Am 31. Mai 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf die Interpellation «Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?» eingereicht:
Am 6. März 2022 erteilte das Bundesparlament durch die Annahme des Nachtragkredits von CHF 5.7 Mio. dem Bundesrat den Auftrag, Not-Sofortmassnahmen im Rahmen der JSV Art. 10ter Abs. 1, lt. d zu ermöglichen.
Am 9. Mai 2022, präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Katalog von temporären Massnahmen, welche zum Ziel haben, mit zusätzlichen Hilfestellungen die Weidetierhalter auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) und im Sömmerungsgebiet zum Schutz der Weidetiere zu unterstützen. Am 19. Mai 2022 hat das BAFU per Medienmitteilung die Öffentlichkeit und die Kantone darüber informiert.
Aus der Analyse des ersten Entwurfs, der vom BAFU vorgeschlagenen temporären Massnahmen geht hervor, dass in erster Linie Alpen unterstützt werden sollen, welche bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben und als zumutbar schützbare Sömmerungsbetriebe gelten. In der finalen Version verweist das BAFU auf die Kompetenz der Kantone, Weidegebiete mit installierten Schutzvorkehrungen aus dem Anhang 3 der Vollzugshilfe Herdenschutz und den temporären Massnahmen als geschützt zu deklarieren.
Damit delegiert der Bund die Verantwortung an die Kantonalen Landwirtschaftsämter. Diese sind gefordert, für den Sommer 2022 ihre Weidegebiete nach schützbar / nicht schützbar einzuschätzen und entsprechend Massnahmen zu definieren. Das Kompetenzwirrwarr zwischen den Behörden ist perfekt, die angekündigten temporären Massnahmen kommen kurz vor der Alpsaison sehr spät. Die Kantone sind kaum gerüstet, die Vorgaben des BAFU zu erfüllen.
Das Ziel der Initiantin der Not-Sofortmassnahmen, Nationalrätin Monika Rüegger, für den Sommer 2022 war es, den Alpbetrieben zu Hilfe zu eilen, die nicht oder nur schwer schützbar sind. Mit diesen temporären Massnahmen sollten die in ihrer Existenz bedrohten, nicht schützbaren Alpen gestärkt werden in der Hoffnung, dass ein künftiges griffiges Jagdgesetz die Ausbreitung der Grossraubtiere in geordnete Bahnen lenkt. Die Kantone hätten von Beginn weg über ihre Aufgabe und die Stossrichtung der zusätzlichen Massnahmen informiert werden müssen.
Die Massnahmen wurden mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgesprochen. Im vorliegenden Agrarpaket 2022 macht das BLW klar, dass auf die nicht schützbaren Weidegebiete Druck für Überlegung zur künftigen Nutzung dieser Gebiete aufgebaut werden soll (Bericht Landwirtschaftliches Verordnungspaket S.18).
Es herrscht zwischen dem BAFU und dem BLW offenbar der Konsens, dass schwer zu schützende Weidegebiete mittelfristig keine Existenzberechtigung haben und zur Aufgabe gezwungen werden sollen.
Dies widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft mit der Pflege der Landschaft und der dezentralen Besiedelung, es schadet der Strategie der Nutzung regionaler Ressourcen zur Sicherung der Ernährungsautonomie und es widerspricht den Zielen der Tourismusregionen, mit intakten Kulturlandschaften und lokalen Produkten zu werben. Vergandung und Verbuschung gehen einher mit dem Verlust an Biodiversität und der Erhöhung der Gefahren von Murgängen und Hangrutschungen.
Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Regierungsrat bereit, sich uneingeschränkt für den Erhalt der einheimischen Land- und Alpwirtschaft einzusetzen auch in schwer zu schützenden Weidegebieten? Oder sollen die positiven Aspekte der flächendeckenden Bewirtschaftung bis in die entlegensten Berggebiete zugunsten einer uneingeschränkten Ausbreitung der Wolfspopulation geopfert werden?
- Ist der Regierungsrat bereit, über eine künftige Strategie der Grossraubtierpolitik mit allen Betroffenen, bestehend aus Vertretern von Tourismus, Landwirtschaft und Jägerschaft, in den Dialog zu treten bzw. diesen weiterzuführen?
- Ist der Regierungsrat bereit, auf die Forderung von Vorranggebieten für die Weidetierhaltung einzutreten, welche in die Ausarbeitung des in der Beratung befindlichen revidierten Jagdgesetzes einfliessen kann?
- Ist der Regierungsrat bereit, dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten genügend Gewicht einzuräumen, die damit bedeutende Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen und dem Schutz des Menschen Vorrang zu geben?
Antwort des Regierungsrates vom 2. November 2022:
RRB Nr. 817/2022