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Ein vergiftetes Geschenk

Ein vergiftetes Geschenk 957 1080 Samuel Lütolf

Am 3. März stimmt die Bevölkerung über eine Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ab. Die Vorlage fordert eine 13. AHV-Rente. Das tönt zunächst vorteilhaft für die Rentner, die von einer solchen AHV-Erhöhung profitieren würden. In Wahrheit ist es aber leider ein vergiftetes Geschenk. Die Initiative bedeutet nämlich Mehrkosten von jährlich 5 Milliarden Franken. 

Ungeachtet dieser potenziellen Mehrausgaben ist die finanzielle Lage der AHV schon heute desolat. Trotz der bereits erfolgten Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Rentenalters für die Frauen wird die AHV gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bereits 2030 rote Zahlen schreiben. Unter diesen Voraussetzungen wäre es geradezu fatal, zusätzliche jährliche Ausgaben in Milliardenhöhe zu beschliessen. 

Die Vorlage wird geradezu zum Bumerang, denn die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt mutmasslich über eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer und über zusätzliche Lohnabzüge. Diese Kosten tragen schlussendlich die Konsumenten sowie die arbeitende Bevölkerung. 

Mir kommt es oft so vor, als hätten wir für alles Geld, nur für die eigene Bevölkerung nicht. Es ist tatsächlich erschreckend, wie auf Bundesebene Steuergelder verschwendet werden: Über 3,5 Milliarden für Entwicklungshilfe und 4 Milliarden für Asylmigranten, die hier nichts zu suchen haben. Diese Missstände müssen bekämpft werden. Jedoch ist klar, dass die zusätzliche linke AHV-Rente durch höhere Steuern und Lohnabzüge finanziert werden müsste. Am Ende trägt wie immer der Mittelstand die Last. Wir Schweizer wissen: Jeder Franken, der ausgegeben wird, muss zuerst verdient sein. Darum am 3. März ein NEIN zur 13. AHV-Rente.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Keine Steuerrabatte für E-Autos!

Keine Steuerrabatte für E-Autos! 1018 1080 Samuel Lütolf

Die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer im Kanton Schwyz erfolgt auf Grundlage des Verhältnisses zwischen Leistung und Gesamtgewicht. Das führt in der Praxis dazu, dass Sportwagen mit hoher Leistung und geringem Gewicht tendenziell höhere Steuerbeträge zahlen, während Familienautos, Handwerkerfahrzeuge und Kleinwagen aufgrund ihrer moderaten Motorisierung niedrigere Abgaben leisten müssen. Dieses Besteuerungsprinzip hat sich bewährt, funktioniert technologieunabhängig und ist fair.

Nun haben Kantons- und Regierungsrat aber beschlossen, ein neues Steuersystem speziell für Elektrofahrzeuge einzuführen. Dieser Vorschlag sieht vor, Elektroautos nur noch über das Gesamtgewicht zu besteuern. Mit dem neuen Besteuerungsprinzip will man E-Fahrzeuge vor allem aus ideologischen Gründen teilweise massiv begünstigen. Und das ungeachtet der Tatsache, dass diese bereits heute privilegiert sind, in dem sie im Vergleich zu den Verbrennern keine Mineralölsteuer bezahlen (über 70 Rappen je Liter Diesel oder Benzin).

Zudem führt die neue Besteuerung bei den E-Fahrzeugen zu völlig unvernünftigen Zuständen: Elektrische Kleinbusse beispielsweise, welche von Familien oder Handwerkern genutzt werden, würden neu mehr als doppelt so hoch besteuert. Auf der anderen Seite erhalten Hochleistungs-E-Boliden einen Steuerrabatt von teilweise über 70 Prozent. Das kann es nicht sein, weshalb mittlerweile nicht mehr nur die SVP, sondern auch die Schwyzer Mitte-Partei und der Kantonale Gewerbeverband die Vorlage zur Ablehnung empfehlen. 

