Beiträge Von :

Samuel Lütolf

Nein zur Diskriminierung und Spaltung

Nein zur Diskriminierung und Spaltung 1640 720 Samuel Lütolf

Gemäss aktuellem COVID-Gesetz müssen alle Corona-Massnahmen aufgehoben werden, sobald der impfwillige Teil der erwachsenen Bevölkerung geimpft ist (Art. 1a Abs. 2 COVID-19-Gesetz). Offensichtlich, obwohl diese Bedingung erfüllt ist, gelten nach wie vor Kapazitätsbeschränkungen und eine Zertifikatspflicht für öffentlich zugängliche Orte. Für mich ist klar, wenn sich nicht einmal der Bundesrat an ein Gesetz hält, kann dieses an der Urne unbedenklich versenkt werden.

Mit der Abstimmung über die Änderungen des COVID-19-Gesetzes am 28. November muss die schädliche Massnahmenpolitik des Bundesrates endlich beendet werden. Jeder hat die Möglichkeit sich zu schützen, auch ohne die Verschärfungen des COVID-Gesetzes. Sei dies mittels Impfung, Maske, Abstand halten oder zuhause bleiben.

Ein Nein verhindert aber die gefährliche Spaltung und Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung wie wir sie aktuell erleben. Stellen Sie sich vor, ein Besuch im Bordell ohne Zertifikat ist erlaubt, im Café oder Restaurant hingegen muss man ein Zertifikat vorweisen. Für einen Familienausflug in den Zoo ist ein Zertifikat ebenfalls Pflicht, im vollen Bus oder Zug braucht es wiederum kein Zertifikat. Ich bin nicht bereit diese völlig missratene und dermassen willkürliche Politik des Bundesrates weiter zu tolerieren. Vor allem nicht bei einer rekordtiefen Auslastung der Intensivstationen von schweizweit total 68.5% und lediglich 13.3% aufgrund von COVID-19. Ein Nein zum COVID-Gesetz ist der einzige Weg um die Pandemie zu beenden. Zurück zur Freiheit und zur Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Nein zum COVID-Gesetz.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Sessionsbericht vom 29. September 2021

Sessionsbericht vom 29. September 2021 1519 1080 Samuel Lütolf

Am 26. September tagte der Kantonsrat das erste mal nach den Sommerferien. Ursprünglich war vorgesehen das Transparenz-Gesetz zu beraten. Aufgrund von Anträgen aus der Kommission musste das Geschäft jedoch abtraktandiert werden. Trotzdem waren einige Geschäfte traktandiert.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten behandelten Geschäfte:

Positiv ???? ☀️ ????????

Bericht zu erheblich erklärter Motion M 22/19: Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer / Speerstrasse Reichenburg (RRB Nr. 540/2021)

Die heutigen Fahrbeziehungen zwischen dem Zubringer zur Autobahn und der Speerstrasse müsen dauerhaft gewährleistet und gesichert werden und es bedarf hierfür eines sicheren Knotens. Dies stellt auch der Bericht fest und wird vom ASTRA unterstützt. Der Kantonsrat hat den Bericht ebenfalls mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Negativ ☹️ ⛈ ????????

Kanton Schwyz zahlt nicht für Corona-Tests
Unser Postulat, welches weiterhin kostenlose vorsorgliche COVID-Tests forderte, wurde zu Beginn der Session zwar für dringlich erklärt und damit auf die Traktandenliste genommen. In der späteren Debatte sind die Mitte und Teile der SP-Fraktion jedoch wieder von ihrer ursprünglichen Position weggekommen und haben zusammen mit FDP und GLP das Postulat dann doch abgelehnt.

Mein Votum zur Klärung von Fragen zu unserem Postulat, leider reichte es am Schluss doch nicht. Damit fördern FDP, GLP, die Mitte und Teile der SP die Spaltung der Gesellschaft. Die Bevölkerung wird faktisch genötigt sich impfen zu lassen. Das ist nicht richtig.

