Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz 1200 714 Samuel Lütolf

Am 24. April hat die Fraktion der SVP folgendes Postulat eingereicht:

«Im Januar 2024 wurde bekannt, dass der Bund gemeinsam mit dem Kanton Schwyz und der Gemeinde Arth eine Vereinbarung für die Planung eines Bundesasylzentrums (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth beschlossen hat. Das geplante Zentrum soll als BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen konzipiert sein. Diese BAZ beherbergen ausschliesslich Asylsuchende, deren Asylverfahren dem Dublin-Abkommen unterliegt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das bedeutet, dass diese Asylsuchenden dort nur noch auf ihre Abschiebung warten.

Ein dermassen grosses Asylzentrum stellt eine enorme Belastung für die örtliche Bevölkerung dar. Die Ansammlung einer derart grossen Anzahl von Personen, die nur auf ihre Ausweisung warten, wäre für unsere Region und den Kanton Schwyz katastrophal und birgt ein enormes Potenzial für Gewalttaten und damit erhebliche Sicherheitsrisiken.

Die Errichtung eines BAZ unterliegt dem Asylgesetz des Bundes (AsylG), welches gem. Art. 24 Abs. 2 jedoch vorsieht, dass der Bund für die Errichtung solcher Zentren die Kantone und Gemeinden frühzeitig miteinzubeziehen hat.

Basierend auf den umfangreichen und den unüberhörbaren Rückmeldungen vieler Anwohner, Gemeindemitglieder und Bewohner benachbarter Gemeinden sowie einer bedeutenden Mehrheit der Schwyzer Bevölkerung, die nicht direkt über dieses Projekt an der Urne abstimmen können, wird mit diesem Postulat gefordert, dass sich der Regierungsrat im Rahmen der Konsultationen durch den Bund entschieden gegen die Errichtung eines solchen Zentrums aussprechen soll.»