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Samuel Lütolf

Wie viel wird das neue CO2-Gesetz die öffentliche Hand kosten?

Wie viel wird das neue CO2-Gesetz die öffentliche Hand kosten? 1200 714 Samuel Lütolf

Am 18. November 2020 haben die Kantonsräte Samuel Lütolf, Thomas Hänggi und Markus
Feusi folgende Interpellation eingereicht:

Am 25. September 2020 wurde in Bern die Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen. Die
liberalen Grundsätze unserer Wirtschaft werden durch dieses Gesetz total untergraben. Doch der
Erfolg der Schweiz beruht nicht auf bevormundenden Gesetzen, sondern auf Freiheit und Eigenverantwortung. Bis heute wird der Fortschritt, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes,
dank der Investitionen mittelständischer Unternehmen (KMU) in neue Technologien und in innovative Produkte erzielt.

Die Schweiz hat enorme Anstrengungen unternommen und ihren Pro-Kopf-Ausstoss in den vergangenen Jahren stark reduziert, und das mehrheitlich ohne Verbote und andere bürokratische
Massnahmen, die unserer Wettbewerbsfähigkeit schaden. Als Beispiel gilt hier der Gebäudebereich, seit 1990 konnten die Emissionen gemäss Bundesamt für Statistik um ganze 40% reduziert werden. Es ist auch bekannt, dass der Hauptfaktor für den Anstieg der CO2-Emissionen und
die geringere Wahrnehmung der bereits unternommenen Anstrengungen die Zuwanderung ist,
welche die Effizienzgewinne der CO2-Emissionen zunichtemachen. Das Grundproblem wird also
durch das neue CO2-Gesetz nicht angegangen.

Die Kosten dieses neuen Gesetzes werden für die Schweiz auf 30 bis 40 Milliarden Franken geschätzt: 12 Rappen mehr für Benzin und Diesel, was eine Familie 400 Franken pro Jahr kosten
kann, die Verdoppelung der CO2-Steuer auf Öl und Gas, was eine Familie zusätzlich 800 Franken pro Jahr kosten kann, die Steuer auf Flugtickets, welche eine Familie zusätzlich 500 Franken pro Jahr kosten kann.

Diese neuen Steuern treffen den arbeitenden Mittelstand erneut hart, werden aber auch die Finanzen der Gemeinden und Kantone belasten.

Daher stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Wie viel wird es den Kanton Schwyz kosten, das neue Bundesgesetz über die Verminderung
    von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) umzusetzen?
  2. Wie schätzt der Kanton Schwyz die Kosten des neuen Gesetzes für unsere Bezirke und Gemeinden?

Zur Interpellation I 23/20

Sessionsbericht vom 18. November 2020

Sessionsbericht vom 18. November 2020 1400 934 Samuel Lütolf

Die Oktober-Session wurde aufgrund der stark ansteigenden Fallzahlen im Kanton Schwyz abgesagt. Am 18. November waren daher insgesamt 27 Geschäfte traktandiert. Im Fokus standen vor allem die Genehmigung der Finanzen verschiedener grosser Bauprojekte und viele Vorstösse. Nachfolgend möchte ich einige Geschäfte kurz erläutern. Glücklicherweise überwiegend positiv. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und beste Grüsse
Sämi Lütolf

Positiv ???? ☀️ ????????

Neues Mitglied des Kantonsrates: Roland Müller, Bezirk Küssnacht
An der vergangenen Session wurde der Küssnachter Roli Müller, an Stelle von SVP-Kantonsrat Matthias Ulrich der zurückgetreten ist, als Kantonsrat vereidigt. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit meinem neuen Küssnachter Kollegen im Schwyzer Kantonsrat und wünsche viel Glück und Erfolg! Herzlich willkommen lieber Roli!

Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen (RRB Nr. 437/2020)
Der Reservesatz der Schwyzer Ausgleichskasse ist auf über 75% angestiegen. Das ermöglichte eine Erhöhung der Kinderzulagen von Fr. 220.– auf neu Fr. 230.– und der Ausbildungszulagen von Fr. 270 auf Fr. 280.–. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz für die Arbeitgeber von 1.4% auf 1.3% reduziert. Diese ausgewogene Anpassung wurde mit nur 8 Gegenstimmen angenommen was mich sehr gefreut hat.

Motion M 4/20:
Einführung eines variablen innerkantonalen Schulgeldes auf Sekundarstufe I (RRB Nr. 445/2020)
Die Motion verlangt eine Anpassung des Volksschulgesetzes um das innerkantonale Schulgeld für die Sekunderstufe genauer zu regeln. Heute wird das Schulgeld durch Vereinbarung zwischen den Bezirken geregelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies oftmals nicht optimal funktioniert. Die Motion wurde breit unterstützt und erheblich erklärt was ich persönlich ebenfalls befürwortet habe.

Motion M 5/20: Demokratie statt Päcklipolitik – Änderung des Wahlgesetzes für einen echten
Majorz (RRB Nr. 636/2020)

Die Motion aus CVP-Kreisen fordert eine Anpassung des Wahlsystems im Kanton was Majorzwahlen betrifft. Bis anhin wurden Listenvorschläge an die Wähler verschickt. Dies hat oftmals dazu geführt, dass Parteien oder Gruppierungen zusammengespannt haben um ihre entsprechenden Kandidaten gegenseitig zu unterstützen. Leider weisst der Vorstoss einige Mängel auf. So fordert er die Einführung der Änderung nur auf Ebene Kanton. Bezirke und Gemeinden sollen weiterhin selber wählen können wie sie ihr Wahlsystem ausgeschalten möchten. Das erweist sich wohl wenig praktikabel, so führt dies wohl eher zu Verwirrung bei den Wählern. Allgemein finde ich die Kritik aus den Reihen der CVP, das heutige Wahlsystem sei nicht zu wenig demokratisch ein wenig übertrieben. Zudem muss man sehen, dass die Kritik aus einer Partei kommt, die bis in die 2000er Jahre beispielsweise eine absolute Mehrheit im Regierungsrat stellte oder bei den Nationalratswahlen 7 Listenvorschläge einreicht. Auch bei den letzten Ständeratswahlen hat die CVP davon profitiert als die SP den CVP Kandidaten auf Ihrer Liste geführt hat. Nun grundsätzlich befürworte ich das Anliegen, denn auch ich bin der Meinung dass das Wahlsystem auf die eine oder andere Art verbessert werden kann. Weil aber die Motion zu eng gefasst ist und einige Mängel aufweist, habe ich zusammen mit der SVP-Fraktion für die Umwandlung der Motion in ein weniger verbindliches Postulat votiert. Schlussendlich wurde das Postulat erheblich erklärt. So hat nun der Regierungsrat den Auftrag, eine Auslegeordnung zu machen, ob eine Anpassung des Wahlsystems sinnvoll ist und inwiefern das ausgestaltet werden könnte. Das befürworte ich, denn solche Anpassungen wichtiger Volksrechte in einer Demokratie müssen gut abgewogen und beim Beschluss ausgereift sein.

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz in Pfäffikon (RRB Nr. 683/2020 und RRB Nr. 762/2020)
Nach Ablehnung der Ausgabenbewilligung Franken für den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz, welche zu einer Zusammenlegung der beiden Schulen in Pfäffikon und Nuolen geführt hätte, musste nun ein Ersatzprojekt her. Denn trotz allem sind die Mängel an der Schule in Pfäffikon ausgewiesen, wodurch diese dringend Ersetzt werden muss. Die Ausgabenbewilligung über 82.5 Mio. Franken wurde einstimmig genehmigt. Ebenfalls wurde die Ausgabenbewilligung für die Einstellhalle über 3 Mio. Franken mit solidem Mehr genehmigt. Die Ausgabenbewilligungen habe ich persönlich ebenfalls befürwortet.

