Kantonsrat

Session vom 26. Oktober 2022

Session vom 26. Oktober 2022 1280 853 Samuel Lütolf

Die Beschlüsse aus der KR-Sitzung vom 26. Oktober 2022 in Kürze:

  1. Der Kantonsrat stimmt der Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative)» mit 59 zu 31 Stimmen zu.
  2. Der Kantonsrat stimmt einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes mit 91 zu 0 Stimmen zu. Die Mindestentschädigung bei der Enteignung für Landwirtschaftsland wird damit auf CHF 20.– angehoben.
  3. Die Motion M 6/22 «Bürgerfreundliches Amtsblatt» wird mit 40 zu 52 Stimmen nicht in ein Postulat umgewandelt und mit 56 zu 37 Stimmen als Motion erheblich erklärt.
  4. Der Prüfbericht der Interkantonalen Geschäftsprüfungskommission zum Jahresbericht 2021 des Laboratoriums der Urkantone (LdU) wird zur Kenntnis genommen.
  5. Der Prüfbericht der Interkantonalen Fachhochschulkommission zum Jahresbericht 2021 der Fachhochschule Zentralschweiz wird zur Kenntnis genommen.

Session vom 28. September 2022

Session vom 28. September 2022 1280 853 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheidungen des Kantonsrates im Überblick:

  1. In der Schlussabstimmung wird der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» mit 57 zu 35 Stimmen angenommen. Die Initiative selber hat der Kantonsrat mit 48 zu 44 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
  2. Nach der Eintretensdebatte und der Detailberatung wird der Bericht Strategie öffentlicher Verkehr 2040 mit 87 zu 3 Stimmen mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  3. Die Motion M 16/21 «Übertragung der Kantonsratssitzungen mit Livestream» ist mit 46 zu 42 Stimmen erheblich erklärt worden.
  4. Die Motion M 14/21 «Verteilung der Grundstückgewinnsteuer – zurück auf Feld eins» wird mit 71 zu 17 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 22 zu 66 Stimmen als Postulat nicht erheblich erklärt.
  5. Der Bericht zu den Postulaten P 9/13 und P 15/13: Hochwasserschutz Lauerzersee wurde mit 41 zu 43 Stimmen ohne Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  6. Die Motion M 3/22 «Zeitgemässe Fraktionsbeiträge anstatt Mandatssteuern» wurde mit 53 zu 25 Stimmen erheblich erklärt.

Session vom 29. und 30. Juni 2023

Session vom 29. und 30. Juni 2023 1280 960 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Geschäfte der Sommersession des Kantonsrates in Kürze:

  1. KR Dr. Roger Brändli, Reichenburg, wird mit 93 zu 0 Stimmen zum Kantonsratspräsidenten für das Amtsjahr 2022/2023 gewählt.
  2. Nach der Eintretensdebatte und der Detailberatung wird der Jahresbericht 2021 mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  3. Landesstatthalter RR André Rüegsegger wird zum Landammann gewählt.
  4. Die Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen wird in der Schlussabstimmung mit 90 zu 3 Stimmen genehmigt.
  5. Der Kantonsrat beschliesst die Teilrevision vom Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz nach der Detailberatung in der Schlussabstimmung mit 84 zu 3 Stimmen.
  6. Die Motion M 11/21 «Prämienverbilligung wenigstens so hoch wie der nationale Durchschnitt» wird mit 16 zu 77 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  7. Die Motion M 15/21 «Der Kanton übernimmt 100% der Prämienverbilligung» wird ohne Gegenstimme in ein Postulat umgewandelt und mit 52 zu 36 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.
  8. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse Nr. 390 auf dem Abschnitt Holeneich – Lägeten, Tuggen wurde mit 83 zu 0 Stimmen genehmigt.
  9. Zum Schluss wurde die Motion M 13/21 «Strafrecht – Das letzte Mittel zur Durchsetzung der Rechtsordnung bei Bauvorhaben» in ein Postulat umgewandelt und mit 67 zu 17 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 31. Mai 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf die Interpellation «Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?» eingereicht:

Am 6. März 2022 erteilte das Bundesparlament durch die Annahme des Nachtragkredits von CHF 5.7 Mio. dem Bundesrat den Auftrag, Not-Sofortmassnahmen im Rahmen der JSV Art. 10ter Abs. 1, lt. d zu ermöglichen.