20 Minuten: Live-Sendung zum Ausgang der Abstimmungen

20 Minuten: Live-Sendung zum Ausgang der Abstimmungen 1920 970 Samuel Lütolf

Zu Gast in der Live-Sendung von 20 Minuten zum Ausgang der Eidgenössischen Abstimmungen vom 26. September 2021. Thema waren die Ablehnung der 99%-Initiative sowie die Annahme der Vorlage «Ehe für alle».

Hier gehts zur Sendung:
https://www.20min.ch/story/ja-trend-zur-ehe-fuer-alle-so-reagieren-gegner-und-befuerworter-651997410599

Kanton soll vorsorgliche Corona-Tests notfalls übernehmen

Kanton soll vorsorgliche Corona-Tests notfalls übernehmen 1200 714 Samuel Lütolf

Am 22. September 2021 haben die Kantonsräte Roman Bürgi, Thomas Haas und Samuel Lütolf folgendes Postulat eingereicht:

Der Entscheid des Bundesrates, die Zertifikatspflicht auf weite Teile des öffentlichen Lebens auszuweiten, trifft vor allem jene Branchen hart, die bereits stark gelitten haben.

Dazu kommt, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, frühestens ab Oktober die Kosten für die Corona-Tests selbst bezahlen müssen. Wer sich das nicht leisten kann ist praktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Schülern und Studenten ist es teilweise sogar verunmöglicht die Ausbildung zu absolvieren. Aus Sicht der Postulanten ist diese grosse finanzielle Belastung – insbesondere für Junge und für weniger finanzkräftige Bürger – inakzeptabel.

Sollte der Bundesrat seinen Entscheid, vorsorgliche Corona-Tests zukünftig nur noch kostenpflichtig anzubieten, nicht mehr revidieren, fordert dieses Postulat den Kanton dazu auf, diese Kosten für Schwyzer Bürger zu übernehmen. Wie bisher soll bei einem negativen Testresultat ein COVID-Zertifikat mit einer Gültigkeit von 48 Stunden ausgestellt werden.

Konkret fordern die Postulanten, dass vorsorgliche Antigen-Schnelltests im Kanton Schwyz auch weiterhin kostenlos angeboten werden. Der Regierungsrat soll entscheiden, ob der Kanton nur für die Kosten der im Kanton Schwyz wohnhaften Personen oder auch für Arbeitnehmende im Kanton Schwyz aufkommen wird. Ein Test-Tourismus aus anderen Kantonen soll verhindert werden.

Weiter sind die Testmöglichkeiten im Kanton Schwyz begrenzt und sollen ausgeweitet werden. Die Schwyzer Bevölkerung soll sich in möglichst vielen Schwyzer Gemeinden testen lassen können. Das ist nicht nur für Privatpersonen wichtig, sondern auch für Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmende, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein COVID-Zertifikat vorweisen müssen.

Die Bedingungen für kostenlose Tests sollen sich an den bisher geltenden Bestimmungen des Bundes orientieren. Sollte sich der Bund irgendwann weigern die Kosten zu übernehmen, ohne die Zertifikatspflicht aufzuheben, dann soll der Kanton diese Kosten lückenlos übernehmen. Dies zumindest so lange wie die Zertifikatspflicht an öffentlich zugänglichen Orten gilt.

Wir danken dem Regierungsrat für die Umsetzung unseres Anliegens sollte der Vorstoss dringlich und erheblich erklärt werden.

Der Vorstoss wurde an der Sitzung vom 29. September 2021 vom Kantonsrat dringlich erklärt. In der Folge wurde die Erheblicherklärung gleichentags aber leider mit 52 zu 37 Stimmen abgelehnt.

Die Gemeinden als Kostenaufseher

Die Gemeinden als Kostenaufseher 150 150 Samuel Lütolf

Es gibt Menschen die in die Pflege kommen und für die Kosten selber nicht aufkommen können. Diese ungedeckten Pflegekosten wurden bis anhin über die Ergänzungsleistungen finanziert. Neu, aufgrund einer Gesetzesänderung des Bundes, muss die Pflegefinanzierung dafür aufkommen. Die Pflegefinanzierung muss durch die Gemeinde bezahlt werden. Weil die Ergänzungsleistungen bisher hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt wurden, steigen durch diese Anpassung die Kosten bei den Gemeinden.

Damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben, hätte der Kostenteiler zu Gunsten der Gemeinden angepasst werden sollen: 70% Kanton und 30% Gemeinde. Mit diesem Schlüssel hätte der Kanton insgesamt sogar 1.5 Mio. Franken mehr bezahlt als früher.

Der Kantonsrat hat den Teiler aber auf 100% Kanton und 0% Gemeinden abgeändert. Damit würden Kosten von jährlich rund 14 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton verschoben. Das Argument war, dass man die Gemeinden entlasten müsse. Bei den Befürwortern die sich nun für die Vorlage einsetzen, handelt es sich oft um Gemeinde und Bezirksräte die natürlich auf das eigene Kasseli schauen. Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Für mich greift dieser Blick aber zu kurz. Ich meine die Vorlage muss in erster Linie aus der Sicht der Bürger beurteilt werden. Wenn wir die 14 Millionen Franken neu im Kantonsbudget unterbringen, welches rund 1.6 Milliarden Franken beträgt, dann interessiert sich wahrscheinlich bald niemand mehr für die «paar Millionen». Wir lösen auch kein einziges Problem, wir schieben einfach Kosten hin und her. Und ob ich einen Franken beim Kanton oder bei der Gemeinde steuern muss, ist für mich als Steuerzahler irrelevant.

Was ich extrem wichtig finde: Wenn weiterhin die Gemeinden auch einen Teil der Kosten tragen müssen, dann wird die Entwicklung dieser Sozialkosten auch in Zukunft kritisch beäugt. Wir brauchen die Gemeinden als Kostenaufseher! Wenn nämlich niemand mehr genau hinschaut und ab und zu wieder reklamiert, dann steigen die Kosten mit Sicherheit.
Deshalb ist für mich klar, um mittel- bis langfristig steigende Kosten besser verhindern zu können, sollte die Änderung des Gesetzes abgelehnt werden. Lassen Sie uns stattdessen den 70/30 Teiler einführen, welcher die Ausgaben zwischen Kanton und Gemeinden fair aufteilt. Des Weiteren sollten wir Zentralisierungstendenzen wann immer möglich bekämpfen. Deshalb stimme ich überzeugt Nein zur Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen.

Kantonsrat Samuel Lütolf, Küssnacht am Rigi

99 Prozent? Nicht ganz Hundert!

99 Prozent? Nicht ganz Hundert! 2000 515 Samuel Lütolf

Wie es sich für Sozialisten gehört, liebt die JUSO das Kapital. Aber wehe jemand anders kann darüber verfügen. Oder noch schlimmer, sie müssen es selber verdienen. Deshalb sollen mit der 99%-Initiative Milliarden über den Staat umverteilt werden. Es soll ein weiterer Schritt unternommen werden, um die freie Marktwirtschaft und den Kapitalismus endlich zu überwinden und damit unseren Wohlstand zu begraben.

Die Initiative fordert eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen. Was jedoch alles unter den Begriff Kapitaleinkommen fällt ist unklar und im Rahmen des Steuerrechts bisher gar nicht definiert. Gemäss den Jungsozialisten sind Erträge aus Vermietung ebenso betroffen wie Dividenden und Zinserträge. Potenziell müssen auch Grundstückgewinne und Bezüge aus der Pensionskasse ab einem gewissen Schwellenwert mit 150% des Betrages zum Einkommen hinzugerechnet werden. Mit der Initiative würden Kapitalgewinne, bspw. auf Firmenanteilen, welche im Privateigentum gehalten werden, neu ebenfalls besteuert. Dieser Ansatz droht das Unternehmertum zu ruinieren! Am Schluss muss man die Firma verkaufen, um diese Steuern überhaupt bezahlen zu können. Die Unbestimmtheit der Initiative macht es jedoch schwierig zu sagen was effektiv passieren wird und führt zu grossen Unsicherheiten.