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Planungskredit der Sanierung und Standortentwicklung der KSA Nuolen (RRB Nr. 684/2020)
Aufgrund der oben bereits genannten Volksabstimmung, welche zum Ausdruck brachte, dass in der Ausserschwyz weiterhin zwei Schulstandorte betrieben werden sollen, hat der Kantonsrat ebenfalls einen Planungskredit für den Ersatzbau in Nuolen über Fr. 1.65 Millionen Franken genehmigt.

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 auf dem Abschnitt Merlischachen – Sumpf, Bezirk Küssnacht (RRB Nr. 685/2020)
In seiner Sitzung vom 18. November hat der Kantonsart ebenfalls eine Ausgabenbewilligung über 10.5 Millionen Franken für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 auf dem Abschnitt Merlischachen –Sumpf im Bezirk Küssnacht bewilligt.

Fragestunde

Im Bezirk Küssnacht stand über längere Zeit zur Debatte ob ein Asylheim im Luterbach gebaut werden soll. Die SVP Küssnacht und ich selber haben bereits die Planung eines solchen Heims aktiv bekämpft. Vor dem Hintergrund, dass der Bau Millionen kostet und die Effekte durchwegs negativ sind. In meiner Frage an den Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud wollte ich wissen wie es mit der Planbarkeit der Asylzahlen in naher Zukunft aussieht. Dank seiner Antwort ist nun klar, der Verteilschlüssel an die Gemeinden wird reduziert und man wird versuchen diesen stabil zu halten. Das bedeutet auch die Asylzahlen in Küssnacht werden kontinuierlich tief bleiben falls nicht unvorhergesehen äussere Einflüsse eintreffen. Somit ist ein Asylbau in Küssnacht auch in Zukunft nicht nötig.

Negativ ☹️ ⛈ ????????

Motion M 9/20: Jagdhunde auf der Hochwildjagd (RRB Nr. 672/2020)
In meiner politischen Arbeit sind die Werte Freiheit und Eigenverantwortung sehr zentral. Deshalb habe ich mich gegen diese Motion gestellt. Ich finde es stossend, dass durch die Annahme dieses Vorstosses, nun allen Jägern verboten werden soll, Hunde, die nicht im Schweisshundpikett eingetragen sind, aber sehr wohl über eine Gehorsams- uns Ablegeprüfung verfügen, auf der Hochwildjagd mitzuführen. Dies aufgrund einiger weniger Zwischenfälle, wo diese Hunde widerrechtlich von der Leine gelassen wurden um eine Nachsuche zu machen. Aufgrund von Einzelfällen sollte man nicht neue Paragraphen in ein Gesetz schreiben. Meines Erachtens sollte Fehlverhalten bestraft werden, und alle andern die sich an die Regeln halten sollten ihre Hunde weiterhin mitführen dürfen. Leider wurde die Motion erheblich erklärt, und damit wird in naher Zukunft eine neue Vorschrift in das Schwyzer Gesetzeswerk aufgenommen welche aus meiner Sicht völlig unnötig und übertrieben ist.

