Weidegebieten? Oder sollen die positiven Aspekte der flächendeckenden Bewirtschaftung bis in die entlegensten Berggebiete zugunsten einer uneingeschränkten Ausbreitung der Wolfspopulation geopfert werden?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, über eine künftige Strategie der Grossraubtierpolitik mit allen Betroffenen, bestehend aus Vertretern von Tourismus, Landwirtschaft und Jägerschaft, in den Dialog zu treten bzw. diesen weiterzuführen?
  3. Ist der Regierungsrat bereit, auf die Forderung von Vorranggebieten für die Weidetierhaltung einzutreten, welche in die Ausarbeitung des in der Beratung befindlichen revidierten Jagdgesetzes einfliessen kann?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten genügend Gewicht einzuräumen, die damit bedeutende Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen und dem Schutz des Menschen Vorrang zu geben?

Antwort des Regierungsrates vom 2. November 2022:
RRB Nr. 817/2022

Session vom 25. Mai 2022

Session vom 25. Mai 2022 1280 890 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates in Kürze:

  1. Der Kantonsrat wählt mit 49 Stimmen Thomas Rentsch, Lachen, als neues vollamtliches Mitglied des
    Verwaltungsgerichtes und mit 92 Stimmen Milena Holzgang, Ibach, als neues teilamtliches Mitglied des Zwangsmassnahmengerichtes.
  2. Der Kantonsrat genehmigte die Teilrevision vom Pensionskassengesetz mit 79 zu 10 Stimmen.
  3. Mit 73 zu 15 Stimmen hat der Kantonsrat einer Teilrevision vom Personal- und Besoldungsgesetz nach einer intensiven Detailberatung zugestimmt.
  4. Mit 79 zu 6 Stimmen stimmte der Kantonsrat in der Schlussabstimmung dem Gesetz über Magistratspersonen zu.

Session vom 27. April 2022

Session vom 27. April 2022 1200 491 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates im Überblick:

  1. Der Jahresbericht der Schwyzer Kantonalbank für das Jahr 2021 inkl. Jahresrechnung und Gewinnverwendung wurde mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  2. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle» ist in der Schlussabstimmung mit 78 zu 14 Stimmen angenommen worden.
  3. Der Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Ortsdurchfahrt Freienbach West (Hauptstrasse 3) wird mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  4. Die Motion M 8/21: Tiefengeothermie als einheimische Energiequelle wurde mit 68 zu 17 Stimmen erheblich erklärt.

Standesinitiative: Schutz vor Grossraubtieren

Standesinitiative: Schutz vor Grossraubtieren 1200 714 Samuel Lütolf

Am 25. April 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf folgendes
Postulat eingereicht:

Angesicht des Wolf-Bestandes, der auch im Kanton Schwyz immer stärker ansteigt, und zur Gewährung der Sicherheit der Herden und letztlich auch der Bevölkerung fordert der Kantonsrat Schwyz den Regierungsrat auf, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, damit das Jagdgesetz wirkungsvoll angepasst wird.

Der Bund hat umgehend einen neuerlichen Anlauf zu nehmen, um die Gesetzgebung im Bereich der Jagd den Umständen anzupassen, dass die Population des Wolfes in den Berggebieten je länger je mehr zunimmt. Zum einen muss die zielgerichtete Regulierung des Wolfbestandes ermöglicht werden und zum anderen muss die finanzielle Unterstützung vom Bund für den Herdenschutz erhöht werden.

Begründung: Die Lage in den Bergkantonen mit dem Wolf ist prekär. Landwirte können teilweise gar nicht mehr auf die Alp. Aufgrund der Ablehnung des Jagdgesetzes im 2020 hat sich die Lage weiter verschärft. Einzelne Wölfe kommen immer näher an besiedelte Gebiete und verlieren die natürliche Angst vor dem Menschen. Bereits zeichnen sich Rudelbildungen auch im Kanton Schwyz ab. Der Druck auf den Bund muss nun zunehmen, um eine Lösung für die Regulierung des Wolfbestandes zu finden. Die unkontrollierte Ausbreitung in bewohnte Gebiete muss gestoppt werden. Ansonsten ist es nur eine Frage der Zeit, bis Menschen und dabei vielleicht sogar Kinder zu Schaden kommen. Ausserdem soll der Bundesbeitrag zur Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen erhöht werden.