Offensichtlich ist aber, dass diese sozialistisch motivierte Initiative vorgibt, ein Problem zu bekämpfen, das in Tat und Wahrheit gar keines ist. Umverteilung war noch nie ein erfolgreiches Rezept, um Menschen mit tiefen Einkommen reicher zu machen. Die Initiative wird mit der höheren Belastung von Kapitaleinkommen am Schluss eben alle ärmer machen. Und das hat Gründe: Die Initiative verhindert durch die höhere Steuerbelastung, vor allem im Bereich von Familienbetrieben, Innovation und wichtige Investitionen. Damit werden über kurz oder lang unsere Schweizer KMUs geschwächt und Arbeitsplätze empfindlich gefährdet. Zudem sind Nachfolgelösungen bei Familienunternehmen zukünftig mit sehr grossen finanziellen Herausforderungen verbunden.

Die zusätzlichen Steuererträge sollen in Steuererleichterungen im Bereich der tiefen und mittleren Einkommen sowie für die Soziale Wohlfahrt eingesetzt werden. Weitere Steuererleichterungen für diese sind nur bedingt möglich, weil viele dieser Menschen bereits heute praktisch keine Steuern bezahlen. Die Sozialausgaben weiter zu erhöhen macht ebenfalls keinen Sinn. Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt betrugen im Jahr 2020 mehr als 36 Milliarden Franken, was über 40% der gesamten Ausgaben des Bundes entspricht. Infolge der Corona-Pandemie lagen die Ausgaben damit noch einmal fast 14 Milliarden über dem Betrag von 2019.

Die Initiative führt zu einer sozialistischen Umverteilung mit fremdem Geld, welches im Wirtschaftskreislauf definitiv viel sinnvoller und nachhaltiger investiert ist. Diese sozialistischen Träumereien müssen unterbunden werden. Ein weiteres Mal am 26. September mit einem deutlichen NEIN zur linksextremen 99%-Initiative.

Samuel Lütolf, Küssnacht am Rigi

Der Beitrag ist erschienen in der Zeitung «Die Idee», Ausgabe 3/2021

NEIN zu Staatsmedien! – Jetzt Referendum unterstützen

NEIN zu Staatsmedien! – Jetzt Referendum unterstützen 1920 1080 Samuel Lütolf

Mit dem neuen Medienförderungsgesetz welches das Parlament beschlossen hat sollen nun auch die privaten Medien von der Politik abhängig gemacht werden. Mediensubventionen in Millionenhöhe sind extrem heikel. Die Medien können Ihre Wächterfunktion nicht mehr wahrnehmen und werden abhängig vom Staat. Deshalb wird das neuen Medienförderungsgesetz mittels Referendum bekämpft. Bitte Unterstütze auch du das Referendum mit deiner Unterschrift unter:
https://team-freiheit.ch/unterschreiben/referendum-massnahmepaket-medien

Weiter Informationen zum Referendum findest du unter:
https://staatsmedien-nein.ch/

Quellenverzeichnis (Links abgerufen am 14. Juli 2021):

[1]
https://www.persoenlich.com/medien/so-verteilt-der-bundesrat-das-serafe-geld

[2]
https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuersatz-schweiz/

[3]
https://www.persoenlich.com/medien/verlegerprasident-unterstutzt-medienpaket

[4]
https://chmedia.ch/news/ch-media-mit-solidem-ergebnis-im-corona-jahr-2020
https://www.ringier.ch/de/media/annual-reports/jahresbericht-2020
https://unternehmen.nzz.ch/aktionariat/berichte/
https://reports.tx.group/de/2020/report/tx-group-geschaeftsbericht-2020

Massentests an den Schulen – Nur 3 von 10’000 Tests sind positiv!

Massentests an den Schulen – Nur 3 von 10’000 Tests sind positiv! 1200 714 Samuel Lütolf

Am 13. Juli 2021 haben Kantonsrat Samuel Lütolf und drei Mitunterzeichnende folgende Kleine Anfrage eingereicht:

Der Bundesrat will, dass nach den Sommerferien an den Schulen breit getestet wird. Dies hat er an seiner Pressekonferenz vom Mittwoch, 7. Juli 2021 von den Kantonen gefordert. Er habe «ein bisschen Mühe» damit, dass gewisse Kantone nicht mitmachen. Bundesrat Alain Berset sagte, wenn die Kantone in den Schulen nicht testen, drohe ihnen das Szenario, später schwerwiegendere Massnahmen ergreifen zu müssen.