Nein zum überrissenen Gegenvorschlag

Nein zum überrissenen Gegenvorschlag 1244 1080 Samuel Lütolf

Das Energieförderprogramm soll von heute jährlich 2 Mio. Franken um bis zu 7.5 Mio. Franken aufgestockt werden. Davon 2.5 Mio. kantonaler Beitrag und ca. 5 Mio. vom Bund. Der vernünftige Kompromissvorschlag vom Regierungsrat mit 1 Mio. kantonalem Beitrag wurde durch den Kantonsrat leider verworfen. Der neue überdotierte Geldtopf wird natürlich Begehrlichkeiten wecken. Diese richten sich fortan nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel anstatt nach dem echten Bedarf. So werden Projekte subventioniert, nicht weil sie sinnvoll sind sondern einfach um das Geld abzuholen. Schön für die, die das Geld bekommen. Aber sicher nicht Sinn der Übung. Und egal ob Bund, Kanton oder Gemeinde, wir sollten immer sorgsam mit den öffentlichen Geldern umgehen. Privat verteile ich das Geld ja auch nicht unnötig, nur weil ich es kann. Irgendwer muss es am Schluss immer bezahlen, in diesem Fall sind es wir alle über die Steuern und CO2-Abgaben. Ein weiterer Punkt ist, dass bereits nächstes Jahr eine umfassende Revision des kantonalen Energiegesetzes geplant ist. Hierbei werden die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung der Gelder weitgehend überarbeitet. Eigentlich sollte man nachweisen wie viel Geld wir brauchen, und dann das Geld zur Verfügung stellen. Jetzt sprechen wir das Geld und schauen dann wie verteilen. Total falsch! Der Gegenvorschlag ist daher übertrieben, überhaupt nicht zielführend und kommt komplett zu falschen Zeitpunkt. Ein Nein ebnet den Weg für eine vernünftigere Variante.

Kantonsrat Samuel Lütolf,
Küssnacht am Rigi

Pro und Kontra Energieförderung – Freier Schweizer vom 17.11.2020

Echtes Hopp Schwyz: Eigene Ressourcen im Kanton Schwyz nutzen

Echtes Hopp Schwyz: Eigene Ressourcen im Kanton Schwyz nutzen 1200 714 Samuel Lütolf

Am 11. November 2020 haben die Kantonsräte Martin Brun, Samuel Lütolf, Ralf Schmid, Andrea Keller, Adolf Fässler und Daniel Kälin ein Postulat zur stärkeren Förderung der einheimischen Ressourcen eingereicht.

Zum Postulat 6/20 – Echtes Hopp Schwyz: Eigene Ressourcen im Kanton Schwyz nutzen

Das Ausmass der negativen wirtschaftlichen Auswirkung, welche durch die Corona-Krise auf das Schwyzer Gewerbe zukommen wird ist derzeit schwer abzuschätzen. In vielen Branchen sind die Auswirkungen jedoch bereits heute spürbar und es wird andauern. Offensichtlich gibt es kein Patentrezept um die Auswirkungen einzudämmen und die optimalen Voraussetzungen für eine schnell Erholung der Unternehmen im Kanton Schwyz  zu schaffen. Die Politik kann jedoch ihren Teil dazu beitragen, in dem sie die optimalen Voraussetzungen schafft um eine positive Entwicklung zu erreichen.

In dieser Hinsicht will die SVP mit ihrem Postulat die Regierung beauftragen, Möglichkeiten zu prüfen, die eigenen Ressourcen aus dem Kanton Schwyz besser zu nutzen. Wär es beispielsweise nicht sinnvoll für den Bau der HZI in Ibach einheimisches Holz zu verwenden? Gleiches gilt natürlich für andere Projekte und Ressourcen wie Kies, Sand, Steinblöcke sowie alles weitere was in unserem Kanton genügend vorhanden ist. So erhalten wir auch unsere Arbeitsplätze, das ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Zudem haben kurze Wege immer auch einen positiven Einfluss auf unsere Umweltbilanz. Gewisse Rahmenbedingungen sind gegeben, jedoch gilt es unsere Möglichkeiten optimal zu nutzen um auf der politischen Ebene eine möglichst gute und wirksame Standortförderung zu betreiben.

Aus diesen Überlegungen fordert der Vorstoss zusätzlichen zu einer Prüfung einer Änderung des kantonalen Rechts die öffentliche Hand auf, mit gutem Vorbild voranzugehen und vor allem bei öffentlichen Bauten die submissionsrechtlichen Möglichkeiten maximal zu Gunsten der einheimischen Produkte und Dienstleistungen auszuschöpfen. In diesem Sinne: Hopp Schwyz!!

Freier Schweizer: Sollen Parteipäckli wirklich abgeschafft werden?

