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Samuel Lütolf

Sessionsbericht vom 15. Dezember

Sessionsbericht vom 15. Dezember 1559 1080 Samuel Lütolf

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 15. Dezember hat der Schwyzer Kantonsrat eine Steuersenkung und eine Ausgabenbewilligung für die Abgeltung von Mehrkosten und Mindererträgen der Schwyzer Spitäler im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie diskutiert sowie die beiden Volksintiativen für eine dezentrale Mittelschullandschaft und eine faire Mittelschulfinanzierung und deren Gegenvorschläge der Regierung beraten.

Nach einer ausführlichen Debatte die bereits im Vorfeld der Kantonsrat-Sitzung in den Medien hitzig zu reden gab, hat sich der SVP-Vorschlag für eine Senkung des Steuerfusses um 30 Prozent auf 130 Prozent einer Einheit durchgesetzt. Der Entscheid viel jedoch äusserst knapp durch Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten Thomas Hänggi. Nichts desto trotz freue ich mich sehr über diesen Entscheid.

Die Vorlage über eine Ausgabenbewilligung für die Abgeltung von Mehrkosten und
Mindererträgen der Schwyzer Spitäler im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde schlussendlich deutlich angenommen.

Die Volksinitiative «Für eine dezentrale Mittelschullandschaft» sowie deren Gegenvorschlag von der Regierung wird vom Kantonsrat abgelehnt. Auch die Volksinitiative «Für eine faire Mittelschulfinanzierung» lehnt der Kantonsrat ab. Er stimmt jedoch dem Gegenvorschlag der Regierung mit einer Anpassung zu, dass nämlich der Kantonsbeitrag statt CHF 21’000 wie die Regierung vorgeschlagen hatte, auf CHF 24’000.– pro Schüler und Jahr festgelegt werden soll.

Was würde eine Strommangellage für den Kanton Schwyz bedeuten?

Was würde eine Strommangellage für den Kanton Schwyz bedeuten? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 23. November 2021 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf und Wendelin Schelbert folgende
Interpellation eingereicht:

Wann kommt es zum Blackout? Eine neue Studie im Auftrag der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) sowie des Bundesamtes für Energie (BFE) kommt zum Schluss: Bereits 2025 könnten in der Schweiz die Lichter ausgehen. Dass die Versorgungsproblematik mittelfristig fatale Folgen nach sich ziehen könnte, ist schon länger bekannt. Dass es aber bereits in den nächsten Jahren sehr kritisch werden könnte, dies ist wohl doch für viele neu. Die Kostenfolgen eines akut drohenden mehrtägigen oder gar mehrwöchigen Blackouts sind kaum abzuschätzen – gingen aber mit Sicherheit in die Milliarden.

Die Gründe für die drohende Strommangellage sind vielseitig. Die Schweizer Stromversorgung ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. 2025 bringt das Clean Energy Package weitere Schwierigkeiten mit sich so die neue Studie. Bis spätestens 31.12.2025 müssen nämlich alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber mindestens 70% der für den grenzüberschreitenden Handel relevanten Kapazitäten für diesen freihalten. Diese 70%-Regel könnte die Importkapazitäten der Schweiz einschränken. Zudem könnte sie die Netzbelastung erhöhen und so die Netzstabilität in der Schweiz gefährden.

Dazu kommt das Bevölkerungswachstum durch die ungebremste Zuwanderung sowie die Elektrifizierung der Mobilität und Wärmeerzeugung. Dies führt auch künftig zu einem immer weiter steigenden Strombedarf. Gemäss einer Studie der EMPA fehlt in der Schweiz trotz eines massiven Ausbaus von Photovoltaik bald 40 TWh Strom. Diese Stromlücke kann mit erneuerbarer Energie aus Photovoltaik oder Wind gar nicht gedeckt werden. Insbesondere weil diese Energieträger schwankend produzieren. Namentlich im Winter, wenn Wärmepumpen um einiges ineffizienter sind, wäre ein Zubau von Energie zentral. Aber gerade in den Wintermonaten kommt beispielsweise die Photovoltaik nur auf ein Siebtel der Leistung. Es ist offensichtlich, dass Problem in Zukunft ist die fehlende Bandenergie.