Für die SVP sind diese Aussagen völlig inakzeptabel, insbesondere weil Massnahmen im Bereich der obligatorischen Schule gemäss Covid-19-Verordnung klar in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Gerade im Kanton Schwyz zeigt das unsinnige Massentest-Experiment an den Schulen, dass mittlerweile auf 6’817 durchgeführte Tests (Woche vom 28. Juni bis 3. Juli) an Schülern gerade mal 2 positiv individuelle Tests resultieren. Wir sprechen damit von einer Positivitätsrate von 0.03%.

Weil sich die beiden positiven Fälle auf zwei unterschiedliche Testpools verteilen, haben die positiv getesteten Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Mitschüler angesteckt. Trotzdem soll mit sinnlosen Massentests und grossem Aufwand nach den Sommerferien weiterhin nach symptomlosen und damit ungefährlichen positiven Kindern gesucht werden.

Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Welche Kriterien müssen für den Regierungsrat erfüllt sein, damit das obligatorische repetitive Testen nach den Sommerferien trotz den vorliegenden Resultaten nicht weitergeführt wird?
  2. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die Schulen nicht als Ansteckungsherde gezählt werden können und aufgrund der Ergebnisse davon ausgegangen werden kann, dass asymptomatische Schüler nicht zur Verbreitung des Virus beitragen? Wenn Nein, wie begründet er anders lautende Erkenntnisse?
  3. Wird sich der Kanton Schwyz aufgrund der Erkenntnisse in den vergangenen Wochen gegen obligatorische Massentests an den Schulen stellen, und auf der Zuständigkeit gem. Covid19-Verordnung über die besondere Lage beharren?

Die bürgerliche Mehrheit dominiert das Energiegesetz

Die bürgerliche Mehrheit dominiert das Energiegesetz 1718 742 Samuel Lütolf

Dieser Beitrag erschien am 2. Juli 2021 im Freien Schweizer:

Liebe Leserin, lieber Leser

Zu Beginn der Sommersession wählt der Schwyzer Kantonsrat jeweils einen neuen Ratspräsidenten. Mit 94 zu 0 Stimmen wurde dieses Jahr Thomas Hänggi aus Schindellegi ehrenvoll gewählt. Für die Dauer von einem Jahr wird der SVP-Kantonsrat das Amt des höchsten Schwyzers bekleiden und als Hauptaufgabe die Sitzungen des Schwyzer Kantonsrates leiten. Neben weiteren Wahlgeschäften hat der Kantonsrat am ersten Sessionstag den Jahresbericht sowie eine Revision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen genehmigt. Der Nachmittag wurde traditionsgemäss den Fraktionsausflügen gewidmet. 

Am zweiten Tag hatte der Kantonsrat über einige weitere Wahlgeschäfte und Berichte zu beschliessen, bevor es erst wirklich zur Sache ging. Zu Reden gab nämlich eine Vorstoss der SP, welcher die Einbürgerung von Ausländern erleichtern wollte. Das Begehren wurde schlussendlich jedoch deutlich abgelehnt. Im Anschluss startete die grosse Debatte über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Das Gesetz regelt die energetischen Vorschriften im Gebäudebereich anhand der Mustervorschriften der Kantonalen Energiedirektorenkonferenz, neue Vorschriften von Seiten des Bundes drängten uns als Kanton zu einer Überarbeitung.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie (RUVEKO) war die Teilrevision der Energiegesetzes auch für mich persönlich von hoher Bedeutung. Schon während der Beratung in der Kommission zeigten sich grosse politische Differenzen. Während die linke Seite vor allem Verschärfungen der Bestimmungen forderte, strebte die bürgerliche Seite an, die nicht zwingend nötigen Bestimmungen wegzulassen und die Revision auf das Wesentliche zu beschränken. 