Freier Schweizer: Sollen Parteipäckli wirklich abgeschafft werden? 150 150 Samuel Lütolf

Meine Meinung zur kürzliche lancierten Majorzinitiative:

Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Anliegen die Majorzwahlen anders zu gestalten. Anders als im Vorstoss wird die Änderungen nun auf allen Ebenen angestrebt. Das begrüsse ich sehr und so kann ich das allenfalls sogar befürworten. Der Vorstoss wird in der nächsten Kantonsrat-Session Thema sein.

Ich habe jedoch den Eindruck, dass gewisse Initianten wahrscheinlich die falschen Hoffnungen in diese Initiative setzen. Wenn die CVP nicht weiter Wählerprozenten verlieren möchte, dann ist es wahrscheinlich nicht zielführend den Wählern vorzuwerfen Sie seien nicht fähig die Wahlunterlagen auszufüllen, am Wahlsystem zu schrauben oder den Parteinamen zu ändern. Vielmehr ist gute und fundierte inhaltliche Politik gefragt. Dass diese Initiative zu komplett anderen Wahlergebnissen führt, das bezweifle ich.

Hier gehts zum ganzen Bericht des Freien Schweizers vom 6. November 2020

SRF Regionaljournal vom 4. November 2020

SRF Regionaljournal vom 4. November 2020 1920 1076 Samuel Lütolf

Im heutigen Radio-Bericht vom SRF Regionaljournal hört man unter anderem meine Argumente für ein Nein zum Gegenvorschlag zur «Geld zurück»-Initiative am 29. November 2020.

Zehn Millionen Franken für die Energie-Förderung, das ist aus Sicht der Schwyzer Regierung zu viel Geld. Sie lehnt die Vorlage ab – ebenso die SVP.

Das Vorhaben sei eine unnötige Verteilung von Steuergeldern, sagt SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf. «Subventionen wirken wie Drogen: Sie können anfangs stimulieren, doch dann gewöhnt man sich an sie, und die Wirkung lässt nach», so Lütolf. Auch seine Partei sei für eine intakte Umwelt: «Aber wir setzen auf Eigenverantwortung, auf Innovation und auf die Wirtschaft». Die SVP ist die einzige Partei, die die Vorlage bekämpft.

Zum ganzen Beitrag auf srf.ch

NEIN zum Gegenvorschlag «Geld zurück»-Initiative

NEIN zum Gegenvorschlag «Geld zurück»-Initiative 1800 1013 Samuel Lütolf

Am 29. November 2020 stimmen wir über den Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» ab. Wie kam es zur Abstimmung? Was wollte die ursprüngliche Initiative und wieso engagiere ich mich gegen diesen Gegenvorschlag? Das und mehr im neuen Video.

Quellenverzeichnis (Links abgerufen am 1. November 2020):

[1] https://www.sz.ch/public/upload/assets/44681/F%C3%B6rderprogramm%20Energie%202020%20des%20Kantons%20Schwyz.pdf

[2] https://www.sz.ch/public/upload/assets/45470/149_2020_Initiative_Geld_zur%C3%BCck_Bericht.pdf

[3] https://www.sz.ch/public/upload/assets/47010/BSA%20Bericht%20zur%20Volksinitiative%20Geld%20zur%C3%BCck.pdf

[4] https://www.sz.ch/public/upload/assets/47093/457_2020_Stellungnahme_Ergebnis_Kommissionsberatung_Geld_zur%C3%BCck.pdf

[5] https://www.sz.ch/public/upload/assets/45470/149_2020_Initiative_Geld_zur%C3%BCck_Bericht.pdf

[6] https://www.sz.ch/public/upload/assets/47338/2020-06-24-25_Summarisches_Protokoll%20Juni.pdf

[7] BAFU: CO2-Statistik des Bundes 1990

[8] https://www.sz.ch/behoerden/vernehmlassungen/energiegesetz.html/72-416-376-7000

