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Samuel Lütolf

Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im Kanton Schwyz

Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im Kanton Schwyz 1200 714 Samuel Lütolf

Am 9. August 2024 hat Kantonsrat Samuel Lütolf folgende Motion eingereicht:

«Rund ein Drittel der Landfläche des Kantons Schwyz ist mit Wald bedeckt. Der heimische Wald erfüllt dabei neben der Holz- und Energieproduktion auch zahlreiche weitere bedeutende Aufgaben. Er schützt vor Naturgefahren, trägt erheblich zur Biodiversität bei, bildet den Lebensraum für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten und dient als wertvoller Erholungsraum für die Menschen. Aufgrund dieser vielfältigen Funktionen ist der Schweizer Wald von besonderer und schützenswerter Bedeutung für Mensch und Umwelt.

Die Waldfläche in der Schweiz ist rechtlich im Bestand geschützt und darf nicht reduziert werden. Folglich hat die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten sogar zugenommen. Dies führt dazu, dass sich die Grenzen zwischen Kulturland und Waldfläche teilweise verschieben, was immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft, wertvollen Kulturlandschaften oder dem Hochwasserschutz führt. Im Gegensatz zu einer statischen Waldgrenze, die durch klare und dauerhafte Abgrenzung Rechtssicherheit schafft, muss diese geltende dynamische Waldgrenze regelmässig überprüft und neu festgestellt werden, was zu erheblichem administrativem Aufwand führt. Dies stösst auch oft auf Unverständnis bei den Grundeigentümern, die sich auf die Angaben in Kaufverträgen oder im Grundbuch verlassen.

Im Jahr 2013 trat eine Revision des Bundesgesetzes über Wald (WaG) in Kraft. Seit dieser Revision haben Kantone die Möglichkeit, den bisherigen dynamischen Waldbegriff, wonach Wald dort ist, wo er wächst, durch eine statische Waldgrenze zu ersetzen.

Bereits erfolgreich umgesetzt wurde dies beispielsweise in den Kantonen Thurgau, Aargau und Zürich. Mit der flächendeckenden Einführung von statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzone wird das Konzept des dynamischen Waldes aufgehoben. Die Waldgrenze wird damit raumplanerisch festgelegt und nicht mehr der Natur überlassen. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen gelten nicht als Wald (Art. 13 Abs. 2 WaG) und können ohne Rodungsbewilligung wieder entfernt und der ursprünglich vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Für das Kulturland bedeutet dies, dass es nicht mehr durch den Einwuchs von Waldflächen verringert wird. Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die an Wald angrenzen, dürfen neu entstandene Bestockung bis zur festgelegten Waldgrenze eigenständig entfernen.

Die Umstellung von einer dynamischen zu einer flächendeckenden statischen Waldgrenze im Kanton Schwyz würde dabei eine rein planerische Anpassung darstellen und hätte «im Feld» zunächst keine Veränderungen zur Folge. Die Festsetzung bringt aber Rechtssicherheit für die Zukunft, denn eine statische Waldgrenze schafft Klarheit.

Im Sinne der obengenannten Ausführungen beantragt dieser Vorstoss einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen für eine Einführung von flächendeckenden statischen Waldgrenzen im Kanton Schwyz. In der Folge hat der Kanton zur Festlegung des Waldareals den Richtplan anzupassen und einen Waldgrenzenplan zu erlassen. Nach dessen Erlass sollen Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals nicht mehr als Wald gelten.»

Die Kirche bleibt im Dorf

Die Kirche bleibt im Dorf 1440 1080 Samuel Lütolf

(Zum Forumsbeitrag von Reto Wehrli)

In seinem Forumsbeitrag kritisiert Reto Wehrli das geplante Verwaltungs- und Sicherheitszentrum welches als Ersatz für das baufällige, ehemalige AHV-Gebäude erstellt werden muss. Diese Kritik überrascht, denn als früherer Kantons- und Nationalrat ist er selbst nicht gerade mit jenen Tugenden aufgefallen, die er nun einfordert. Besonders bemängelt er das massive Stellenwachstum der Verwaltung in den letzten Jahren – ein Punkt, dem ich absolut zustimmen kann. Doch wie stimmte Wehrli als Nationalrat bei der Schaffung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ab? Anders als beispielsweise Pirmin Schwander stimmte er dafür. Heute sind allein 80 der von ihm kritisierten zusätzlichen Stellen im Kanton auf die KESB zurückzuführen.