Schlussendlich gelang es der SVP zusammen mit grossen Teilen der FDP und Teilen der CVP bis auf wenige Ausnahmen einen insgesamt bürgerlichen Kompromiss zu zimmern. In diesem Sinne wurden die Anträge der linken Ratsseite zur Verankerung von zusätzlichen Klimazielen abgelehnt. Beispielsweise konnte die Frist für den Ersatz von bestehenden elektrischen Widerstandsheizungen von ursprünglich 15 Jahren auf das Jahr 2050 verlängert werden. Oder was die neue Vorschrift punkto Eigenstromerzeugung bei Neubauten betrifft konnten die ursprünglich geplanten Sanktionen, falls Eigenstromerzeugung nicht möglich ist oder sich wirtschaftlich nicht lohnt, gestrichen werden. Ebenfalls wird neu entgegen der ursprünglichen Vorlage Rücksicht genommen auf Härtefälle und Übergangslösungen im Bereich des Wärmeerzeugerersatzes und die Ausnahmen für Gasheizungen mit Anteilen an Biogas konnten aufrechterhalten werden. 

Einem bürgerlichen Energiegesetz ohne unnötig viele neue Verbote und Bürokratie zum Durchbruch verholfen hat sicher auch das deutliche Signal aus der Abstimmung über das CO2-Gesetz am 13. Juni. Über 65% der Schwyzer Bevölkerung hatten dazu Nein gestimmt. Nach über vier Stunden kontroverser Debatte wurde das neue kantonale Energiegesetz schlussendlich mit 84 zu 7 Stimmen angenommen.

Nach der Debatte über das Energiegesetz wurde noch ein Postulat zur Erneuerung vom Leitbild erneuerbares Bauen erheblich erklärt und verschiedene Interpellationen behandelt bevor die Sitzung beendet und das Parlament in die Sommerpause entlassen wurde.

Sessionbericht vom 23./24. Juni 2021

Sessionbericht vom 23./24. Juni 2021 1125 908 Samuel Lütolf

Die Sommersession 2021 stand im Zeichen der Neuwahlen des neuen Kantonsratspräsidenten Thomas Hänggi sowie der Teilrevision des Energiegesetztes. Alles weitere lesen Sie in meinem Sessionsbericht über die Sommersession vom 23./24. Juni 2021.

Vielen Dank für das Interesse und freundliche Grüsse
Sämi Lütolf

Positiv ???? ☀️ ????????

Wahl des Kantonsratspräsidenten für ein Jahr
Zu Beginn der Session wurde der bisherige Vizepräsident Thomas Hänggi mit 94 zu 0 Stimmen zum neuen Kantonsratspräsidenten für ein Jahr gewählt. Thomas Hänggi kommt aus Schindellegi und sitzt für die SVP im Kantonsrat.

Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Der Bundesrat hat eine Inkassohilfeverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Mit der InkHV werden die Rahmenbedingungen für die Inkassohilfe geregelt. Das kantonale Recht hat nun eine oder mehrere Fachstellen für den Bereich der Inkassohilfe und Bevorschussung zu regeln. Aus diesem Grund soll das IhG revidiert werden. Ein strittiger Punkt betrifft den Minderheitsantrag der Kommission der verlangt, das die Kosten der Ausgleichskasse Schwyz vom Kanton und nicht wie vorgesehen von den Gemeinden getragen werden müssen. Die Regierung und auch die SVP-Fraktion hat diesen Antrag abgelehnt, die Zuständigkeit für die Inkassohilfe liegt nämlich bei den Gemeinden, deshalb soll auch die Finanzierung der Fachstelle bei der Ausgleichskasse durch die Gemeinden erfolgen. Der Kantonsrat ist der Argumentation gefolgt und hat den Minderheitsantrag abgelehnt.

Einzelinitiative EI 1/20: Bei Einbürgerungen die Mindestaufenthaltsdauer auf zwei Jahre festlegen
Die Einzelinitiative aus SP-Kreisen wollte die Einbürgerung von Ausländern erleichtern. Vor allem wurde argumentiert, dass die Einbürgerung für die Integration wichtig sei. Dies ist aus meiner Sicht totaler Humbug. Die Einbürgerung erfolgt zum Ende einer erfolgreichen Integration. Dementsprechend wurde die Erheblicherklärung der Einzelinitiative mit 58 zu 32 Stimmen deutlich abgelehnt was mich gefreut hat.

