Am 9. September 2020 tagte der Schwyzer Kantonsrat aufgrund der ausserordentlichen Lage erneut im MythenForum in Schwyz. Der Sessionstag war geprägt von sehr vielen parlamentarischen Vorstössen auf der Traktandenliste. Im nachfolgenden Bericht möchten ich einige Traktanden aufgreifen und kommentieren.
Positiv ???? ☀️ ????????
Motion M 2/20:
Subsidiaritätsprinzip bei der Festlegung der Abfallgebühren (RRB Nr. 240/2020)
Die Motion will eine Gesetzesänderung, damit die Gemeinden in Zukunft freiwillig auf eine Abfall Grundgebühr verzichten können. Dies ist mit der heutigen Gesetzgebung so nicht möglich. Der Vorstoss stärkt den Föderalismus und lässt den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit. Deshalb habe ich die Erheblicherklärung unterstützt und freue mich dass dies von der Mehrheit des Parlaments ebenfalls so gesehen wird.
Motion M 7/20:
Abstimmungsverhalten gegenüber Stimmbevölkerung transparent machen (Antwort RL)
Der Vorstoss, welcher von Vertretern aus allen Parteien unterschrieben wurde, will, dass das Abstimmungsverhalten der Kantonsräte in Zukunft im Internet aufgeschalten und damit der Bevölkerung zugänglich gemacht wird. Die Ratsleitung hat dazu einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Abstimmungsresultate ohne Gesetztesänderung auf sz.ch aufgeschaltet werden können. Den Vorschlag wurde mit 94 zu 0 Stimmen gutgeheissen, was mich als grosser Befürworter sehr gefreut hat!
Motion M 22/19:
Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer / Speerstrasse Reichenburg (RRB Nr.
275/2020)
Mit der Motion soll die Trägerschaft der Speerstrasse in Reichenburg neu geregelt werden. Es ist sehr erfreulich und ein klares Zeichen die prekäre Situation am Unfallschwerpunkt in Angriff zu nehmen.
Postulat P 13/19:
Die Potenziale von Suffizienz-Strategien nutzen (RRB Nr. 109/2020)
Dieser unnötige Vorstoss von zwei SP-Parlamentariern wurde mit grossem Mehr glücklicherweise für nicht erheblich erklärt. Der Vorstoss hätte einzig neue Vorschriften, neue Gebühren und Abgaben für die Bevölkerung zur Folge gehabt.
Negativ ☹️ ⛈ ????????
Motion M 23/19:
Digitalisierung von Steuerungsdaten (RRB Nr. 328/2020)
Der CVP-Vorstoss fordert den Regierungsrat auf «eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, auf deren Basis die im Kanton anfallenden, für die betriebliche und politische Steuerung relevanten Daten
systematisch organisiert werden, sodass aus denselben ein maximaler Wert geschöpft werden
kann. Alle relevanten, nicht speziell schützenswerten Daten, welche in der Regel bereits heute
dezentral zur Verfügung stehen, sollen in einem zentralen Datenverbund bereitgestellt und stufengerecht verfügbar gemacht werden.»
Der Regierungsrat beantragte im RRB Nr. 328/2020 die Motion für nicht erheblich zu erklären. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage greife zu weit und sei nicht notwendig. Dieser Argumentation kann ich mich vollumfänglich anschliessen. Denn überflüssige statistische Erhebungen blähen de Staatsapparat nur unnötig auf. Bereits heute haben alle Parlamentarier im Kanton die Möglichkeit Daten anzufordern mittels parlamentarischer Vorstösse. Dies muss nicht von einem zentralen Amt gemacht werden, sondern wird durch die direkt betroffenen Stellen beantwortet. Das ist viel schlanker und einfacher für den Kanton Schwyz. Dieser Vorstoss ist demnach definitiv überflüssig und kein anständig liberal denkender Mensch kann diesen befürworten. Glücklicherweise wurde die ursprüngliche Motion wenigstens in ein weniger verbindliche Postulat umgewandelt. Jedoch wurde das Postulat unter der Mithilfe eines Grossteils der FDP für erheblich erklärt. Den Entscheid konnte ich nicht mittragen und habe die Erheblicherklärung klar abgelehnt. Ich hoffe das Postulat kann in naher Zukunft ohne Kostenfolgen für den Kanton abgeschrieben werden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen in diesem Thema.