Eine weitere Schwierigkeit zeigt sich in der mangelnden Verfügbarkeit von Importstrom. Lange wägte man sich in Sicherheit, denn Strom beliebig verfügbar und sehr günstig zu bekommen. Gerade in den vergangenen Monaten hat sich die Lage zugespitzt. Mittlerweile steigen die Preise auf den internationalen Energiemärkten immer stärker an und viele Länder sind beunruhigt ab den nahenden kalten Wintermonaten. Auch vor diesem Hintergrund ist die Politik gefragt endlich Wege aufzuzeigen, wie der drohenden Stromknappheit in der Schweiz begegnet werden kann.

Schlussendlich ist zu erwähnen, dass die Schweiz in der Vergangenheit auf einen äusserst erfolgreichen Strommix gesetzt hat: Kernkraft und Wasserkraft. Diese geniale Kombination bietet eine hohe Versorgungssicherheit und ist erst noch CO2-arm. Aufgrund der Energiewende will man jetzt auf Erneuerbare und Gaskraftwerke umsatteln. Damit wir die CO2-Neutralität geopfert und man begibt sich erst noch in eine grosse geopolitische Abhängigkeit. Diese Entwicklung muss sehr kritisch beobachtet werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und der akuten Gefahr einer Strommangellage, möchten wir den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen bitten:

  1. Inwiefern ist der Kanton Schwyz mit seinen öffentlichen Infrastrukturen gegenüber einer Strommangellage gerüstet?
  2. Wie kann sichergestellt werden, dass bei einem drohenden Blackout Informationssysteme und öffentliche Dienstleistungen des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden aufrechterhalten werden können?
  3. Wie stellt der Kanton die Funktionstüchtigkeit von öffentlichen Schutz- und Rettungsorganisationen im Falle eines länger dauernden Stromausfalls sicher?
  4. Wie kann die Bevölkerung mit Nahrungsmittel versorgt werden, wenn eine Strommangellage eintrifft? Erst recht, wenn sie sich über Tage und Wochen hinzieht? Bei einem Stromausfall funktionieren auch keine Kühlsysteme mehr. Wie kann verhindert werden, dass sehr viele Lebensmittel innert Kürze verderben?
  5. Welche vorbereitenden Massnahmen hinsichtlich einer Strommangellage hat der Kanton bereits getroffen? Welche sollen allenfalls noch getroffen werden?
  6. Die Energieversorgung der Schweiz ist zwar primär Sache der Energiewirtschaft (Art. 6 Abs. 2 EnG). Bund und Kantonen kommt eine subsidiäre Rolle zu. Dennoch stellt sich die Frage, ob sich der Kanton Schwyz auf die eine oder andere Weise proaktiv zu Gunsten der Stromversorgungssicherheit engagieren kann. Welche Möglichkeiten und welches Potenzial sieht der Regierungsrat diesbezüglich? Gibt es Handlungsfelder, welche die Politik angehen könnte?
  7. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wurde vom Bundesrat beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zur Bewältigung ein Strommangellage zu treffen. Zu diesem Zweck wurde die «Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL) ins Leben gerufen. Bis Ende November werden alle Unternehmen in der Schweiz, welche pro Jahr mehr als 100’000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, von der OSTRAL angeschrieben. Im Schreiben werden die Betriebe aufgefordert, sich zu überlegen, wie sie in Ihren Betrieben Strom sparen können. Wie viele Betriebe im Kanton Schwyz werden durch die OSTRAL angeschrieben?
  8. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die potenziellen finanziellen Schäden im Kanton Schwyz, sollte ein mehrtägiger Stromausfall Realität werden?