Kantonales Energiegesetz (RRB Nr. 839/2020 und RRB 313/2021)
Als Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie (RUVEKO) habe ich bereits bei der Kommissionsberatung aktiv mitgearbeitet. Dementsprechend war die Beratung der Teilrevision auch für mich von hoher Bedeutung. Die Teilrevision des Energiegesetzes geschieht auf Basis der Bundesgesetzgebung welche den Kantonen vorgibt gewisse Bestimmungen im Gebäudebereich zu erlassen. Unser Anliegen war es, dem mit Verbot und Sanktionen getränkten Gesetz die Zähne zu ziehen um eine möglichst schlanke Fassung des Gesetzes zu verabschieden. Deshalb wollten wir auch mit den anderen bürgerlichen Parteien zusammenarbeiten um die Mehrheiten auf der bürgerlichen Seite zu vereinen. Diesen Kurs habe ich sowohl in der vorberatenden Kommission aber auch in der Kantonsrats-Debatte konsequent vertreten.

Mein Eintretens-Votum für die SVP-Fraktion:

Im Wissen darum, dass die Vorlage, sollte sie auch abgelehnt werden, in der einen oder anderen Form sowieso wieder auf den Tisch kommt, haben wir uns nicht fundamental gegen die Revision ausgesprochen. Das Problem liegt bezüglich der Energiepolitik weniger auf der Stufe Kanton sondern bei der Bundespolitik. Von dem her haben wir uns zwar einspannen lassen, jedoch sind wir konsequent für eine schlanke und verträgliche Revision eingestanden. In der Debatte über das Gesetz hat der Kantonsrat schlussendlich praktisch alle Vorschläge von uns und der Kommission übernommen. Nach über vierstündiger Debatte haben wir uns in der SVP-Fraktion dann entschieden, der Revision grossmehrheitlich zuzustimmen. Die Zähne sind gezogen und die Revision bringt praktisch keine neue Vorschriften mit sich die wirklich einschneidend sind. Zudem hat die Abstimmung über das CO2-Gesetz vom 13. Juni stark dazu beigetragen, dass wir mit den bürgerlichen Positionen praktisch immer durchdringen konnten. Die Anträge von linker Seite wurden vom Kantonsrat konsequent abgelehnt und verworfen. Die Linke Seite war alles andere als glücklich mit dem Gesetz, nichts desto trotz hat auch die Linke Seite am Schluss zugestimmt. Schlussendlich bringt das Gesetz ja doch gewisse neue Vorschriften. Es wäre einfach extrem schwierig gewesen in einer Abstimmung zu erklären, mann müsse das Gesetz ablehnen weil es noch zu wenig scharf ist.

Persönlich habe ich mich sehr darüber gefreut, dass wir die Gesetzesrevision in einer sehr vernünftigen Art und Weise prägen konnten und die bürgerliche Zusammenarbeit gut funktioniert hat. Das neue Gesetz berücksichtigt Einzelfälle und kommt ohne Sanktionen aus. Die Bestandesgarantie wird gewahrt und Verbote kommen praktisch nicht zum Einsatz. In der Schlussabstimmung wurde das Energiegesetz sodann mit 84 zu 7 Stimmen angenommen.

Negativ ☹️ ⛈ ????????

Heizungsparagraf mit 41 zu 39 Stimmen angenommen
Die SVP und die FDP wollten einen § aus dem Gesetz streichen der Vorschriften enthielt wonach Aussenheizungen nur noch erneuerbar geheizt werden dürfen. Die Vorschrift ist überflüssig, betrifft ganz wenige Fälle und vor allem dienen Aussenheizungen sicherheitstechnischen Aspekten. Leider waren einige Kollegen aus FDP und SVP gerade nicht anwesend im Saal als es zur Abstimmung über die Streichung dieses § kam weshalb dieser knapp nicht gestrichen wurde. Das war wirklich sehr schade und hat mein Fazit über die Beratung des Energiegesetzes als einziges ein wenig getrübt.