Zum Vorstoss auf sz.ch

Antwort des Regierungsrates vom 13. September 2022:
RRB Nr. 948/2022

Erlass der Standesinitiative vom 6. Dezember 2022 zu Handen der Bundesversammlung:
RRB Nr. 690/2022

Session vom 30. März 2022

Session vom 30. März 2022 1280 960 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates in Kürze:

  1. Teilrevision Planungs- und Baugesetz 2. Etappe: Der Kantonsrat stimmt der Teilrevision nach der Beratung von diversen Änderungsanträgen mit 67 zu 18 Stimmen zu.
  2. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 387 in Muotathal wird mit 82 zu 6 Stimmen genehmigt.
  3. Die Motion M 7/21 «Schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung» wird mit 61 zu 30 Stimmen nicht erheblich erklärt
  4. Die Motion M 10/21 «Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins Grundangebot des öffentlichen Verkehrs 2024–2027 aufnehmen» wird mit 55 zu 34 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 79 zu 9 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Session vom 16. Februar 2022

Session vom 16. Februar 2022 1200 714 Samuel Lütolf

Die Entscheide des Kantonsrates vom 16. Februar 2022 in Kürze:

  1. Der Schwyzer Kantonsrat hat dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) mit 83 zu 1 Stimmen zugestimmt.
  2. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 in Seewen wird mit 86 zu 7 Stimmen genehmigt.
  3. Die Motion M 6/21: Feuerwehrersatzabgabe: Unnötigen administrativen Aufwand für die Gemeinden reduzieren wird mit 38 zu 44 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  4. Die SVP-Motion M 5/21: Nachweis über adäquate Kontrolle der Cyberrisiken in Spitälern als Voraussetzung für die Betriebsbewilligung wird mit 56 zu 27 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 73 zu 16 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Geld zurück zum Steuerzahler

Geld zurück zum Steuerzahler 1200 714 Samuel Lütolf

Am 14. Dezember hat die SVP des Kantons Schwyz eine Medienmitteilung zu zwei Vorstössen publiziert welche ich zusammen mit zwei Kantonsratskollegen eingereicht habe:

«Die hohe Eigenkapitalquote sowie der anhaltend hohe Ertragsüberschuss erlauben eine signifikante Senkung des Steuerfusses um 30% einer Einheit. Die SVP hat bereits angekündigt diesen Antrag im Rahmen der Steuerdebatte in der Kantonsratssitzung vom 15. Dezember einzubringen. Leider stosst der Kanton Schwyz mit einer höheren Senkung als 30% an die Grenze des NFA. Es würde nämlich dazu führen, dass der Kanton Schwyz auf neuen Vermögen mehr Geld nach Bern abliefern müsste als an Steuern eingenommen wird. Es müssen jetzt andere Ideen und Denkanstösse auf den Tisch.

Jetzt muss die Regierung aufzeigen, wie sie das zu hohe Eigenkapital wieder den Steuerzahlern zurückführen will. Stellvertretend für die SVP-Fraktion habend die Kantonsräte Thomas Haas, Samuel Lütolf und Oliver Flühler deshalb die Interpellation I 39/21 «Geld zurück zum Steuerzahler» sowie das Postulat P 16/21 «Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge» eingereicht. Denkbar wären zum Beispiel separate Steuerfüsse für Einkommen und Vermögen, ein Risiko-Abschlag auf der Bewertung von Unternehmensanteilen oder die Bildung eines Zukunftsfonds, um die Überschüsse im Sinne der Nachhaltigkeit für generationenübergreifende Projekte und Investitionen zu verwenden. Die SVP legt Wert darauf, dass Beantwortung der aufgeworfenen Fragen und die Beurteilung der Denkanstösse durch die Regierung in einer ausführlichen Lagebeurteilung erfolgt.»

Antwort des Regierungsrates zur Interpellation I 39/21 «Geld zurück zum Steuerzahler!» vom 24. Mai 2022:
RRB Nr. 437/2022

Antwort des Regierungsrates zum Postulat P 16/21 «Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge» vom 24. Mai 2022:
RRB Nr. 435/2022

Sessionsbericht vom 15. Dezember

Sessionsbericht vom 15. Dezember 1559 1080 Samuel Lütolf

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 15. Dezember hat der Schwyzer Kantonsrat eine Steuersenkung und eine Ausgabenbewilligung für die Abgeltung von Mehrkosten und Mindererträgen der Schwyzer Spitäler im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie diskutiert sowie die beiden Volksintiativen für eine dezentrale Mittelschullandschaft und eine faire Mittelschulfinanzierung und deren Gegenvorschläge der Regierung beraten.

Nach einer ausführlichen Debatte die bereits im Vorfeld der Kantonsrat-Sitzung in den Medien hitzig zu reden gab, hat sich der SVP-Vorschlag für eine Senkung des Steuerfusses um 30 Prozent auf 130 Prozent einer Einheit durchgesetzt. Der Entscheid viel jedoch äusserst knapp durch Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten Thomas Hänggi. Nichts desto trotz freue ich mich sehr über diesen Entscheid.

