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Samuel Lütolf

Session vom 14. Dezember 2022

Session vom 14. Dezember 2022 1280 809 Samuel Lütolf

Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Kantonsrates im Überblick:

  1. Die beiden neuen Regierungsratsmitglieder Damian Meier und Xaver Schuler schwören den Amtseid.
  2. Beratung vom Aufgaben- und Finanzplan 2023-2026
    Der Steuerfuss für natürliche Personen wird auf 120 % der einfachen Steuer festgesetzt.
    Der Steuerfuss für juristische Personen wird auf 160 % der einfachen Steuer festgesetzt.
  3. Die Motion M 16/21 «Höhere Entschädigung für Denkmalschutz» ist mit 77 zu 18 Stimmen erheblich erklärt worden.

Session vom 23. November 2022

Session vom 23. November 2022 1280 757 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Beschlüsse des Kantonsrates in Kürze:

  1. Der Kantonsrat hat die Ausgabenbewilligung zur Mitfinanzierung der Erschliessung «Brunnen Nord» mit 89 zu 3 Stimmen genehmigt.
  2. Der Kantonsrat stimmt der Teilrevision des Volksschulgesetzes nach langer Debatte mit 73 zu 19 Stimmen zu.
  3. Das Grundangebot des regionalen öffentlichen Verkehrs für den Zeitraum 2024–2027 wurde mit 91 zu 0 Stimmen genehmigt.
  4. Die Motion M 7/22 «Behebung des Fiskalschocks für Unternehmensstiftungen nach Einführung STAF» ist mit 31 zu 58 Stimmen nicht erheblich erklärt worden.

Neues Magistratsgesetz ist teurer!

Neues Magistratsgesetz ist teurer! 1649 1080 Samuel Lütolf

Mit dem Magistratsgesetz sollten ursprünglich Fragen betreffend den Anstellungsbedingungen der Richter und Regierungsräte geklärt, das Ruhegehalt für Regierungsräte abgeschafft und das sogenannte Vollamt eingeführt werden. Punkte, welche ich befürwortet hätte. 

In der Gesamtbetrachtung fällt die Vorlage aber leider durch. Die saftige Lohnerhöhung von CHF 70’000 ist völlig unverständlich und unbegründet. Bereits heute beziehen Regierungsräte ein sehr ansehnliches Gehalt von rund CHF 180‘000. 

Es wird sogar behauptet, es handle sich durch die Abschaffung des Ruhegehalts um eine Sparvorlage. Fake News! Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Ruhegehälter haben in den letzten 12 Jahren rund CHF 520’000 betragen. In der einfachen Berechnung liegen die Kosten für die Lohnerhöhung mit CHF 490‘000 (7 Regierungsräte * CHF 70‘000) zwar tiefer, man darf aber nicht vergessen, die Arbeitgeberbeiträge einzurechnen. Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen kostet die neue Vorlage mindestens CHF 570‘000 und damit rund CHF 50‘000 mehr als das alte Modell. Die zusätzlichen Kosten für die neue Rücktrittsprämie von CHF 125’000 sind in dieser Berechnung noch nicht einmal berücksichtigt.

Die massive Lohnerhöhung für Regierungsräte ist somit ungerechtfertigt und übertrieben. Der alte Zopf Ruhegehalt wird nicht abgeschnitten sondern ersetzt mit einem neuen alten Zopf in Form von vergoldeten Rücktrittsprämien. Aus diesen Gründen empfehle ich die Vorlage abzulehnen. Die Ablehnung ermöglicht es, eine vernünftigere Vorlage auszuarbeiten.

Samuel Lütolf,
Kantonsrat SVP,
Küssnacht am Rigi

Kantonale Abstimmung: Nein zum Gesetz über Magistratspersonen

Kantonale Abstimmung: Nein zum Gesetz über Magistratspersonen 1920 1080 Samuel Lütolf

Das neue Gesetz über Magistratspersonen gehört abgelehnt. Im Video die Gründe und mehr dazu.

Session vom 26. Oktober 2022

Session vom 26. Oktober 2022 1280 853 Samuel Lütolf

Die Beschlüsse aus der KR-Sitzung vom 26. Oktober 2022 in Kürze:

  1. Der Kantonsrat stimmt der Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative)» mit 59 zu 31 Stimmen zu.
  2. Der Kantonsrat stimmt einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes mit 91 zu 0 Stimmen zu. Die Mindestentschädigung bei der Enteignung für Landwirtschaftsland wird damit auf CHF 20.– angehoben.
  3. Die Motion M 6/22 «Bürgerfreundliches Amtsblatt» wird mit 40 zu 52 Stimmen nicht in ein Postulat umgewandelt und mit 56 zu 37 Stimmen als Motion erheblich erklärt.
  4. Der Prüfbericht der Interkantonalen Geschäftsprüfungskommission zum Jahresbericht 2021 des Laboratoriums der Urkantone (LdU) wird zur Kenntnis genommen.
  5. Der Prüfbericht der Interkantonalen Fachhochschulkommission zum Jahresbericht 2021 der Fachhochschule Zentralschweiz wird zur Kenntnis genommen.