Samuel Lütolf
Kantonsrat SVP
Küssnacht am Rigi

Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben 1280 720 Samuel Lütolf

Am 22. Oktober stimmt der Kanton Schwyz über eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben ab. Dabei sollen E-Fahrzeuge teilweise massiv begünstigt werden.

Ich setze mich gegen den Systemwechsel und die Begünstung von E-Fahrzeugen ein, mehr zu den Gründen im Video:

Transparentes und Faires System beibehalten

Transparentes und Faires System beibehalten 1050 1080 Samuel Lütolf

Mitte-Links-Kreise wollen mit dem Gegenvorschlag zur Majorzinitiative das Wahlsystem im Kanton Schwyz umkrempeln. Man spürt sofort woher der Wind weht. Gemäss den Befürwortern ist der Wähler scheinbar zu unbedarft, um die angeblich «richtigen» Parteien zu wählen. Und wem die Wählergunst verwehrt bleibt, der gibt einfachheitshalber dem System die Schuld dafür. Dass heutige, über Jahrzehnte erprobte, Majorzwahlsystem ist entgegen der Kritik nämlich fair und transparent. Es ermöglich nämlich den Wählern die Listenvorschläge der verschiedenen Parteien zu wählen. So kann die politische Gesinnung der Kandidaten von der breiten Bevölkerung zuverlässiger eingeschätzt werden als bei einer «Kreuzli-Liste». Stimmen Sie deshalb Nein zum Gegenvorschlag zur Majorzinitiative.

Samuel Lütolf
Kantonsrat SVP
Küssnacht am Rigi

Neues Magistratsgesetz ist teurer!

Neues Magistratsgesetz ist teurer! 1649 1080 Samuel Lütolf

Mit dem Magistratsgesetz sollten ursprünglich Fragen betreffend den Anstellungsbedingungen der Richter und Regierungsräte geklärt, das Ruhegehalt für Regierungsräte abgeschafft und das sogenannte Vollamt eingeführt werden. Punkte, welche ich befürwortet hätte. 

In der Gesamtbetrachtung fällt die Vorlage aber leider durch. Die saftige Lohnerhöhung von CHF 70’000 ist völlig unverständlich und unbegründet. Bereits heute beziehen Regierungsräte ein sehr ansehnliches Gehalt von rund CHF 180‘000. 

Es wird sogar behauptet, es handle sich durch die Abschaffung des Ruhegehalts um eine Sparvorlage. Fake News! Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Ruhegehälter haben in den letzten 12 Jahren rund CHF 520’000 betragen. In der einfachen Berechnung liegen die Kosten für die Lohnerhöhung mit CHF 490‘000 (7 Regierungsräte * CHF 70‘000) zwar tiefer, man darf aber nicht vergessen, die Arbeitgeberbeiträge einzurechnen. Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen kostet die neue Vorlage mindestens CHF 570‘000 und damit rund CHF 50‘000 mehr als das alte Modell. Die zusätzlichen Kosten für die neue Rücktrittsprämie von CHF 125’000 sind in dieser Berechnung noch nicht einmal berücksichtigt.

Die massive Lohnerhöhung für Regierungsräte ist somit ungerechtfertigt und übertrieben. Der alte Zopf Ruhegehalt wird nicht abgeschnitten sondern ersetzt mit einem neuen alten Zopf in Form von vergoldeten Rücktrittsprämien. Aus diesen Gründen empfehle ich die Vorlage abzulehnen. Die Ablehnung ermöglicht es, eine vernünftigere Vorlage auszuarbeiten.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Kantonale Abstimmung: Nein zum Gesetz über Magistratspersonen

Kantonale Abstimmung: Nein zum Gesetz über Magistratspersonen 1920 1080 Samuel Lütolf

Das neue Gesetz über Magistratspersonen gehört abgelehnt. Im Video die Gründe und mehr dazu.