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Die Interpellation auf sz.ch

Antwort des Regierungsrates vom 5. April 2022:
RRB Nr. 297/2022

Sessionsbericht vom 17. November

Sessionsbericht vom 17. November 1870 1026 Samuel Lütolf

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachfolgend eine kurze Berichterstattung mit Erläuterungen zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 17. November 2021. Aus meiner persönlichen Sicht in vielerlei Hinsicht eine sehr erfolgreiche Sitzung. So konnten wir mit einem SVP-Antrag die Busse für Littering im Ordnungsbussengesetz auf CHF 250.– erhöhen, die Ausgabenbewilligung für einen neuen Pavillon für die Gesundheitsberufe am Berufsbildungszentrum in Pfäffikon wurde gesprochen, das Stimmrechtsalter 16 wurde abgelehnt, der Projektierungskredit für ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach wurde bewilligt und das SVP-Postulat für eine Regulierungskostenbremse wurde angenommen.

Herzlichen Dank für das Interesse und freundliche Grüsse
Samuel Lütolf

Kantonales Ordnungsbussengesetz (KOBG)
Mit der Revision des Ordnungsbussengesetzes wurde eine technische Anpassung des Gesetzes zur Angleichung an das Bundesgesetz angestrebt. Gleichzeitig wurde der Bussenkatalog überarbeitet. Insgesamt war die Revision unbestritten. Erfreulich ist, dass der SVP-Antrag, die Bussen für Littering anstatt auf CHF 150.– auf CHF 250.– zu erhöhen, durchgekommen ist. Die Höhe der Busse soll eine präventive Wirkung entfalten. Littering, vor allem im Bereich von landwirtschaftlichen Gebieten, ist ein grosses Problem. Es kann zu schweren Verletzungen und Erkrankungen von landwirtschaftlichen Nutztieren und Wildtieren führen bis hin zur Verendung. In dieser Hinsicht ist die Erhöhung der Busse zu begrüssen.

Ausgabenbewilligung für den Neubau eines Pavillons für die Gesundheitsberufe am Berufsbildungszentrum Pfäffikon
Die Ausbildung der Berufsfelder Gebäudetechnik (Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallateur, Spengler) wird von drei auf vier Jahre verlängert. Als Folge davon entsteht am Berufsbildungszentrum Pfäffikon (BBZP) ab Beginn des Schuljahres 2022 ein Bedarf an zusätzlichem Schulraum. Im Weiteren werden im Bereich der Gesundheitsberufe zwei zusätzliche Klassen notwendig, um die steigende Nachfrage an Ausbildungsplätzen abzudecken. Der Kantonsrat hat der Ausgabenbewilligung von 4.21 Mio Schweizer Franken für den Neubau eines Pavillons zugestimmt. Damit kann der Platzbedarf gedeckt werden.

Transparenzgesetz
Das Transparenzgesetz dreht nun schon einige Runden. Nach zwei Volksabstimmungen, einem Ausflug ans Bundesgericht sowie intensiven Kommissionsberatungen sowie Parlamentsdebatten soll es heute das letzte mal im Kantonsrat beraten werden.

Offen sind noch zwei strittige Punkte. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission, angeführt von CVP und FDP möchte unter §2 die maximal Höhe für anonyme Spenden auf CHF 5’000.– erhöhen anstatt wie von der Regierung vorgeschlagen CHF 1’000.–. Der zweite Punkt geht dahingehend, dass die anonymen Spenden, welche den Maximalbetrag übersteigen, einen wohltätigen Zweck zugeführt werden müssen. Hier schlägt eine Kommissionmehrheit vor, dass dieses Geld nur Organisationen mit Sitz und Handlungsschwerpunkt im Kanton Schwyz zukommen darf.

Beide Anträge aus der Kommission wurde glücklicherweise abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass der Freibetrag für anonyme Spenden bei CHF 1’000.– festgelegt werden soll. Damit wird eine Volksentscheid umgesetzt der zwei mal von der Bevölkerung bestätigt wurde. Zudem sind die Diskussionen damit endlich beendet. Die Realität zeigt auch, dass praktisch nie mehr als CHF 1’000.– an anonymen Spenden zusammenkommen. Der zweite Antrag bedeutet erneut unnötige bürokratische Regelungen, diese habe ich ebenfalls klar abgelehnt.

Motion M 4/21: Aktives Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren
Mittels Vorstoss fordern Vertreter aus verschiedenen Parteien das aktive Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren. Ich habe mich für die SVP-Fraktion gegen das Stimmrechtsalter 16 eingesetzt und bin froh über die deutliche Ablehnung.