Am 9. Mai 2022, präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Katalog von temporären Massnahmen, welche zum Ziel haben, mit zusätzlichen Hilfestellungen die Weidetierhalter auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) und im Sömmerungsgebiet zum Schutz der Weidetiere zu unterstützen. Am 19. Mai 2022 hat das BAFU per Medienmitteilung die Öffentlichkeit und die Kantone darüber informiert.

Aus der Analyse des ersten Entwurfs, der vom BAFU vorgeschlagenen temporären Massnahmen geht hervor, dass in erster Linie Alpen unterstützt werden sollen, welche bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben und als zumutbar schützbare Sömmerungsbetriebe gelten. In der finalen Version verweist das BAFU auf die Kompetenz der Kantone, Weidegebiete mit installierten Schutzvorkehrungen aus dem Anhang 3 der Vollzugshilfe Herdenschutz und den temporären Massnahmen als geschützt zu deklarieren.

Damit delegiert der Bund die Verantwortung an die Kantonalen Landwirtschaftsämter. Diese sind gefordert, für den Sommer 2022 ihre Weidegebiete nach schützbar / nicht schützbar einzuschätzen und entsprechend Massnahmen zu definieren. Das Kompetenzwirrwarr zwischen den Behörden ist perfekt, die angekündigten temporären Massnahmen kommen kurz vor der Alpsaison sehr spät. Die Kantone sind kaum gerüstet, die Vorgaben des BAFU zu erfüllen.

Das Ziel der Initiantin der Not-Sofortmassnahmen, Nationalrätin Monika Rüegger, für den Sommer 2022 war es, den Alpbetrieben zu Hilfe zu eilen, die nicht oder nur schwer schützbar sind. Mit diesen temporären Massnahmen sollten die in ihrer Existenz bedrohten, nicht schützbaren Alpen gestärkt werden in der Hoffnung, dass ein künftiges griffiges Jagdgesetz die Ausbreitung der Grossraubtiere in geordnete Bahnen lenkt. Die Kantone hätten von Beginn weg über ihre Aufgabe und die Stossrichtung der zusätzlichen Massnahmen informiert werden müssen.

Die Massnahmen wurden mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgesprochen. Im vorliegenden Agrarpaket 2022 macht das BLW klar, dass auf die nicht schützbaren Weidegebiete Druck für Überlegung zur künftigen Nutzung dieser Gebiete aufgebaut werden soll (Bericht Landwirtschaftliches Verordnungspaket S.18).

Es herrscht zwischen dem BAFU und dem BLW offenbar der Konsens, dass schwer zu schützende Weidegebiete mittelfristig keine Existenzberechtigung haben und zur Aufgabe gezwungen werden sollen.

Dies widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft mit der Pflege der Landschaft und der dezentralen Besiedelung, es schadet der Strategie der Nutzung regionaler Ressourcen zur Sicherung der Ernährungsautonomie und es widerspricht den Zielen der Tourismusregionen, mit intakten Kulturlandschaften und lokalen Produkten zu werben. Vergandung und Verbuschung gehen einher mit dem Verlust an Biodiversität und der Erhöhung der Gefahren von Murgängen und Hangrutschungen.

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, sich uneingeschränkt für den Erhalt der einheimischen Land- und Alpwirtschaft einzusetzen auch in schwer zu schützenden Weidegebieten? Oder sollen die positiven Aspekte der flächendeckenden Bewirtschaftung bis in die entlegensten Berggebiete zugunsten einer uneingeschränkten Ausbreitung der Wolfspopulation geopfert werden?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, über eine künftige Strategie der Grossraubtierpolitik mit allen Betroffenen, bestehend aus Vertretern von Tourismus, Landwirtschaft und Jägerschaft, in den Dialog zu treten bzw. diesen weiterzuführen?
  3. Ist der Regierungsrat bereit, auf die Forderung von Vorranggebieten für die Weidetierhaltung einzutreten, welche in die Ausarbeitung des in der Beratung befindlichen revidierten Jagdgesetzes einfliessen kann?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten genügend Gewicht einzuräumen, die damit bedeutende Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen und dem Schutz des Menschen Vorrang zu geben?