Bürokraten-Verbände

Bürokraten-Verbände 1240 827 Samuel Lütolf

Seit Jahren verzögern und behindern Umweltverbände wichtige Infrastrukturprojekte im Kanton Schwyz. So beispielsweise blockieren der «Schwyzer Heimatschutz» und «Birdlife» aktuell den Ausbau der H8. Am Axen sind es der «Verkehrsclub der Schweiz (VCS)», der «Verein Alpen-Initiative» sowie die «Ärzte für die Umwelt» die mit ihrem «interkantonalen Axenkomitee» die neuen Axenstrasse verhindern wollen.

Die genannten Verbände provozieren mit ihren Einsprachen und Beschwerden immer neue Verfahren und Gerichtsprozesse. Dabei wird systematisch das primitive Ziel verfolgt, durch zermürbende Bürokratie alles zu verhindern, was nicht der zerstörerischen links-grünen Ideologie entspricht.

Inzwischen verursachen die Gebaren dieser bürokratischen Umwelt-Verbände nicht nur einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden, sondern schlagen sich auch auf die Verkehrssicherheit nieder. Offensichtlich werden grosse Mengen Spendengelder missbraucht, um aufwendige Rechtsverfahren zu finanzieren, die nichts und niemanden weiterbringen. Deshalb ist es jedem zu empfehlen, Spenden an solche Bürokraten-Verbände künftig besser zu unterlassen.

Samuel Lütolf, Kantonsrat SVP, Küssnacht am Rigi

Mehr Fördergeld für Medien?

Mehr Fördergeld für Medien? 1287 1080 Samuel Lütolf

Es geschieht nicht alle Tage, dass der ‹FS› vom Resultat einer eidgenössischen Volksabstimmung direkt betroffen ist. Am 13. Februar wird es für einmal so sein, wenn das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien befindet. Der ‹FS› blickt dem Abstimmungssonntag mit Spannung entgegen, denn bei einem Ja erhielte er Fördergelder in voraussichtlich fünfstelliger Höhe. «Das würde uns etwas Luft verschaffen», sagt Verlagsleiter Pascal Kaiser. Auch beim ‹FS› verringern sich die Werbeeinnahmen von Jahr zu Jahr. Zu kompensieren sind sie auf einem derart kleinen, klar begrenzten Markt kaum. Zudem steigen die Versandkosten und die Papierpreise. SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf sammelte letzten Sommer Unterschriften für ein Referendum gegen das Medienpaket. Er spricht von «Almosen», die der ‹FS› nach einem Ja erhielte, derweil Grossverlage deutlich stärker subventioniert würden. Unter anderem deshalb stimmt Lütolf am 13. Februar Nein. Daneben kritisiert er die vorgeschlagene Förderung von Online-Medien und wähnt die Unabhängigkeit der Journalisten in Gefahr.

Streitgespräch zum Medienförderungspaket im Freien Schweizer vom 21. Januar 2022 (PDF)

Nein zur Diskriminierung und Spaltung

Nein zur Diskriminierung und Spaltung 1640 720 Samuel Lütolf

Gemäss aktuellem COVID-Gesetz müssen alle Corona-Massnahmen aufgehoben werden, sobald der impfwillige Teil der erwachsenen Bevölkerung geimpft ist (Art. 1a Abs. 2 COVID-19-Gesetz). Offensichtlich, obwohl diese Bedingung erfüllt ist, gelten nach wie vor Kapazitätsbeschränkungen und eine Zertifikatspflicht für öffentlich zugängliche Orte. Für mich ist klar, wenn sich nicht einmal der Bundesrat an ein Gesetz hält, kann dieses an der Urne unbedenklich versenkt werden.

Mit der Abstimmung über die Änderungen des COVID-19-Gesetzes am 28. November muss die schädliche Massnahmenpolitik des Bundesrates endlich beendet werden. Jeder hat die Möglichkeit sich zu schützen, auch ohne die Verschärfungen des COVID-Gesetzes. Sei dies mittels Impfung, Maske, Abstand halten oder zuhause bleiben.