Motion M 3/21: Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten
Die Motion zur Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten wurde als Motion erheblich erklärt. Darüber habe ich mich gefreut, diese Motion hilft die Entwicklungsschwerpunkte im Kanton Schwyz, wo beispielsweise auch das Fänn in Küssnacht dazu gehört, weiter zu fördern und voran zu treiben.

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für die Projektierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrums Kaltbach
Der Kantonsrat hat dem Projektierungskredit für ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach mit grossem Mehr zugestimmt. Damit wird ein wichtiges Projekt in Angriff genommen. Sich für ein Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach einzusetzen ist nicht sehr sexy. Vor allem auch deshalb, weil der Bau dennzumal gegen die 100 Millionen Franken kosten könnte. Jedoch muss das ehemalige AHV-Gebäude an der Bahnhofstrasse in Schwyz zwingend ersetzt werden und die Blaulichtorganisationen brauchen einen neuen Standort. Zudem soll zusammen mit dem Kanton Zug ein Sicherheitsstützpunkt errichtet werden. Von dem her habe ich das Projekt von Baudirektor André Rüegsegger unterstützt und bin froh konnte der Projektierungskredit bewilligt werden.

Postulat P 9/21: Kantonale Regulierungskostenbremse zur Steigerung der Schwyzer Wettbewerbsfähigkeit
Das SVP-Postulat für die Einführung einer Regulierungskostenbremse wurde angenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband geht davon aus, dass «die Regulierungskosten in der ganzen Schweiz jährlich um die 70 Milliarden Franken betragen».

Der Lösungsvorschlag welcher die SVP einbringt lautete daher: «Mit einer Regulierungskostenbremse soll jede Regulierung, die bestimmte Folgekosten übersteigt und/oder eine bestimmte Anzahl Unternehmen betrifft, einem qualifizierten Mehr unterstellt werden (analog der Schuldenbremse). Dazu muss das Parlament transparent über die Folgekosten eines Regulierungsvorhabens informiert werden.»

Mit der Erheblicherklärung unseres Vorstosses ist die Regierung nun beauftragt, die Schaffung einer solchen Regulierungskostenbremse für den Kanton Schwyz zu prüfen und dem Kantonsrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

SVP-Live zum Covid-19-Gesetz

SVP-Live zum Covid-19-Gesetz 1920 1080 Samuel Lütolf

Nein zur Diskriminierung und Spaltung

Nein zur Diskriminierung und Spaltung 1640 720 Samuel Lütolf

Gemäss aktuellem COVID-Gesetz müssen alle Corona-Massnahmen aufgehoben werden, sobald der impfwillige Teil der erwachsenen Bevölkerung geimpft ist (Art. 1a Abs. 2 COVID-19-Gesetz). Offensichtlich, obwohl diese Bedingung erfüllt ist, gelten nach wie vor Kapazitätsbeschränkungen und eine Zertifikatspflicht für öffentlich zugängliche Orte. Für mich ist klar, wenn sich nicht einmal der Bundesrat an ein Gesetz hält, kann dieses an der Urne unbedenklich versenkt werden.

Mit der Abstimmung über die Änderungen des COVID-19-Gesetzes am 28. November muss die schädliche Massnahmenpolitik des Bundesrates endlich beendet werden. Jeder hat die Möglichkeit sich zu schützen, auch ohne die Verschärfungen des COVID-Gesetzes. Sei dies mittels Impfung, Maske, Abstand halten oder zuhause bleiben.

Ein Nein verhindert aber die gefährliche Spaltung und Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung wie wir sie aktuell erleben. Stellen Sie sich vor, ein Besuch im Bordell ohne Zertifikat ist erlaubt, im Café oder Restaurant hingegen muss man ein Zertifikat vorweisen. Für einen Familienausflug in den Zoo ist ein Zertifikat ebenfalls Pflicht, im vollen Bus oder Zug braucht es wiederum kein Zertifikat. Ich bin nicht bereit diese völlig missratene und dermassen willkürliche Politik des Bundesrates weiter zu tolerieren. Vor allem nicht bei einer rekordtiefen Auslastung der Intensivstationen von schweizweit total 68.5% und lediglich 13.3% aufgrund von COVID-19. Ein Nein zum COVID-Gesetz ist der einzige Weg um die Pandemie zu beenden. Zurück zur Freiheit und zur Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Nein zum COVID-Gesetz.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Sessionsbericht vom 29. September 2021