Der ehemalige Kantons- und Nationalrat Wehrli kritisiert auch den Standort im Kaltbach. Dabei handelt es sich um einen zentralen Standort an der H8 am Dorfeingang von Schwyz, direkt gegenüber dem Verkehrsamt und gut erreichbar. Warum dieser Standort weniger bürgerfreundlich sein soll als die derzeitigen 12 über den gesamten Talkessel verstreuten und teuer angemieteten Räumlichkeiten, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Dass der neue Standort zusätzlich zu hohen Synergiegewinnen führt, unter anderem durch die Zusammenlegung der Einsatzleitzentrale mit dem Kanton Zug und auch kantonsintern zwischen den verschiedenen Ämtern, sollte mindestens erwähnt sein. Man kann und soll kritisch sein. Wohl oder übel ist das von allen Parteien gestützte Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach aber aus sachlicher Sicht sowohl die im Verhältnis günstigste als auch die einfachste und bürgerfreundlichste Lösung. Kurzum: Die Kirche bleibt im Dorf.

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz

Nein zu einem Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz 1200 714 Samuel Lütolf

Am 24. April hat die Fraktion der SVP folgendes Postulat eingereicht:

«Im Januar 2024 wurde bekannt, dass der Bund gemeinsam mit dem Kanton Schwyz und der Gemeinde Arth eine Vereinbarung für die Planung eines Bundesasylzentrums (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth beschlossen hat. Das geplante Zentrum soll als BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen konzipiert sein. Diese BAZ beherbergen ausschliesslich Asylsuchende, deren Asylverfahren dem Dublin-Abkommen unterliegt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. Das bedeutet, dass diese Asylsuchenden dort nur noch auf ihre Abschiebung warten.

Ein dermassen grosses Asylzentrum stellt eine enorme Belastung für die örtliche Bevölkerung dar. Die Ansammlung einer derart grossen Anzahl von Personen, die nur auf ihre Ausweisung warten, wäre für unsere Region und den Kanton Schwyz katastrophal und birgt ein enormes Potenzial für Gewalttaten und damit erhebliche Sicherheitsrisiken.

Die Errichtung eines BAZ unterliegt dem Asylgesetz des Bundes (AsylG), welches gem. Art. 24 Abs. 2 jedoch vorsieht, dass der Bund für die Errichtung solcher Zentren die Kantone und Gemeinden frühzeitig miteinzubeziehen hat.

Basierend auf den umfangreichen und den unüberhörbaren Rückmeldungen vieler Anwohner, Gemeindemitglieder und Bewohner benachbarter Gemeinden sowie einer bedeutenden Mehrheit der Schwyzer Bevölkerung, die nicht direkt über dieses Projekt an der Urne abstimmen können, wird mit diesem Postulat gefordert, dass sich der Regierungsrat im Rahmen der Konsultationen durch den Bund entschieden gegen die Errichtung eines solchen Zentrums aussprechen soll.»

Bote Kolumne: Unsichtbare Helden

Bote Kolumne: Unsichtbare Helden 634 326 Samuel Lütolf

Am vergangenen Sonntag war ich im Restaurant Hürtel zu Gast an der Alten Fasnacht. Seit Jahren ist dieser Anlass, immer am Sonntagabend nach dem Aschermittwoch, ein Ritual, unverrückbar und Jahre voraus im Kalender vorgemerkt. Tolles Essen mit guten Freunden bei bester Unterhaltung: So lässt sich dieser Anlass kurz zusammenfassen. Ein Abend, der das Dorf belebt und auch in der heutigen Zeit Hochkonjunktur feiert.