NEIN zum Gegenvorschlag – Keine unnötige Geldverteilung

NEIN zum Gegenvorschlag – Keine unnötige Geldverteilung 1200 628 Samuel Lütolf

Der Gegenvorschlag zu Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» beinhaltet den Ausbau des kantonalen Energieförderprogramms. Bis zu 2,5 Millionen Franken wird diese Vorlage den Kanton jährlich Kosten. Zusammen mit dem jährlichen Sockelbeitrag von rund 2 Millionen Franken, den wir bereits heute jedes Jahr erhalten, und dem Verdoppelungsbeitrag von ca. 5 Millionen Franken welche von Seiten Bund kommen, steht im Kanton Schwyz neu ca. 9,5 Millionen Franken statt wie bisher 2 Millionen Franken für die Energieförderung zur Verfügung.

Dass sich die Alternativ-Energie-Lobby für den Ausbau dieses Honigtopfs einsetzt, verstehe ich gut. Schlussendlich gehören sie natürlich zu den Profiteuren. Wichtig scheint mir aber nicht, dass die Lobby mit einer Vorlage zufrieden ist, sondern dass es eine gute Vorlage ist. Der Regierungsrat hat bereits in seiner Botschaft darauf hingewiesen, dass ein kantonaler Beitrag von über einer Million Franken überhöht und übertrieben ist. Dies aus dem Grund, weil wir gar keinen nachweisbaren Bedarf an Projekten haben, mit denen wir dieses Geld sinnvoll einsetzen können. Es macht einfach schlicht keinen Sinn, mehr Geld zu fordern als überhaupt nachgefragt wird. 

Die Häufung dieses Honigtopfs weckt also höchstens neue Begehrlichkeiten. Diese richten sich dann nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Gelder, und nicht mehr nach dem echten Bedarf. Das führt zu unnötiger Geldverteilung und unsinniger Subventionitis.

Die Befürworter wollen das «Geld beim Bund abholen». Aber wer ist der Bund? Das sind schlussendlich wir alle. Die Gelder stammen nämlich aus CO2-Lenkungsabgaben, diese zahlen wir alle automatisch mit, ob wir selber Auto fahren, mit dem Bus mitfahren oder im Haus mit Öl heizen usw. Je mehr wir also «abholen» umso mehr werden wir in Zukunft Abgaben zahlen. Dabei versickert immer ein wesentlicher Teil im Staatsapparat und praktisch den ganzen Rest garnieren Klima-Profiteure durch ihr dreistes Lobbying. Wer das nicht möchte, stimmt auf jeden Fall Nein zum Gegenvorschlag am 29. November.

KR Samuel Lütolf,
Präsident JSVP Kanton Schwyz

Medienkonferenz der SVP Kanton Schwyz: NEIN zu einem übertriebenen und überhöhten Förderprogramm

Medienkonferenz der SVP Kanton Schwyz: NEIN zu einem übertriebenen und überhöhten Förderprogramm 1728 1080 Samuel Lütolf

Nachfolgend lesen Sie mein Referat anlässlich der Medienkonferenz der SVP Kanton Schwyz zum Kampagnenstart zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» am 21. Oktober 2020.

Nein zu einem übertriebenen und überhöhten Förderprogramm

von Kantonsrat Samuel Lütolf, Kampagnenleiter

Geschätzte Damen und Herren

Die SVP setzt sich für eine intakte Umwelt ein. Diese bringt nämlich Lebensqualität und Wohlbefinden für die Menschen in unserem Land. Es liegt daher in unser aller Interesse, unserer Umwelt Sorge zu tragen.

Das gelingt am besten, wenn wir auf Eigenverantwortung setzen und die Erkenntnisse aus der Wissenschaft und aus der Forschung praxisnah umsetzen. So sind Massnahmen auch breit abgestützt und sinnvoll eingesetzt. Linker Verbotswahn und fundamentalistischer Staats- und Erziehungszwang sind schlechte Ratgeber! Deshalb wird sich die SVP in der anstehend Abstimmung auch dezidiert gegen ein übertriebenes und überhöhtes kantonales Förderprogramm einsetzen.