Sessionsbericht vom 29. September 2021 1519 1080 Samuel Lütolf

Am 26. September tagte der Kantonsrat das erste mal nach den Sommerferien. Ursprünglich war vorgesehen das Transparenz-Gesetz zu beraten. Aufgrund von Anträgen aus der Kommission musste das Geschäft jedoch abtraktandiert werden. Trotzdem waren einige Geschäfte traktandiert.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten behandelten Geschäfte:

Positiv ???? ☀️ ????????

Bericht zu erheblich erklärter Motion M 22/19: Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer / Speerstrasse Reichenburg (RRB Nr. 540/2021)

Die heutigen Fahrbeziehungen zwischen dem Zubringer zur Autobahn und der Speerstrasse müsen dauerhaft gewährleistet und gesichert werden und es bedarf hierfür eines sicheren Knotens. Dies stellt auch der Bericht fest und wird vom ASTRA unterstützt. Der Kantonsrat hat den Bericht ebenfalls mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Negativ ☹️ ⛈ ????????

Kanton Schwyz zahlt nicht für Corona-Tests
Unser Postulat, welches weiterhin kostenlose vorsorgliche COVID-Tests forderte, wurde zu Beginn der Session zwar für dringlich erklärt und damit auf die Traktandenliste genommen. In der späteren Debatte sind die Mitte und Teile der SP-Fraktion jedoch wieder von ihrer ursprünglichen Position weggekommen und haben zusammen mit FDP und GLP das Postulat dann doch abgelehnt.

Mein Votum zur Klärung von Fragen zu unserem Postulat, leider reichte es am Schluss doch nicht. Damit fördern FDP, GLP, die Mitte und Teile der SP die Spaltung der Gesellschaft. Die Bevölkerung wird faktisch genötigt sich impfen zu lassen. Das ist nicht richtig.

20 Minuten: Live-Sendung zum Ausgang der Abstimmungen

20 Minuten: Live-Sendung zum Ausgang der Abstimmungen 1920 970 Samuel Lütolf

Zu Gast in der Live-Sendung von 20 Minuten zum Ausgang der Eidgenössischen Abstimmungen vom 26. September 2021. Thema waren die Ablehnung der 99%-Initiative sowie die Annahme der Vorlage «Ehe für alle».

Hier gehts zur Sendung:
https://www.20min.ch/story/ja-trend-zur-ehe-fuer-alle-so-reagieren-gegner-und-befuerworter-651997410599

Kanton soll vorsorgliche Corona-Tests notfalls übernehmen

Kanton soll vorsorgliche Corona-Tests notfalls übernehmen 1200 714 Samuel Lütolf

Am 22. September 2021 haben die Kantonsräte Roman Bürgi, Thomas Haas und Samuel Lütolf folgendes Postulat eingereicht:

Der Entscheid des Bundesrates, die Zertifikatspflicht auf weite Teile des öffentlichen Lebens auszuweiten, trifft vor allem jene Branchen hart, die bereits stark gelitten haben.

Dazu kommt, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, frühestens ab Oktober die Kosten für die Corona-Tests selbst bezahlen müssen. Wer sich das nicht leisten kann ist praktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Schülern und Studenten ist es teilweise sogar verunmöglicht die Ausbildung zu absolvieren. Aus Sicht der Postulanten ist diese grosse finanzielle Belastung – insbesondere für Junge und für weniger finanzkräftige Bürger – inakzeptabel.

Sollte der Bundesrat seinen Entscheid, vorsorgliche Corona-Tests zukünftig nur noch kostenpflichtig anzubieten, nicht mehr revidieren, fordert dieses Postulat den Kanton dazu auf, diese Kosten für Schwyzer Bürger zu übernehmen. Wie bisher soll bei einem negativen Testresultat ein COVID-Zertifikat mit einer Gültigkeit von 48 Stunden ausgestellt werden.