Ein Nein verhindert aber die gefährliche Spaltung und Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung wie wir sie aktuell erleben. Stellen Sie sich vor, ein Besuch im Bordell ohne Zertifikat ist erlaubt, im Café oder Restaurant hingegen muss man ein Zertifikat vorweisen. Für einen Familienausflug in den Zoo ist ein Zertifikat ebenfalls Pflicht, im vollen Bus oder Zug braucht es wiederum kein Zertifikat. Ich bin nicht bereit diese völlig missratene und dermassen willkürliche Politik des Bundesrates weiter zu tolerieren. Vor allem nicht bei einer rekordtiefen Auslastung der Intensivstationen von schweizweit total 68.5% und lediglich 13.3% aufgrund von COVID-19. Ein Nein zum COVID-Gesetz ist der einzige Weg um die Pandemie zu beenden. Zurück zur Freiheit und zur Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Nein zum COVID-Gesetz.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Die Gemeinden als Kostenaufseher

Die Gemeinden als Kostenaufseher 150 150 Samuel Lütolf

Es gibt Menschen die in die Pflege kommen und für die Kosten selber nicht aufkommen können. Diese ungedeckten Pflegekosten wurden bis anhin über die Ergänzungsleistungen finanziert. Neu, aufgrund einer Gesetzesänderung des Bundes, muss die Pflegefinanzierung dafür aufkommen. Die Pflegefinanzierung muss durch die Gemeinde bezahlt werden. Weil die Ergänzungsleistungen bisher hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt wurden, steigen durch diese Anpassung die Kosten bei den Gemeinden.

Damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben, hätte der Kostenteiler zu Gunsten der Gemeinden angepasst werden sollen: 70% Kanton und 30% Gemeinde. Mit diesem Schlüssel hätte der Kanton insgesamt sogar 1.5 Mio. Franken mehr bezahlt als früher.

Der Kantonsrat hat den Teiler aber auf 100% Kanton und 0% Gemeinden abgeändert. Damit würden Kosten von jährlich rund 14 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton verschoben. Das Argument war, dass man die Gemeinden entlasten müsse. Bei den Befürwortern die sich nun für die Vorlage einsetzen, handelt es sich oft um Gemeinde und Bezirksräte die natürlich auf das eigene Kasseli schauen. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Für mich greift dieser Blick aber zu kurz. Ich meine die Vorlage muss in erster Linie aus der Sicht der Bürger beurteilt werden. Wenn wir die 14 Millionen Franken neu im Kantonsbudget unterbringen, welches rund 1.6 Milliarden Franken beträgt, dann interessiert sich wahrscheinlich bald niemand mehr für die «paar Millionen». Wir lösen auch kein einziges Problem, wir schieben einfach Kosten hin und her. Und ob ich einen Franken beim Kanton oder bei der Gemeinde steuern muss, ist für mich als Steuerzahler irrelevant.

Was ich extrem wichtig finde: Wenn weiterhin die Gemeinden auch einen Teil der Kosten tragen müssen, dann wird die Entwicklung dieser Sozialkosten auch in Zukunft kritisch beäugt. Wir brauchen die Gemeinden als Kostenaufseher! Wenn nämlich niemand mehr genau hinschaut und ab und zu wieder reklamiert, dann steigen die Kosten mit Sicherheit.
Deshalb ist für mich klar, um mittel- bis langfristig steigende Kosten besser verhindern zu können, sollte die Änderung des Gesetzes abgelehnt werden. Lassen Sie uns stattdessen den 70/30 Teiler einführen, welcher die Ausgaben zwischen Kanton und Gemeinden fair aufteilt. Des Weiteren sollten wir Zentralisierungstendenzen wann immer möglich bekämpfen. Deshalb stimme ich überzeugt Nein zur Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen.

Kantonsrat Samuel Lütolf, Küssnacht am Rigi