Antwort des Regierungsrates vom 2. November 2022:
RRB Nr. 817/2022

Session vom 25. Mai 2022

Session vom 25. Mai 2022 1280 890 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates in Kürze:

  1. Der Kantonsrat wählt mit 49 Stimmen Thomas Rentsch, Lachen, als neues vollamtliches Mitglied des
    Verwaltungsgerichtes und mit 92 Stimmen Milena Holzgang, Ibach, als neues teilamtliches Mitglied des Zwangsmassnahmengerichtes.
  2. Der Kantonsrat genehmigte die Teilrevision vom Pensionskassengesetz mit 79 zu 10 Stimmen.
  3. Mit 73 zu 15 Stimmen hat der Kantonsrat einer Teilrevision vom Personal- und Besoldungsgesetz nach einer intensiven Detailberatung zugestimmt.
  4. Mit 79 zu 6 Stimmen stimmte der Kantonsrat in der Schlussabstimmung dem Gesetz über Magistratspersonen zu.

Session vom 27. April 2022

Session vom 27. April 2022 1200 491 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates im Überblick:

  1. Der Jahresbericht der Schwyzer Kantonalbank für das Jahr 2021 inkl. Jahresrechnung und Gewinnverwendung wurde mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  2. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle» ist in der Schlussabstimmung mit 78 zu 14 Stimmen angenommen worden.
  3. Der Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Ortsdurchfahrt Freienbach West (Hauptstrasse 3) wird mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  4. Die Motion M 8/21: Tiefengeothermie als einheimische Energiequelle wurde mit 68 zu 17 Stimmen erheblich erklärt.

Standesinitiative: Schutz vor Grossraubtieren

Standesinitiative: Schutz vor Grossraubtieren 1200 714 Samuel Lütolf

Am 25. April 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf folgendes
Postulat eingereicht:

Angesicht des Wolf-Bestandes, der auch im Kanton Schwyz immer stärker ansteigt, und zur Gewährung der Sicherheit der Herden und letztlich auch der Bevölkerung fordert der Kantonsrat Schwyz den Regierungsrat auf, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, damit das Jagdgesetz wirkungsvoll angepasst wird.

Der Bund hat umgehend einen neuerlichen Anlauf zu nehmen, um die Gesetzgebung im Bereich der Jagd den Umständen anzupassen, dass die Population des Wolfes in den Berggebieten je länger je mehr zunimmt. Zum einen muss die zielgerichtete Regulierung des Wolfbestandes ermöglicht werden und zum anderen muss die finanzielle Unterstützung vom Bund für den Herdenschutz erhöht werden.

Begründung: Die Lage in den Bergkantonen mit dem Wolf ist prekär. Landwirte können teilweise gar nicht mehr auf die Alp. Aufgrund der Ablehnung des Jagdgesetzes im 2020 hat sich die Lage weiter verschärft. Einzelne Wölfe kommen immer näher an besiedelte Gebiete und verlieren die natürliche Angst vor dem Menschen. Bereits zeichnen sich Rudelbildungen auch im Kanton Schwyz ab. Der Druck auf den Bund muss nun zunehmen, um eine Lösung für die Regulierung des Wolfbestandes zu finden. Die unkontrollierte Ausbreitung in bewohnte Gebiete muss gestoppt werden. Ansonsten ist es nur eine Frage der Zeit, bis Menschen und dabei vielleicht sogar Kinder zu Schaden kommen. Ausserdem soll der Bundesbeitrag zur Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen erhöht werden.