Ohne jeglichen ausgewiesenen Bedarf hat der Kantonsrat im Juni diesen Jahres einen jährlichen Betrag von 2,5 Millionen Franken, zu Handen eines kantonalen Förderprogramms beschlossen. Der vernünftige Regierungsvorschlag über eine Million Franken wurde leider bachab geschickt. Dank dem die SVP das Geschäft in der Schlussabstimmung abgelehnt hat, kommt es nun zur obligatorischen Referendums-Abstimmung. Zu erwähnen ist, dass sich zusammen mit der SVP auch der Regierungsrat dagegen wehrt.

Aus Sicht der SVP ist der kantonale Beitrag von 2,5 Millionen Franken schlicht zu hoch! Dazu kommen nämlich noch ca. 5 Millionen aus der Bundeskasse in Form von Globalbeiträgen sowie die Sockelbeiträge in der Höhe von 2 Millionen Franken, welche wir bis anhin bereits bezogen haben. Schlussendlich wird ein Topf geschaffen mit jährlich 9,5 Millionen Franken an öffentlichen Geldern.

Wir stellen uns nicht komplett gegen jegliche Förderung. Aber wir dürfen es nicht übertreiben und den Topf nicht über den Bedarf hinaus auffüllen. Das zur Verfügung stehende Geld führt automatisch zu neuen Begehrlichkeiten. Diese richten sich dann nur nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, und nicht mehr nach dem echten Bedarf.

Die Befürworter sprechen immer davon, das Geld in Bern abholen zu wollen. Sogar die Initiative wird danach benannt. Dieser Umstand zeigt bereits, dass es den Initianten wohl weniger ums Klima geht, als darum, Geld auf die eigenen Mühlen zu leiten.

So müssen wir nämlich sehen, dass diese Gelder ja vor allem im Gebäudebereich zur Anwendung kommen soll. Ausgerechnet also dort, wo wir bereits die grösste Reduktion von Treibhausgasen erreichen konnten. Seit 1990 hat sich der pro-Kopf-Ausstoss um 40 % reduziert. Und dies alles ohne übertriebene Umverteilung und schädliche Verbotskultur.

Schlussendlich wollen sorgsam mit öffentlichen Geldern umgehen, da macht es keinen Unterschied ob es Gelder sind vom Bund oder vom Kanton.

Immer wieder muss man nämlich betonen, dass Subventionen nicht zu einer Stärkung der entsprechenden Profiteure führt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube der dringend widerlegt werden muss. Subventionen, und in diesem Fall sind es die Energiefördergelder, wirken wie Drogen. Kurzfristig und vorübergehend mögen diese stimulieren und glücklich machen. Mittel- bis langfristig gewöhnt man sich aber daran und es tritt eine Abhängigkeit ein. Die Leistungsbereitschaft sinkt und man richtet sich nur noch darauf aus möglichst viele der Gelder einstreichen zu können.

Ein weiterer Punkt ist, dass bereits nächstes Jahr eine umfassende Revision des kantonalen Energiegesetzes geplant ist. Hierbei werden die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung der Gelder weitgehend überarbeitet. Zudem ist es derzeit unmöglich zu sagen, was uns die Folgen der Corona-Krise kosten wird und nächstes Jahr kommt eine umfassende Revision des Energiegesetzes

Der Gegenvorschlag ist daher übertrieben, alles andere als Zielführend und kommt definitiv zum falschen Zeitpunkt!

Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

Sessionsbericht vom 9. September 2020

Sessionsbericht vom 9. September 2020 1542 1080 Samuel Lütolf

Am 9. September 2020 tagte der Schwyzer Kantonsrat aufgrund der ausserordentlichen Lage erneut im MythenForum in Schwyz. Der Sessionstag war geprägt von sehr vielen parlamentarischen Vorstössen auf der Traktandenliste. Im nachfolgenden Bericht möchten ich einige Traktanden aufgreifen und kommentieren.

Positiv ???? ☀️ ????????