Trotz völlig gelöster Stimmung (und vollem Bauch) hat mich dieser Anlass zum Nachdenken angeregt.So wie die Alt-Fasnächtler leisten im ganzen Bezirk unzählige Menschen freiwillige Arbeit in einer äusserst vielfältigen Art und Weise. Alle aber haben sie etwas gemeinsam: Sie opfern ihre Freizeit, um anderen zu helfen, Veranstaltungen zu organisieren, Sportvereine zu führen, in sozialen Projekte mitzuwirken und vieles mehr.

Diese selbstlose Hingabe vieler solcher unsichtbaren Helden ist das Herzstück unseres Dorflebens. Vom Sporttrainer bis zum Theaterspieler, vom Feuerwehrmann bis zum Bezirksrat, vom Guuggenmusig-Vorstand bis zum Klausjäger – sowie sonst alle, die sich auf ihre Art engagieren: Es ist faszinierend, wie diese Menschen ihre unterschiedlichen Talente und Interessen in die Gestaltung unserer Gesellschaft einbringen. Das Milizwesen ist wahrhaft ein lebendiges Beispiel für die Vielfalt und zeigt, dass jeder einen Beitrag leisten kann, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Beruf oder seinem sozialen Status.

Wir sollten das Milizwesen und die Freiwilligenarbeit weiterhin würdigen und unterstützen. Denn sie bilden ein Fundament unserer Gesellschaft. Lasst uns gemeinsam diese unsichtbaren Helden ehren und ihr Engagement schätzen. Möge ihr Beispiel uns alle dazu inspirieren, unseren Beitrag zu leisten. Werden Sie zum Beispiel Mitglied in einem neuen Verein! Werden Sie gar zum Sprücheklopfer an der Alten Fasnacht, oder liefern Sie eine Anekdote dazu. Halten wir die tolle Gemeinschaft nicht für selbstverständlich, und pflegen wir unser Dorfleben!

Samuel Lütolf,
Küssnacht am Rigi

Session vom 21. Februar 2024

Session vom 21. Februar 2024 1123 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend einer kurzer Überblick zu den wichtigsten Geschäften der Februar-Session:

  1. Breit abgestützt wurde das Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung angepasst. Zukünftig sollen auch virtuell Beurkundungen vorgenommen werden können. Als einer der ersten Kantone in der Schweiz ist der Kanton Schwyz hier bereits sehr fortschrittlich unterwegs.
  2. Die Erhöhung der Trägerrestfinanzierung der FHZ um 0.5% wurde angenommen.
  3. Das Postulat für eine Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich wurde erheblich erklärt.
  4. Diverse Vorstösse konnten behandelt und abgeschrieben werden.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Bezahlkarte für Asylbewerber 1200 714 Samuel Lütolf

Am 13. Februar 2024 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und zehn Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:

«Das Asylsystem zielt in erster Linie darauf ab, verfolgten Personen Schutz zu gewähren. Leider werden die Gründe und Mittel für den Missbrauch dieses Systems immer vielfältiger. Insbesondere die finanzielle Unterstützung, die die westliche Welt Asylmigranten – mit oder ohne anerkannten Asylgrund – gewährt, wird in grossem Umfang dazu missbraucht, in die lokale Wirtschaft der Herkunftsländer zu fliessen. So machen solche Zahlungen bis zu 10% des BIP einiger Herkunftsländer aus, manchmal sogar noch mehr. Eine solche Situation muss bekämpft werden, da sie gegen die elementaren Grundsätze des Asylrechts verstösst, den Staaten hohe Kosten verursacht und letztlich die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit echter Flüchtlinge weiter reduziert.

Unter den vorgeschlagenen Lösungen haben mehrere europäische Staaten kürzlich die Idee einer Bezahlkarte für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene entwickelt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen so Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf dieser Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Erste Versuche in einigen Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.

Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft Schlepperkriminalität und senkt Anreize zur illegalen Migration. Sie verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden weitergeleitet werden können oder Dritte in den Ursprungsländern mit staatlicher Unterstützung mitfinanziert werden.

Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch in unserem Kanton die heutige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert.
  • Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.

Die Motionäre ersuchen daher den Regierungsrat, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht und bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Anpassungen in einer Vorlage erarbeitet.

Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme des Anliegens.»

Zum Vorstoss auf sz.ch

Ein vergiftetes Geschenk

Ein vergiftetes Geschenk 957 1080 Samuel Lütolf

Am 3. März stimmt die Bevölkerung über eine Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ab. Die Vorlage fordert eine 13. AHV-Rente. Das tönt zunächst vorteilhaft für die Rentner, die von einer solchen AHV-Erhöhung profitieren würden. In Wahrheit ist es aber leider ein vergiftetes Geschenk. Die Initiative bedeutet nämlich Mehrkosten von jährlich 5 Milliarden Franken. 

Ungeachtet dieser potenziellen Mehrausgaben ist die finanzielle Lage der AHV schon heute desolat. Trotz der bereits erfolgten Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Rentenalters für die Frauen wird die AHV gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bereits 2030 rote Zahlen schreiben. Unter diesen Voraussetzungen wäre es geradezu fatal, zusätzliche jährliche Ausgaben in Milliardenhöhe zu beschliessen. 

Die Vorlage wird geradezu zum Bumerang, denn die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt mutmasslich über eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer und über zusätzliche Lohnabzüge. Diese Kosten tragen schlussendlich die Konsumenten sowie die arbeitende Bevölkerung. 

Mir kommt es oft so vor, als hätten wir für alles Geld, nur für die eigene Bevölkerung nicht. Es ist tatsächlich erschreckend, wie auf Bundesebene Steuergelder verschwendet werden: Über 3,5 Milliarden für Entwicklungshilfe und 4 Milliarden für Asylmigranten, die hier nichts zu suchen haben. Diese Missstände müssen bekämpft werden. Jedoch ist klar, dass die zusätzliche linke AHV-Rente durch höhere Steuern und Lohnabzüge finanziert werden müsste. Am Ende trägt wie immer der Mittelstand die Last. Wir Schweizer wissen: Jeder Franken, der ausgegeben wird, muss zuerst verdient sein. Darum am 3. März ein NEIN zur 13. AHV-Rente.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau

Pläne für ein Bundesasylzentrum in Goldau 1200 714 Samuel Lütolf

Am 11. Januar 2024 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf, Tony Ulrich und Alois Lüönd-Martone folgende Kleine Anfrage eingereicht:

«Diese Tage wurde öffentlich bekannt, dass die Behörden ein Bundesasylzentrum (BAZ) am Standort Buosingen in der Gemeinde Arth planen. Bei diesem Zentrum soll es sich konkret um ein BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) für insgesamt 170 Personen handeln. Solche genannten BAZ beherbergen hauptsächlich Personen, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. D.h. diese Asylsuchenden verbleiben in den BAZ und warten dort auf Ihre Abschiebung.

Medienberichte über Regionen, welche bereits über ein BAZ verfügen, bringen regelmässig katastrophale Zustände zu Tage. So berichtet beispielsweise die NZZ am 29.03.2023 über Gewaltdelikte im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum in Boudry: «[…] Die häufigsten Fälle betreffen Ladendiebstähle, Diebstähle aus Fahrzeugen und Einbrüche. Von jenen Delikten, bei denen die Urheber bekannt sind, wurden 48 Prozent von Personen des “Typus Asylbewerber” […] verübt. Damit sind auch Personen gemeint, die einst im Asylverfahren registriert waren, aber nicht (mehr) im BAZ wohnen, sondern sonst irgendwo untergekommen sind.»