Die Vorlage über eine Ausgabenbewilligung für die Abgeltung von Mehrkosten und
Mindererträgen der Schwyzer Spitäler im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde schlussendlich deutlich angenommen.

Die Volksinitiative «Für eine dezentrale Mittelschullandschaft» sowie deren Gegenvorschlag von der Regierung wird vom Kantonsrat abgelehnt. Auch die Volksinitiative «Für eine faire Mittelschulfinanzierung» lehnt der Kantonsrat ab. Er stimmt jedoch dem Gegenvorschlag der Regierung mit einer Anpassung zu, dass nämlich der Kantonsbeitrag statt CHF 21’000 wie die Regierung vorgeschlagen hatte, auf CHF 24’000.– pro Schüler und Jahr festgelegt werden soll.

Was würde eine Strommangellage für den Kanton Schwyz bedeuten?

Was würde eine Strommangellage für den Kanton Schwyz bedeuten? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 23. November 2021 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf und Wendelin Schelbert folgende
Interpellation eingereicht:

Wann kommt es zum Blackout? Eine neue Studie im Auftrag der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) sowie des Bundesamtes für Energie (BFE) kommt zum Schluss: Bereits 2025 könnten in der Schweiz die Lichter ausgehen. Dass die Versorgungsproblematik mittelfristig fatale Folgen nach sich ziehen könnte, ist schon länger bekannt. Dass es aber bereits in den nächsten Jahren sehr kritisch werden könnte, dies ist wohl doch für viele neu. Die Kostenfolgen eines akut drohenden mehrtägigen oder gar mehrwöchigen Blackouts sind kaum abzuschätzen – gingen aber mit Sicherheit in die Milliarden.

Die Gründe für die drohende Strommangellage sind vielseitig. Die Schweizer Stromversorgung ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. 2025 bringt das Clean Energy Package weitere Schwierigkeiten mit sich so die neue Studie. Bis spätestens 31.12.2025 müssen nämlich alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber mindestens 70% der für den grenzüberschreitenden Handel relevanten Kapazitäten für diesen freihalten. Diese 70%-Regel könnte die Importkapazitäten der Schweiz einschränken. Zudem könnte sie die Netzbelastung erhöhen und so die Netzstabilität in der Schweiz gefährden.

Dazu kommt das Bevölkerungswachstum durch die ungebremste Zuwanderung sowie die Elektrifizierung der Mobilität und Wärmeerzeugung. Dies führt auch künftig zu einem immer weiter steigenden Strombedarf. Gemäss einer Studie der EMPA fehlt in der Schweiz trotz eines massiven Ausbaus von Photovoltaik bald 40 TWh Strom. Diese Stromlücke kann mit erneuerbarer Energie aus Photovoltaik oder Wind gar nicht gedeckt werden. Insbesondere weil diese Energieträger schwankend produzieren. Namentlich im Winter, wenn Wärmepumpen um einiges ineffizienter sind, wäre ein Zubau von Energie zentral. Aber gerade in den Wintermonaten kommt beispielsweise die Photovoltaik nur auf ein Siebtel der Leistung. Es ist offensichtlich, dass Problem in Zukunft ist die fehlende Bandenergie.

Eine weitere Schwierigkeit zeigt sich in der mangelnden Verfügbarkeit von Importstrom. Lange wägte man sich in Sicherheit, denn Strom beliebig verfügbar und sehr günstig zu bekommen. Gerade in den vergangenen Monaten hat sich die Lage zugespitzt. Mittlerweile steigen die Preise auf den internationalen Energiemärkten immer stärker an und viele Länder sind beunruhigt ab den nahenden kalten Wintermonaten. Auch vor diesem Hintergrund ist die Politik gefragt endlich Wege aufzuzeigen, wie der drohenden Stromknappheit in der Schweiz begegnet werden kann.