Konkret fordern die Postulanten, dass vorsorgliche Antigen-Schnelltests im Kanton Schwyz auch weiterhin kostenlos angeboten werden. Der Regierungsrat soll entscheiden, ob der Kanton nur für die Kosten der im Kanton Schwyz wohnhaften Personen oder auch für Arbeitnehmende im Kanton Schwyz aufkommen wird. Ein Test-Tourismus aus anderen Kantonen soll verhindert werden.

Weiter sind die Testmöglichkeiten im Kanton Schwyz begrenzt und sollen ausgeweitet werden. Die Schwyzer Bevölkerung soll sich in möglichst vielen Schwyzer Gemeinden testen lassen können. Das ist nicht nur für Privatpersonen wichtig, sondern auch für Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmende, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein COVID-Zertifikat vorweisen müssen.

Die Bedingungen für kostenlose Tests sollen sich an den bisher geltenden Bestimmungen des Bundes orientieren. Sollte sich der Bund irgendwann weigern die Kosten zu übernehmen, ohne die Zertifikatspflicht aufzuheben, dann soll der Kanton diese Kosten lückenlos übernehmen. Dies zumindest so lange wie die Zertifikatspflicht an öffentlich zugänglichen Orten gilt.

Wir danken dem Regierungsrat für die Umsetzung unseres Anliegens sollte der Vorstoss dringlich und erheblich erklärt werden.

Der Vorstoss wurde an der Sitzung vom 29. September 2021 vom Kantonsrat dringlich erklärt. In der Folge wurde die Erheblicherklärung gleichentags aber leider mit 52 zu 37 Stimmen abgelehnt.

Die Gemeinden als Kostenaufseher

Die Gemeinden als Kostenaufseher 150 150 Samuel Lütolf

Es gibt Menschen die in die Pflege kommen und für die Kosten selber nicht aufkommen können. Diese ungedeckten Pflegekosten wurden bis anhin über die Ergänzungsleistungen finanziert. Neu, aufgrund einer Gesetzesänderung des Bundes, muss die Pflegefinanzierung dafür aufkommen. Die Pflegefinanzierung muss durch die Gemeinde bezahlt werden. Weil die Ergänzungsleistungen bisher hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt wurden, steigen durch diese Anpassung die Kosten bei den Gemeinden.

Damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben, hätte der Kostenteiler zu Gunsten der Gemeinden angepasst werden sollen: 70% Kanton und 30% Gemeinde. Mit diesem Schlüssel hätte der Kanton insgesamt sogar 1.5 Mio. Franken mehr bezahlt als früher.

Der Kantonsrat hat den Teiler aber auf 100% Kanton und 0% Gemeinden abgeändert. Damit würden Kosten von jährlich rund 14 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton verschoben. Das Argument war, dass man die Gemeinden entlasten müsse. Bei den Befürwortern die sich nun für die Vorlage einsetzen, handelt es sich oft um Gemeinde und Bezirksräte die natürlich auf das eigene Kasseli schauen. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Für mich greift dieser Blick aber zu kurz. Ich meine die Vorlage muss in erster Linie aus der Sicht der Bürger beurteilt werden. Wenn wir die 14 Millionen Franken neu im Kantonsbudget unterbringen, welches rund 1.6 Milliarden Franken beträgt, dann interessiert sich wahrscheinlich bald niemand mehr für die «paar Millionen». Wir lösen auch kein einziges Problem, wir schieben einfach Kosten hin und her. Und ob ich einen Franken beim Kanton oder bei der Gemeinde steuern muss, ist für mich als Steuerzahler irrelevant.

Was ich extrem wichtig finde: Wenn weiterhin die Gemeinden auch einen Teil der Kosten tragen müssen, dann wird die Entwicklung dieser Sozialkosten auch in Zukunft kritisch beäugt. Wir brauchen die Gemeinden als Kostenaufseher! Wenn nämlich niemand mehr genau hinschaut und ab und zu wieder reklamiert, dann steigen die Kosten mit Sicherheit.
Deshalb ist für mich klar, um mittel- bis langfristig steigende Kosten besser verhindern zu können, sollte die Änderung des Gesetzes abgelehnt werden. Lassen Sie uns stattdessen den 70/30 Teiler einführen, welcher die Ausgaben zwischen Kanton und Gemeinden fair aufteilt. Des Weiteren sollten wir Zentralisierungstendenzen wann immer möglich bekämpfen. Deshalb stimme ich überzeugt Nein zur Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen.