Auch das SRF berichtete im Zusammenhang mit den BAZ Kappelen in Lyss und Guglera im Kanton Freiburg über eine Häufung von Einbruchdiebstählen und eine Polizei die ohnmächtig ist angesichts der Straftäter, die keine Angst vor den Strafverfolgungsbehörden haben. Sogar der Pressesprecher des Staatssekretariats für Migration SEM bestätigt im Bericht: Es gibt Probleme rund um alle Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz. Vor diesem Hintergrund kann nicht unter den Deckel gekehrt werden, dass ein BAZ in Goldau potenziell mit massiven Sicherheitsproblemen für die regionale Bevölkerung verbunden ist.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Was ist der konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde und wer
    steht initial hinter den Plänen für die Realisierung eines BAZ in Goldau?
  2. Wie wird das Gewaltpotenzial und das mögliche Sicherheitsrisiko in Zusammenhang mit der Realisierung eines Bundesasylzentrums im Kanton Schwyz beurteilt?
  3. Wurde der Aspekt eines möglichen Sicherheitsrisikos, welches von einem solchen BAZ ausgeht,
    in den Gesprächen mit der Gemeinde und den Bundesbehörden genügend untersucht und beurteilt?
    Vielen Dank bereits vorab für die Beantwortung unserer Fragen.»

Hier gehts zum Vorstoss auf sz.ch

Zur Antwort des Volkswirtschaftsdepartements

Session vom 13. Dezember 2023

Session vom 13. Dezember 2023 1554 936 Samuel Lütolf

Nachfolgend die wichtigsten Entscheide aus der letzten Kantonsrat-Session im Jahr 2023:

  1. Die Voranschlagskredit für den Aufgaben und Finanzplan 2024-2027 (Budget) zur Erfolgs- und Investitionsrechnung wurden genehmigt. Zudem hat der Kantonsrat den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen unverändert auf 120 % bzw. 160 % der einfachen Steuer belassen.
  2. Zu meinem Bedauern wurde die Einzelinitiative EI 2/23: Zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) mit 69 zu 21 Stimmen erheblich erklärt. Ich erachte es als Fehler, eine Professionalisierung des Bankrates anzustreben und bin der Auffassung, dass wir einen Fehler machen mit dem Bestreben den Bankrat zu «entpolitisieren».
  3. Die Vorlage über eine Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde in der Schlussabstimmung mit 52 zu 38 Stimmen genehmigt. Nach ausufernder Diskussion im Rahmen der Detailberatung wurde mit der Festschreibung von zusätzlichen Fraktionsbeiträgen ein massgeblicher Inhalt der Vorlage aus dem Gesetz gestrichen. Aus Sicht der SVP sollte die Einführung einer staatlichen Parteienfinanzierung mit allen Mitteln verhindert werden. Offensichtlich will man nun aber eine Volksabstimmung umgehen, in dem die Erhöhung der Beiträge nicht über ein formelles Gesetz festgelegt werden sollen. Von diesem Standpunkt gesehen, erachte ich den Beschluss des Kantonsrates als Fehler.
  4. Die Motion M 10/23 «Energieplanungspflicht für grössere Gemeinden» wurde deutlich abgelehnt.

Komitee stösst ein Parkhausprojekt an

Komitee stösst ein Parkhausprojekt an 1280 720 Samuel Lütolf

Ein zweiköpfiges Komitee skizziert, wo und wie man im Küssnachter Dorfzentrum öffentliche Parkplätze schaffen könnte: in einem Parkhaus unter der Dorfhalde. Die Initianten sprechen von einer wegweisenden Idee.

In den letzten Jahren wurde es still um Parkhausideen für Küssnacht, nachdem das Stimmvolk mehrere Projekte versenkt hatte. In Luft aufgelöst hat sich das Parkplatzproblem im Dorfzentrum freilich nicht. Je nach Betroffenheit oder politischer Weltanschauung ist es mehr oder weniger akut. Auch der Bezirksrat hat die Parkplatzfrage wieder weit oben auf seiner To-do-Liste. Voraussichtlich in einigen Monaten wird er Vorschläge präsentieren. Welche Rolle dabei eine gänzlich neue Idee spielt, wird sich zeigen: Samuel Lütolf und Roman Suter schlagen nämlich vor, dass der Bezirk im Gebiet Dorfhalde ein unterirdisches Parkhaus mit rund 250 Abstellplätzen realisiert. Gemeinsam haben sie das ‹Komitee Parkhaus Dorfhalde› gegründet, eine entsprende Idee eingehend geprüft und am Montag den regionalen Medien präsentiert.

Zum ganzen Artikel im Freien Schweizer vom 24.11.2023