Zum Vorstoss auf sz.ch

Antwort des Regierungsrates vom 13. September 2022:
RRB Nr. 948/2022

Erlass der Standesinitiative vom 6. Dezember 2022 zu Handen der Bundesversammlung:
RRB Nr. 690/2022

Session vom 30. März 2022

Session vom 30. März 2022 1280 960 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates in Kürze:

  1. Teilrevision Planungs- und Baugesetz 2. Etappe: Der Kantonsrat stimmt der Teilrevision nach der Beratung von diversen Änderungsanträgen mit 67 zu 18 Stimmen zu.
  2. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 387 in Muotathal wird mit 82 zu 6 Stimmen genehmigt.
  3. Die Motion M 7/21 «Schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung» wird mit 61 zu 30 Stimmen nicht erheblich erklärt
  4. Die Motion M 10/21 «Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins Grundangebot des öffentlichen Verkehrs 2024–2027 aufnehmen» wird mit 55 zu 34 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 79 zu 9 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Session vom 16. Februar 2022

Session vom 16. Februar 2022 1200 714 Samuel Lütolf

Die Entscheide des Kantonsrates vom 16. Februar 2022 in Kürze:

  1. Der Schwyzer Kantonsrat hat dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) mit 83 zu 1 Stimmen zugestimmt.
  2. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 in Seewen wird mit 86 zu 7 Stimmen genehmigt.
  3. Die Motion M 6/21: Feuerwehrersatzabgabe: Unnötigen administrativen Aufwand für die Gemeinden reduzieren wird mit 38 zu 44 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  4. Die SVP-Motion M 5/21: Nachweis über adäquate Kontrolle der Cyberrisiken in Spitälern als Voraussetzung für die Betriebsbewilligung wird mit 56 zu 27 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 73 zu 16 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Geld zurück zum Steuerzahler

Geld zurück zum Steuerzahler 1200 714 Samuel Lütolf

Am 14. Dezember hat die SVP des Kantons Schwyz eine Medienmitteilung zu zwei Vorstössen publiziert welche ich zusammen mit zwei Kantonsratskollegen eingereicht habe:

«Die hohe Eigenkapitalquote sowie der anhaltend hohe Ertragsüberschuss erlauben eine signifikante Senkung des Steuerfusses um 30% einer Einheit. Die SVP hat bereits angekündigt diesen Antrag im Rahmen der Steuerdebatte in der Kantonsratssitzung vom 15. Dezember einzubringen. Leider stosst der Kanton Schwyz mit einer höheren Senkung als 30% an die Grenze des NFA. Es würde nämlich dazu führen, dass der Kanton Schwyz auf neuen Vermögen mehr Geld nach Bern abliefern müsste als an Steuern eingenommen wird. Es müssen jetzt andere Ideen und Denkanstösse auf den Tisch.

Jetzt muss die Regierung aufzeigen, wie sie das zu hohe Eigenkapital wieder den Steuerzahlern zurückführen will. Stellvertretend für die SVP-Fraktion habend die Kantonsräte Thomas Haas, Samuel Lütolf und Oliver Flühler deshalb die Interpellation I 39/21 «Geld zurück zum Steuerzahler» sowie das Postulat P 16/21 «Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge» eingereicht. Denkbar wären zum Beispiel separate Steuerfüsse für Einkommen und Vermögen, ein Risiko-Abschlag auf der Bewertung von Unternehmensanteilen oder die Bildung eines Zukunftsfonds, um die Überschüsse im Sinne der Nachhaltigkeit für generationenübergreifende Projekte und Investitionen zu verwenden. Die SVP legt Wert darauf, dass Beantwortung der aufgeworfenen Fragen und die Beurteilung der Denkanstösse durch die Regierung in einer ausführlichen Lagebeurteilung erfolgt.»

Antwort des Regierungsrates zur Interpellation I 39/21 «Geld zurück zum Steuerzahler!» vom 24. Mai 2022:
RRB Nr. 437/2022

Antwort des Regierungsrates zum Postulat P 16/21 «Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge» vom 24. Mai 2022:
RRB Nr. 435/2022