Session vom 28. September 2022

Session vom 28. September 2022 1280 853 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheidungen des Kantonsrates im Überblick:

  1. In der Schlussabstimmung wird der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» mit 57 zu 35 Stimmen angenommen. Die Initiative selber hat der Kantonsrat mit 48 zu 44 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
  2. Nach der Eintretensdebatte und der Detailberatung wird der Bericht Strategie öffentlicher Verkehr 2040 mit 87 zu 3 Stimmen mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  3. Die Motion M 16/21 «Übertragung der Kantonsratssitzungen mit Livestream» ist mit 46 zu 42 Stimmen erheblich erklärt worden.
  4. Die Motion M 14/21 «Verteilung der Grundstückgewinnsteuer – zurück auf Feld eins» wird mit 71 zu 17 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und mit 22 zu 66 Stimmen als Postulat nicht erheblich erklärt.
  5. Der Bericht zu den Postulaten P 9/13 und P 15/13: Hochwasserschutz Lauerzersee wurde mit 41 zu 43 Stimmen ohne Zustimmung zur Kenntnis genommen.
  6. Die Motion M 3/22 «Zeitgemässe Fraktionsbeiträge anstatt Mandatssteuern» wurde mit 53 zu 25 Stimmen erheblich erklärt.

Bürokraten-Verbände

Bürokraten-Verbände 1240 827 Samuel Lütolf

Seit Jahren verzögern und behindern Umweltverbände wichtige Infrastrukturprojekte im Kanton Schwyz. So beispielsweise blockieren der «Schwyzer Heimatschutz» und «Birdlife» aktuell den Ausbau der H8. Am Axen sind es der «Verkehrsclub der Schweiz (VCS)», der «Verein Alpen-Initiative» sowie die «Ärzte für die Umwelt» die mit ihrem «interkantonalen Axenkomitee» die neuen Axenstrasse verhindern wollen.

Die genannten Verbände provozieren mit ihren Einsprachen und Beschwerden immer neue Verfahren und Gerichtsprozesse. Dabei wird systematisch das primitive Ziel verfolgt, durch zermürbende Bürokratie alles zu verhindern, was nicht der zerstörerischen links-grünen Ideologie entspricht.

Inzwischen verursachen die Gebaren dieser bürokratischen Umwelt-Verbände nicht nur einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden, sondern schlagen sich auch auf die Verkehrssicherheit nieder. Offensichtlich werden grosse Mengen Spendengelder missbraucht, um aufwendige Rechtsverfahren zu finanzieren, die nichts und niemanden weiterbringen. Deshalb ist es jedem zu empfehlen, Spenden an solche Bürokraten-Verbände künftig besser zu unterlassen.

Samuel Lütolf, Kantonsrat SVP, Küssnacht am Rigi

Session vom 29. und 30. Juni 2023

Session vom 29. und 30. Juni 2023 1280 960 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Geschäfte der Sommersession des Kantonsrates in Kürze:

  1. KR Dr. Roger Brändli, Reichenburg, wird mit 93 zu 0 Stimmen zum Kantonsratspräsidenten für das Amtsjahr 2022/2023 gewählt.
  2. Nach der Eintretensdebatte und der Detailberatung wird der Jahresbericht 2021 mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.
  3. Landesstatthalter RR André Rüegsegger wird zum Landammann gewählt.
  4. Die Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen wird in der Schlussabstimmung mit 90 zu 3 Stimmen genehmigt.
  5. Der Kantonsrat beschliesst die Teilrevision vom Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz nach der Detailberatung in der Schlussabstimmung mit 84 zu 3 Stimmen.
  6. Die Motion M 11/21 «Prämienverbilligung wenigstens so hoch wie der nationale Durchschnitt» wird mit 16 zu 77 Stimmen nicht erheblich erklärt.
  7. Die Motion M 15/21 «Der Kanton übernimmt 100% der Prämienverbilligung» wird ohne Gegenstimme in ein Postulat umgewandelt und mit 52 zu 36 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.
  8. Die Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse Nr. 390 auf dem Abschnitt Holeneich – Lägeten, Tuggen wurde mit 83 zu 0 Stimmen genehmigt.
  9. Zum Schluss wurde die Motion M 13/21 «Strafrecht – Das letzte Mittel zur Durchsetzung der Rechtsordnung bei Bauvorhaben» in ein Postulat umgewandelt und mit 67 zu 17 Stimmen als Postulat erheblich erklärt.

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?

Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 31. Mai 2022 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Roman Bürgi und Samuel Lütolf die Interpellation «Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?» eingereicht:

Am 6. März 2022 erteilte das Bundesparlament durch die Annahme des Nachtragkredits von CHF 5.7 Mio. dem Bundesrat den Auftrag, Not-Sofortmassnahmen im Rahmen der JSV Art. 10ter Abs. 1, lt. d zu ermöglichen.

