Die bürgerliche Mehrheit dominiert das Energiegesetz

Die bürgerliche Mehrheit dominiert das Energiegesetz

Die bürgerliche Mehrheit dominiert das Energiegesetz 1718 742 Samuel Lütolf

Dieser Beitrag erschien am 2. Juli 2021 im Freien Schweizer:

Liebe Leserin, lieber Leser

Zu Beginn der Sommersession wählt der Schwyzer Kantonsrat jeweils einen neuen Ratspräsidenten. Mit 94 zu 0 Stimmen wurde dieses Jahr Thomas Hänggi aus Schindellegi ehrenvoll gewählt. Für die Dauer von einem Jahr wird der SVP-Kantonsrat das Amt des höchsten Schwyzers bekleiden und als Hauptaufgabe die Sitzungen des Schwyzer Kantonsrates leiten. Neben weiteren Wahlgeschäften hat der Kantonsrat am ersten Sessionstag den Jahresbericht sowie eine Revision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen genehmigt. Der Nachmittag wurde traditionsgemäss den Fraktionsausflügen gewidmet. 

Am zweiten Tag hatte der Kantonsrat über einige weitere Wahlgeschäfte und Berichte zu beschliessen, bevor es erst wirklich zur Sache ging. Zu Reden gab nämlich eine Vorstoss der SP, welcher die Einbürgerung von Ausländern erleichtern wollte. Das Begehren wurde schlussendlich jedoch deutlich abgelehnt. Im Anschluss startete die grosse Debatte über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Das Gesetz regelt die energetischen Vorschriften im Gebäudebereich anhand der Mustervorschriften der Kantonalen Energiedirektorenkonferenz, neue Vorschriften von Seiten des Bundes drängten uns als Kanton zu einer Überarbeitung.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie (RUVEKO) war die Teilrevision der Energiegesetzes auch für mich persönlich von hoher Bedeutung. Schon während der Beratung in der Kommission zeigten sich grosse politische Differenzen. Während die linke Seite vor allem Verschärfungen der Bestimmungen forderte, strebte die bürgerliche Seite an, die nicht zwingend nötigen Bestimmungen wegzulassen und die Revision auf das Wesentliche zu beschränken. 

Schlussendlich gelang es der SVP zusammen mit grossen Teilen der FDP und Teilen der CVP bis auf wenige Ausnahmen einen insgesamt bürgerlichen Kompromiss zu zimmern. In diesem Sinne wurden die Anträge der linken Ratsseite zur Verankerung von zusätzlichen Klimazielen abgelehnt. Beispielsweise konnte die Frist für den Ersatz von bestehenden elektrischen Widerstandsheizungen von ursprünglich 15 Jahren auf das Jahr 2050 verlängert werden. Oder was die neue Vorschrift punkto Eigenstromerzeugung bei Neubauten betrifft konnten die ursprünglich geplanten Sanktionen, falls Eigenstromerzeugung nicht möglich ist oder sich wirtschaftlich nicht lohnt, gestrichen werden. Ebenfalls wird neu entgegen der ursprünglichen Vorlage Rücksicht genommen auf Härtefälle und Übergangslösungen im Bereich des Wärmeerzeugerersatzes und die Ausnahmen für Gasheizungen mit Anteilen an Biogas konnten aufrechterhalten werden. 

Einem bürgerlichen Energiegesetz ohne unnötig viele neue Verbote und Bürokratie zum Durchbruch verholfen hat sicher auch das deutliche Signal aus der Abstimmung über das CO2-Gesetz am 13. Juni. Über 65% der Schwyzer Bevölkerung hatten dazu Nein gestimmt. Nach über vier Stunden kontroverser Debatte wurde das neue kantonale Energiegesetz schlussendlich mit 84 zu 7 Stimmen angenommen.

Nach der Debatte über das Energiegesetz wurde noch ein Postulat zur Erneuerung vom Leitbild erneuerbares Bauen erheblich erklärt und verschiedene Interpellationen behandelt bevor die Sitzung beendet und das Parlament in die Sommerpause entlassen wurde.