Schlussendlich ist zu erwähnen, dass die Schweiz in der Vergangenheit auf einen äusserst erfolgreichen Strommix gesetzt hat: Kernkraft und Wasserkraft. Diese geniale Kombination bietet eine hohe Versorgungssicherheit und ist erst noch CO2-arm. Aufgrund der Energiewende will man jetzt auf Erneuerbare und Gaskraftwerke umsatteln. Damit wir die CO2-Neutralität geopfert und man begibt sich erst noch in eine grosse geopolitische Abhängigkeit. Diese Entwicklung muss sehr kritisch beobachtet werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und der akuten Gefahr einer Strommangellage, möchten wir den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen bitten:

  1. Inwiefern ist der Kanton Schwyz mit seinen öffentlichen Infrastrukturen gegenüber einer Strommangellage gerüstet?
  2. Wie kann sichergestellt werden, dass bei einem drohenden Blackout Informationssysteme und öffentliche Dienstleistungen des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden aufrechterhalten werden können?
  3. Wie stellt der Kanton die Funktionstüchtigkeit von öffentlichen Schutz- und Rettungsorganisationen im Falle eines länger dauernden Stromausfalls sicher?
  4. Wie kann die Bevölkerung mit Nahrungsmittel versorgt werden, wenn eine Strommangellage eintrifft? Erst recht, wenn sie sich über Tage und Wochen hinzieht? Bei einem Stromausfall funktionieren auch keine Kühlsysteme mehr. Wie kann verhindert werden, dass sehr viele Lebensmittel innert Kürze verderben?
  5. Welche vorbereitenden Massnahmen hinsichtlich einer Strommangellage hat der Kanton bereits getroffen? Welche sollen allenfalls noch getroffen werden?
  6. Die Energieversorgung der Schweiz ist zwar primär Sache der Energiewirtschaft (Art. 6 Abs. 2 EnG). Bund und Kantonen kommt eine subsidiäre Rolle zu. Dennoch stellt sich die Frage, ob sich der Kanton Schwyz auf die eine oder andere Weise proaktiv zu Gunsten der Stromversorgungssicherheit engagieren kann. Welche Möglichkeiten und welches Potenzial sieht der Regierungsrat diesbezüglich? Gibt es Handlungsfelder, welche die Politik angehen könnte?
  7. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wurde vom Bundesrat beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zur Bewältigung ein Strommangellage zu treffen. Zu diesem Zweck wurde die «Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL) ins Leben gerufen. Bis Ende November werden alle Unternehmen in der Schweiz, welche pro Jahr mehr als 100’000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, von der OSTRAL angeschrieben. Im Schreiben werden die Betriebe aufgefordert, sich zu überlegen, wie sie in Ihren Betrieben Strom sparen können. Wie viele Betriebe im Kanton Schwyz werden durch die OSTRAL angeschrieben?
  8. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die potenziellen finanziellen Schäden im Kanton Schwyz, sollte ein mehrtägiger Stromausfall Realität werden?

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Die Interpellation auf sz.ch

Antwort des Regierungsrates vom 5. April 2022:
RRB Nr. 297/2022

Sessionsbericht vom 17. November

Sessionsbericht vom 17. November 1870 1026 Samuel Lütolf

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachfolgend eine kurze Berichterstattung mit Erläuterungen zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 17. November 2021. Aus meiner persönlichen Sicht in vielerlei Hinsicht eine sehr erfolgreiche Sitzung. So konnten wir mit einem SVP-Antrag die Busse für Littering im Ordnungsbussengesetz auf CHF 250.– erhöhen, die Ausgabenbewilligung für einen neuen Pavillon für die Gesundheitsberufe am Berufsbildungszentrum in Pfäffikon wurde gesprochen, das Stimmrechtsalter 16 wurde abgelehnt, der Projektierungskredit für ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach wurde bewilligt und das SVP-Postulat für eine Regulierungskostenbremse wurde angenommen.

Herzlichen Dank für das Interesse und freundliche Grüsse
Samuel Lütolf

Kantonales Ordnungsbussengesetz (KOBG)
Mit der Revision des Ordnungsbussengesetzes wurde eine technische Anpassung des Gesetzes zur Angleichung an das Bundesgesetz angestrebt. Gleichzeitig wurde der Bussenkatalog überarbeitet. Insgesamt war die Revision unbestritten. Erfreulich ist, dass der SVP-Antrag, die Bussen für Littering anstatt auf CHF 150.– auf CHF 250.– zu erhöhen, durchgekommen ist. Die Höhe der Busse soll eine präventive Wirkung entfalten. Littering, vor allem im Bereich von landwirtschaftlichen Gebieten, ist ein grosses Problem. Es kann zu schweren Verletzungen und Erkrankungen von landwirtschaftlichen Nutztieren und Wildtieren führen bis hin zur Verendung. In dieser Hinsicht ist die Erhöhung der Busse zu begrüssen.