Motion M 2/20:
Subsidiaritätsprinzip bei der Festlegung der Abfallgebühren (RRB Nr. 240/2020)
Die Motion will eine Gesetzesänderung, damit die Gemeinden in Zukunft freiwillig auf eine Abfall Grundgebühr verzichten können. Dies ist mit der heutigen Gesetzgebung so nicht möglich. Der Vorstoss stärkt den Föderalismus und lässt den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit. Deshalb habe ich die Erheblicherklärung unterstützt und freue mich dass dies von der Mehrheit des Parlaments ebenfalls so gesehen wird.

Motion M 7/20:
Abstimmungsverhalten gegenüber Stimmbevölkerung transparent machen (Antwort RL)

Der Vorstoss, welcher von Vertretern aus allen Parteien unterschrieben wurde, will, dass das Abstimmungsverhalten der Kantonsräte in Zukunft im Internet aufgeschalten und damit der Bevölkerung zugänglich gemacht wird. Die Ratsleitung hat dazu einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Abstimmungsresultate ohne Gesetztesänderung auf sz.ch aufgeschaltet werden können. Den Vorschlag wurde mit 94 zu 0 Stimmen gutgeheissen, was mich als grosser Befürworter sehr gefreut hat!

Motion M 22/19:
Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer / Speerstrasse Reichenburg (RRB Nr.
275/2020
)

Mit der Motion soll die Trägerschaft der Speerstrasse in Reichenburg neu geregelt werden. Es ist sehr erfreulich und ein klares Zeichen die prekäre Situation am Unfallschwerpunkt in Angriff zu nehmen.

Postulat P 13/19:
Die Potenziale von Suffizienz-Strategien nutzen (RRB Nr. 109/2020)

Dieser unnötige Vorstoss von zwei SP-Parlamentariern wurde mit grossem Mehr glücklicherweise für nicht erheblich erklärt. Der Vorstoss hätte einzig neue Vorschriften, neue Gebühren und Abgaben für die Bevölkerung zur Folge gehabt.

Negativ ☹️ ⛈ ????????

Motion M 23/19:
Digitalisierung von Steuerungsdaten (RRB Nr. 328/2020)

Der CVP-Vorstoss fordert den Regierungsrat auf «eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, auf deren Basis die im Kanton anfallenden, für die betriebliche und politische Steuerung relevanten Daten
systematisch organisiert werden, sodass aus denselben ein maximaler Wert geschöpft werden
kann. Alle relevanten, nicht speziell schützenswerten Daten, welche in der Regel bereits heute
dezentral zur Verfügung stehen, sollen in einem zentralen Datenverbund bereitgestellt und stufengerecht verfügbar gemacht werden.»

Der Regierungsrat beantragte im RRB Nr. 328/2020 die Motion für nicht erheblich zu erklären. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage greife zu weit und sei nicht notwendig. Dieser Argumentation kann ich mich vollumfänglich anschliessen. Denn überflüssige statistische Erhebungen blähen de Staatsapparat nur unnötig auf. Bereits heute haben alle Parlamentarier im Kanton die Möglichkeit Daten anzufordern mittels parlamentarischer Vorstösse. Dies muss nicht von einem zentralen Amt gemacht werden, sondern wird durch die direkt betroffenen Stellen beantwortet. Das ist viel schlanker und einfacher für den Kanton Schwyz. Dieser Vorstoss ist demnach definitiv überflüssig und kein anständig liberal denkender Mensch kann diesen befürworten. Glücklicherweise wurde die ursprüngliche Motion wenigstens in ein weniger verbindliche Postulat umgewandelt. Jedoch wurde das Postulat unter der Mithilfe eines Grossteils der FDP für erheblich erklärt. Den Entscheid konnte ich nicht mittragen und habe die Erheblicherklärung klar abgelehnt. Ich hoffe das Postulat kann in naher Zukunft ohne Kostenfolgen für den Kanton abgeschrieben werden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen in diesem Thema.