Am 9. Mai 2022, präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Katalog von temporären Massnahmen, welche zum Ziel haben, mit zusätzlichen Hilfestellungen die Weidetierhalter auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) und im Sömmerungsgebiet zum Schutz der Weidetiere zu unterstützen. Am 19. Mai 2022 hat das BAFU per Medienmitteilung die Öffentlichkeit und die Kantone darüber informiert.

Aus der Analyse des ersten Entwurfs, der vom BAFU vorgeschlagenen temporären Massnahmen geht hervor, dass in erster Linie Alpen unterstützt werden sollen, welche bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben und als zumutbar schützbare Sömmerungsbetriebe gelten. In der finalen Version verweist das BAFU auf die Kompetenz der Kantone, Weidegebiete mit installierten Schutzvorkehrungen aus dem Anhang 3 der Vollzugshilfe Herdenschutz und den temporären Massnahmen als geschützt zu deklarieren.

Damit delegiert der Bund die Verantwortung an die Kantonalen Landwirtschaftsämter. Diese sind gefordert, für den Sommer 2022 ihre Weidegebiete nach schützbar / nicht schützbar einzuschätzen und entsprechend Massnahmen zu definieren. Das Kompetenzwirrwarr zwischen den Behörden ist perfekt, die angekündigten temporären Massnahmen kommen kurz vor der Alpsaison sehr spät. Die Kantone sind kaum gerüstet, die Vorgaben des BAFU zu erfüllen.

Das Ziel der Initiantin der Not-Sofortmassnahmen, Nationalrätin Monika Rüegger, für den Sommer 2022 war es, den Alpbetrieben zu Hilfe zu eilen, die nicht oder nur schwer schützbar sind. Mit diesen temporären Massnahmen sollten die in ihrer Existenz bedrohten, nicht schützbaren Alpen gestärkt werden in der Hoffnung, dass ein künftiges griffiges Jagdgesetz die Ausbreitung der Grossraubtiere in geordnete Bahnen lenkt. Die Kantone hätten von Beginn weg über ihre Aufgabe und die Stossrichtung der zusätzlichen Massnahmen informiert werden müssen.

Die Massnahmen wurden mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgesprochen. Im vorliegenden Agrarpaket 2022 macht das BLW klar, dass auf die nicht schützbaren Weidegebiete Druck für Überlegung zur künftigen Nutzung dieser Gebiete aufgebaut werden soll (Bericht Landwirtschaftliches Verordnungspaket S.18).

Es herrscht zwischen dem BAFU und dem BLW offenbar der Konsens, dass schwer zu schützende Weidegebiete mittelfristig keine Existenzberechtigung haben und zur Aufgabe gezwungen werden sollen.

Dies widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft mit der Pflege der Landschaft und der dezentralen Besiedelung, es schadet der Strategie der Nutzung regionaler Ressourcen zur Sicherung der Ernährungsautonomie und es widerspricht den Zielen der Tourismusregionen, mit intakten Kulturlandschaften und lokalen Produkten zu werben. Vergandung und Verbuschung gehen einher mit dem Verlust an Biodiversität und der Erhöhung der Gefahren von Murgängen und Hangrutschungen.

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, sich uneingeschränkt für den Erhalt der einheimischen Land- und Alpwirtschaft einzusetzen auch in schwer zu schützenden Weidegebieten? Oder sollen die positiven Aspekte der flächendeckenden Bewirtschaftung bis in die entlegensten Berggebiete zugunsten einer uneingeschränkten Ausbreitung der Wolfspopulation geopfert werden?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, über eine künftige Strategie der Grossraubtierpolitik mit allen Betroffenen, bestehend aus Vertretern von Tourismus, Landwirtschaft und Jägerschaft, in den Dialog zu treten bzw. diesen weiterzuführen?
  3. Ist der Regierungsrat bereit, auf die Forderung von Vorranggebieten für die Weidetierhaltung einzutreten, welche in die Ausarbeitung des in der Beratung befindlichen revidierten Jagdgesetzes einfliessen kann?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten genügend Gewicht einzuräumen, die damit bedeutende Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen und dem Schutz des Menschen Vorrang zu geben?

Antwort des Regierungsrates vom 2. November 2022:
RRB Nr. 817/2022

Session vom 25. Mai 2022

Session vom 25. Mai 2022 1280 890 Samuel Lütolf

Die wichtigsten Entscheide des Kantonsrates in Kürze:

  1. Der Kantonsrat wählt mit 49 Stimmen Thomas Rentsch, Lachen, als neues vollamtliches Mitglied des
    Verwaltungsgerichtes und mit 92 Stimmen Milena Holzgang, Ibach, als neues teilamtliches Mitglied des Zwangsmassnahmengerichtes.
  2. Der Kantonsrat genehmigte die Teilrevision vom Pensionskassengesetz mit 79 zu 10 Stimmen.
  3. Mit 73 zu 15 Stimmen hat der Kantonsrat einer Teilrevision vom Personal- und Besoldungsgesetz nach einer intensiven Detailberatung zugestimmt.
  4. Mit 79 zu 6 Stimmen stimmte der Kantonsrat in der Schlussabstimmung dem Gesetz über Magistratspersonen zu.