Ausgabenbewilligung für den Neubau eines Pavillons für die Gesundheitsberufe am Berufsbildungszentrum Pfäffikon
Die Ausbildung der Berufsfelder Gebäudetechnik (Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallateur, Spengler) wird von drei auf vier Jahre verlängert. Als Folge davon entsteht am Berufsbildungszentrum Pfäffikon (BBZP) ab Beginn des Schuljahres 2022 ein Bedarf an zusätzlichem Schulraum. Im Weiteren werden im Bereich der Gesundheitsberufe zwei zusätzliche Klassen notwendig, um die steigende Nachfrage an Ausbildungsplätzen abzudecken. Der Kantonsrat hat der Ausgabenbewilligung von 4.21 Mio Schweizer Franken für den Neubau eines Pavillons zugestimmt. Damit kann der Platzbedarf gedeckt werden.

Transparenzgesetz
Das Transparenzgesetz dreht nun schon einige Runden. Nach zwei Volksabstimmungen, einem Ausflug ans Bundesgericht sowie intensiven Kommissionsberatungen sowie Parlamentsdebatten soll es heute das letzte mal im Kantonsrat beraten werden.

Offen sind noch zwei strittige Punkte. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission, angeführt von CVP und FDP möchte unter §2 die maximal Höhe für anonyme Spenden auf CHF 5’000.– erhöhen anstatt wie von der Regierung vorgeschlagen CHF 1’000.–. Der zweite Punkt geht dahingehend, dass die anonymen Spenden, welche den Maximalbetrag übersteigen, einen wohltätigen Zweck zugeführt werden müssen. Hier schlägt eine Kommissionmehrheit vor, dass dieses Geld nur Organisationen mit Sitz und Handlungsschwerpunkt im Kanton Schwyz zukommen darf.

Beide Anträge aus der Kommission wurde glücklicherweise abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass der Freibetrag für anonyme Spenden bei CHF 1’000.– festgelegt werden soll. Damit wird eine Volksentscheid umgesetzt der zwei mal von der Bevölkerung bestätigt wurde. Zudem sind die Diskussionen damit endlich beendet. Die Realität zeigt auch, dass praktisch nie mehr als CHF 1’000.– an anonymen Spenden zusammenkommen. Der zweite Antrag bedeutet erneut unnötige bürokratische Regelungen, diese habe ich ebenfalls klar abgelehnt.

Motion M 4/21: Aktives Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren
Mittels Vorstoss fordern Vertreter aus verschiedenen Parteien das aktive Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren. Ich habe mich für die SVP-Fraktion gegen das Stimmrechtsalter 16 eingesetzt und bin froh über die deutliche Ablehnung.

Motion M 3/21: Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten
Die Motion zur Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten wurde als Motion erheblich erklärt. Darüber habe ich mich gefreut, diese Motion hilft die Entwicklungsschwerpunkte im Kanton Schwyz, wo beispielsweise auch das Fänn in Küssnacht dazu gehört, weiter zu fördern und voran zu treiben.

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für die Projektierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrums Kaltbach
Der Kantonsrat hat dem Projektierungskredit für ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach mit grossem Mehr zugestimmt. Damit wird ein wichtiges Projekt in Angriff genommen. Sich für ein Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach einzusetzen ist nicht sehr sexy. Vor allem auch deshalb, weil der Bau dennzumal gegen die 100 Millionen Franken kosten könnte. Jedoch muss das ehemalige AHV-Gebäude an der Bahnhofstrasse in Schwyz zwingend ersetzt werden und die Blaulichtorganisationen brauchen einen neuen Standort. Zudem soll zusammen mit dem Kanton Zug ein Sicherheitsstützpunkt errichtet werden. Von dem her habe ich das Projekt von Baudirektor André Rüegsegger unterstützt und bin froh konnte der Projektierungskredit bewilligt werden.

Postulat P 9/21: Kantonale Regulierungskostenbremse zur Steigerung der Schwyzer Wettbewerbsfähigkeit
Das SVP-Postulat für die Einführung einer Regulierungskostenbremse wurde angenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband geht davon aus, dass «die Regulierungskosten in der ganzen Schweiz jährlich um die 70 Milliarden Franken betragen».

Der Lösungsvorschlag welcher die SVP einbringt lautete daher: «Mit einer Regulierungskostenbremse soll jede Regulierung, die bestimmte Folgekosten übersteigt und/oder eine bestimmte Anzahl Unternehmen betrifft, einem qualifizierten Mehr unterstellt werden (analog der Schuldenbremse). Dazu muss das Parlament transparent über die Folgekosten eines Regulierungsvorhabens informiert werden.»

Mit der Erheblicherklärung unseres Vorstosses ist die Regierung nun beauftragt, die Schaffung einer solchen Regulierungskostenbremse für den Kanton Schwyz zu prüfen und dem Kantonsrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.