Kantonsrat Samuel Lütolf, Küssnacht am Rigi

99 Prozent? Nicht ganz Hundert!

99 Prozent? Nicht ganz Hundert! 2000 515 Samuel Lütolf

Wie es sich für Sozialisten gehört, liebt die JUSO das Kapital. Aber wehe jemand anders kann darüber verfügen. Oder noch schlimmer, sie müssen es selber verdienen. Deshalb sollen mit der 99%-Initiative Milliarden über den Staat umverteilt werden. Es soll ein weiterer Schritt unternommen werden, um die freie Marktwirtschaft und den Kapitalismus endlich zu überwinden und damit unseren Wohlstand zu begraben.

Die Initiative fordert eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen. Was jedoch alles unter den Begriff Kapitaleinkommen fällt ist unklar und im Rahmen des Steuerrechts bisher gar nicht definiert. Gemäss den Jungsozialisten sind Erträge aus Vermietung ebenso betroffen wie Dividenden und Zinserträge. Potenziell müssen auch Grundstückgewinne und Bezüge aus der Pensionskasse ab einem gewissen Schwellenwert mit 150% des Betrages zum Einkommen hinzugerechnet werden. Mit der Initiative würden Kapitalgewinne, bspw. auf Firmenanteilen, welche im Privateigentum gehalten werden, neu ebenfalls besteuert. Dieser Ansatz droht das Unternehmertum zu ruinieren! Am Schluss muss man die Firma verkaufen, um diese Steuern überhaupt bezahlen zu können. Die Unbestimmtheit der Initiative macht es jedoch schwierig zu sagen was effektiv passieren wird und führt zu grossen Unsicherheiten.

Offensichtlich ist aber, dass diese sozialistisch motivierte Initiative vorgibt, ein Problem zu bekämpfen, das in Tat und Wahrheit gar keines ist. Umverteilung war noch nie ein erfolgreiches Rezept, um Menschen mit tiefen Einkommen reicher zu machen. Die Initiative wird mit der höheren Belastung von Kapitaleinkommen am Schluss eben alle ärmer machen. Und das hat Gründe: Die Initiative verhindert durch die höhere Steuerbelastung, vor allem im Bereich von Familienbetrieben, Innovation und wichtige Investitionen. Damit werden über kurz oder lang unsere Schweizer KMUs geschwächt und Arbeitsplätze empfindlich gefährdet. Zudem sind Nachfolgelösungen bei Familienunternehmen zukünftig mit sehr grossen finanziellen Herausforderungen verbunden.

Die zusätzlichen Steuererträge sollen in Steuererleichterungen im Bereich der tiefen und mittleren Einkommen sowie für die Soziale Wohlfahrt eingesetzt werden. Weitere Steuererleichterungen für diese sind nur bedingt möglich, weil viele dieser Menschen bereits heute praktisch keine Steuern bezahlen. Die Sozialausgaben weiter zu erhöhen macht ebenfalls keinen Sinn. Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt betrugen im Jahr 2020 mehr als 36 Milliarden Franken, was über 40% der gesamten Ausgaben des Bundes entspricht. Infolge der Corona-Pandemie lagen die Ausgaben damit noch einmal fast 14 Milliarden über dem Betrag von 2019.

Die Initiative führt zu einer sozialistischen Umverteilung mit fremdem Geld, welches im Wirtschaftskreislauf definitiv viel sinnvoller und nachhaltiger investiert ist. Diese sozialistischen Träumereien müssen unterbunden werden. Ein weiteres Mal am 26. September mit einem deutlichen NEIN zur linksextremen 99%-Initiative.

Samuel Lütolf, Küssnacht am Rigi

Der Beitrag ist erschienen in der Zeitung «Die Idee», Ausgabe 3/2021